Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, dem
Ratsmitglied Harald Sparringa
gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom 28.05.2015 den Ehrenring der Stadt Bergkamen zu verleihen.
Sachdarstellung:
Nach § 4 Abs. 1 der vom Rat der Stadt Bergkamen beschlossenen Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom 28.05.2015 kann der Ehrenring der Stadt Bergkamen für große Leistungen um die Stadt Bergkamen auf politischem, kulturellem, wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet verliehen werden.
Gemäß § 4 Abs. 3 der vorgenannten Satzung beschließt über die Verleihung des Ehrenringes der Rat der Stadt Bergkamen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.
Das Ratsmitglied
Harald Sparringa
ist seit Februar 1990 Mitglied des Rates der Stadt Bergkamen und gehört diesem bis heute ununterbrochen an. In den zurückliegenden 30 Jahren hat er große Leistungen um die Stadt Bergkamen auf kommunalpolitischem Gebiet erbracht.
Die Verleihung des Ehrenringes und der dazugehörigen Urkunde erfolgt in feierlicher Form durch den Bürgermeister der Stadt Bergkamen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
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