Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen
Sachdarstellung:
§ 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bildet die Rechtsgrundlage für den Erlass der Geschäftsordnung. Danach ist der Rat zum Erlass einer Geschäftsordnung gesetzlich verpflichtet, um eine ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens im Rat und in den Ausschüssen zu gewährleisten. In der Geschäftsordnung ist zu regeln, was die Gemeindeordnung an verschiedenen Stellen ausdrücklich in diesen Regelungsbereich verweist. Darüber hinaus darf der Rat sein Verfahren in der Geschäftsordnung nach freiem Ermessen regeln, jedoch darf die Geschäftsordnung keine Bestimmungen enthalten, die im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften stehen.
Die vom Rat ordnungsgemäß beschlossene Geschäftsordnung ist im Verhältnis des Rates zu den Ratsmitgliedern zwingendes Recht, das für diese unmittelbare Rechte und Pflichten begründet.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat zuletzt in seiner Sitzung am 20.06.2014 eine Geschäftsordnung erlassen.
Der als Anlage dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an der für die 11. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen beschlossene Geschäftsordnung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Stellv. Amtsleiterin Rahn |
Sachbearbeiter Scheerer |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |