Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den Beteiligungsbericht - Geschäftsjahr 2019 - zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Verpflichtung der Stadt Bergkamen zur
Aufstellung eines Beteiligungsberichtes ergibt sich aus den Vorschriften des §
117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 53
der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO). Soweit eine Gemeinde von dem Recht der
Befreiung Gebrauch macht, ist nach § 116a Absatz 3 GO NRW ein
Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen. Dieser ist bis zum 31.12.
des Folgejahres aufzustellen und enthält Informationen zu sämtlichen
verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form.
Die Stadt Bergkamen hat in der Vergangenheit bereits aussagekräftige
Beteiligungsberichte erstellt und wird die Anforderungen auch zukünftig
erfüllen. Durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes NRW (MHKGB NRW) wird ein verpflichtendes Muster für den
Beteiligungsbericht erstellt. Die Bekanntgabe dieses verbindlichen Musters
steht aber bislang noch aus.
Bis zur Veröffentlichung des verbindlichen Musters wird der Beteiligungsbericht
in der bisherigen Form fortgeschrieben.
Mit dem vorliegenden Beteiligungsbericht für
das Geschäftsjahr 2019 werden die wesentlichen Aussagen und Daten aus dem
Berichts- und Rechnungswesen der Gesellschaften zusammengetragen, an denen die
Stadt Bergkamen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Er basiert auf den geprüften
Jahresabschlüssen und Lageberichten der Unternehmen für das abgeschlossene
Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr 2019.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung dient
dieser Bericht den politisch verantwortlichen Mandatsträgern und den
interessierten Bürgerinnen und Bürgern dazu, sich einen Überblick über die
Beteiligungsverhältnisse und wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Bergkamen
sowie über die Aufgabenerfüllung und finanzielle Situation in den
Beteiligungsunternehmen zu verschaffen.
Aus diesem Grunde wird der
Beteiligungsbericht für jeden Interessierten zur Einsichtnahme in der Kämmerei
bereitgehalten und zusätzlich im Internet unter www.bergkamen.de
veröffentlicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|