Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die Zulassung der in der Anlage zu dieser Vorlage aufgeführten Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Bergkamen am 13.09.2020.
Sachdarstellung:
Der Wahlausschuss des Rates der Stadt Bergkamen entscheidet gemäß § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge.
Der Wahlleiter hat unverzüglich nach Eingang die Wahlvorschläge geprüft. Sie entsprechen allen Voraussetzungen, die das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung vorschreiben und weisen keine Mängel auf.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Wahlleiter In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Hartl |
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