Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen wählt
Frau Heike Reinhardt, Weidenweg 16, 59192 Bergkamen,
zum stellvertretenden stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Diese Entscheidung
wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a)
gefasst.
Sachdarstellung:
Die Fraktion BergAUF im Rat der Stadt Bergkamen teilte mit, dass der von ihr benannte sachkundige Bürge Tobias Thylmann als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss nicht mehr zur Verfügung steht.
Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 der Gemeindeordnung NRW die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger.
Die Fraktion BergAUF teilte folgenden Vorschlag mit:
Stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied Frau Heike Reinhardt
(bisher: Herr Tobias Thylmann)
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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