Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 GO NRW der Stadtverordnete Kay Schulte zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr bestimmt wurde.
Diese Entscheidung
wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.
Sachdarstellung:
Die im Rat der Stadt Bergkamen vertretenden Fraktionen haben sich in der Sitzung des Rates der Stadt Bergkamen am 03.07.2014 über die Verteilung der Ausschussvorsitze bzw. stellvertretenden Ausschussvorsitze gem. § 58 Abs. 5 Satz 1 und 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) geeinigt.
In der Sitzung des Rates der Stadt Bergkamen am 03.07.2014 wurde der Stadtverordnete Uwe Reichelt gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 GO NRW als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr bestimmt.
Aufgrund des Todes des Stadtverordneten Uwe Reichelt ist es notwendig die Nachfolge zu bestimmen.
Scheidet ein Ausschussvorsitzender bzw. stellvertretender Ausschussvorsitzender während der Wahlperiode aus, bestimmt gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 GO NRW die Fraktion, der er angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger.
Mit Schreiben vom 14.05.2020 bestimmte gem. § 58 Abs. 5 Satz 5 und 6 GO NRW die
SPD-Fraktion den Stadtverordneten Kay Schulte zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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