hier: Aufnahme der Stadt Bergkamen in die o.g. Gesellschaft
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) des Rates der Stadt Bergkamen beschließt sich an der Gesellschaft „IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ zu beteiligen.
2. Der Gesellschafteranteil in Höhe von 350,00 € wird bei der Buchungsstelle 13.55.03/0590.784300 außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei der Buchungsstelle 01.11.10/0588.684800.
3. Der HFA beauftragt die Verwaltung (den Bürgermeister) die notwendigen Verträge zu schließen bzw. Erklärungen abzugeben:
- Beitrittsvereinbarung Neugesellschafter (Anlage 1)
- Geschäftsanteilskauf- und -übertragungsvertrag (Anlage 2)
- Gesellschaftsvertrag (Anlage 3)
- Gesellschaftervereinbarung (Anlage 4)
4.
Der HFA beschließt den Leiter des Amtes für
Planung, Tiefbau und Umwelt Herrn Thomas Reichling als ordentliches Mitglied,
und die Sachgebietsleiterin Frau Christian Reumke als stellvertretendes
Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Der HFA beschließt den Ersten Beigeordneten Herrn Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters
als ordentliches Mitglied, und Herrn Thomas Reichling als stellvertretendes
Mitglied in die Gesellschafterversammlung zu entsenden.
5. Der HFA beschließt, die IGA gGmbH mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu betrauen (Anlage 5)
6. Der HFA ermächtigt den Bürgermeister, Anpassungen vorzunehmen, welche sich möglichweise im Rahmen des Betrauungsaktes ergeben, soweit diese keine wesentlichen Änderungen darstellen.
7. Der HFA beauftragt die Verwaltung, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.
Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.
Sachdarstellung:
Der Rat
der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 den Grundsatzbeschluss
zur Teilnahme Bergkamens an der Internationalen Gartenschau (IGA) 2027 als
Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen gefasst.
Die IGA
2027 findet dezentral in der gesamten Metropole Ruhr statt. Drei
Ausstellungsebenen präsentieren das Ruhrgebiet vom Kleinen ins Große und
umgekehrt. Die oberste Ebene bilden fünf sog. „Zukunftsgärten“ mit
internationaler Relevanz. Dabei werden drei eintrittspflichtige Standorte mit
klassischen Schaugärten von zwei Sonderausstellungen flankiert. Der
Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen ist als solcher eintrittsfrei.
Die IGA 2027 ermöglicht für die
Stadt Bergkamen einen nachhaltigen Beitrag im andauernden Strukturwandel und
Investitionen privater Dritter, die ohne dieses Ereignis bei weitem nicht in
dieser Höhe, mit diesem Engagement und in diesem zeitlichen Rahmen stattfinden
könnten. Ziel ist zum einen die Verbesserung der Lebensqualität für die hier
lebenden Bürger und Bürgerinnen und zum anderen die Schaffung eines
herausragenden Besuchermagnets mit überregionaler Ausstrahlung, die langfristig
über das Ausstellungsjahr hinausgeht. Damit kann die örtliche
Tourismuswirtschaft gefestigt und erweitert werden. Die IGA ist zudem
Impulsgeber für private Investitionen. Insb. im Ausstellungsjahr wird die IGA
eine stark erhöhte Aufmerksamkeit auf Bergkamen lenken, die vielseitige
positive Effekte und Synergien für die Wasserstadt Aden, die Marina Rünthe, die
Marina Rünthe Nord sowie die Naherholungsqualität für die Bewohner und
Bewohnerinnen aller Stadtteile und damit für die Gesamtstadt haben wird.
Überdies ist der zusammenhängende grüne Landschaftsraum im nördlichen
Stadtgebiet ein wesentlicher Beitrag zur Schaffung dringend benötigter
(hoch)qualifizierter Arbeitsplätze auch und insbesondere auf den unmittelbar
angrenzenden gewerblich bzw. industriellen Potenzialflächen sowie zur
Attraktivitätssteigerung von Wohngebieten zur Gewinnung und Bindung von
Fachkräften durch ein qualitätsvolles Umfeld. Mit dem Zukunftsgarten wird ein
wesentlicher Baustein der Konzeptstudie „Kanalband Bergkamen“ realisiert, die
am 09.02.2016 zur sukzessiven Umsetzung vom Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung einstimmig beschlossen wurde.
Der Rat
hat im eingangs genannten Grundsatzbeschluss die Bereitschaft erklärt, die
Eigenanteile des Durchführungshaushaltes und der Investitionskosten mit den
Haushaltsplanberatungen im Rahmen der zu konkretisierenden Projekte und
wirtschaftlichen Möglichkeiten bereitzustellen. Dies gilt gleichfalls für die
möglichen Folgekosten. In Umsetzung dieses Beschlusses hatte die Verwaltung
Kostenschätzungen erstellt und in 2019 eine entsprechende Haushaltsanmeldung
vorgenommen. Diese wurde mit Genehmigung des Doppelhaushalts 2020/2021 und der
mittelfristigen Finanzplanung bestätigt. Die nunmehr geplanten
Investitionskosten richten sich nach dieser Haushaltsplanung, und auch die
Eigenanteile für den Durchführungshaushalt werden durch jährliche
Veranschlagung im Haushalt der Stadt Bergkamen bereitgestellt.
Die
Stadt Bergkamen wird die Zuschussleistungen
(Durchführungshaushalt/Ergebnisplan) zugunsten der IGA Metropole Ruhr 2027
gGmbH betrauen. Die Beteiligung an der Durchführungsgesellschaft
„Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ ist dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) gemäß § 115
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) anzuzeigen.
Bei den
Investitionskosten ist zu berücksichtigen, dass die zentrale Fläche des
Zukunftsgartens in Bergkamen, die Haldenlandschaft am Kanal, in den
wesentlichen Grundzügen durch die RAG im Bergrecht hergestellt wird. Lediglich
die Aufwertung und Attraktivierung ist über Eigenanteile und Zuwendungen zu
finanzieren. Dieses Modell hat sich in der Vergangenheit bereits bei der
Gestaltung der Halde Großes Holz bewährt. Die genauen Folgekosten können
erst kalkuliert werden, sobald ein
konkretes Planungskonzept vorliegt. Dabei stellt die beabsichtigte Übernahme
der Haldenlandschaft am Kanal durch den RVR eine wesentliche Kostenersparnis
für Bergkamen dar. Die Übernahmeverhandlungen zwischen RAG und RVR sind – nicht
zuletzt aufgrund der IGA – weit fortgeschritten. Damit kann die erfolgreiche
Zusammenarbeit, wie sie bereits bei der Halde Großes Holz und dem
Beverseegebiet praktiziert wird, fortgesetzt werden. Der o. g.
Grundsatzbeschluss erfolgte vorbehaltlich der entsprechenden verbindlichen
Zusicherung des Landes NRW zur angemessenen Förderung und Unterstützung der IGA
2027. In der Zwischenzeit hat das Land NRW mehrfach seine Unterstützung der IGA
2027 betont. Dies gilt auch für die Bezirksregierung Arnsberg, welche die an
der IGA beteiligten Kommunen berät. In der Zwischenzeit hat die Verwaltung
erfolgversprechende Fördergespräche geführt.
Neben
den fachlichen Planungen zur IGA 2027 wie z.B. der in diesem Sommer startende
EU-weite Realisierungswettbewerb (vgl. z.B. Drucksache Nr. 11/1870 vom
23.04.2020) laufen auch die organisatorischen Vorbereitungen in Stadt und
Region weiter.
Die
Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat am 13.12.2019 die
Gründung der Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA)
Metropole Ruhr 2027 gGmbH“ (IGA
GmbH) beschlossen. Gleichlautende Beschlüsse wurden in den Räten der
Mitgesellschafter Stadt Dortmund, Stadt Duisburg und Stadt Gelsenkirchen
gefasst. Daraufhin konnte die Gesellschaft am 20.12.2019 gegründet werden. Zur
Geschäftsführerin wurde Frau Frense von der Gesellschafterversammlung
einstimmig bestellt. Zwischenzeitlich ist ebenfalls die Eintragung der
Gesellschaft ins Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30801
erfolgt.
Im Gründungsprozess
der IGA GmbH wurde stets die spätere Option, weitere kommunale
Mitgesellschafter, die als Sonderstandorte bei der IGA fungieren, in die
Gesellschaft aufzunehmen, mitgedacht. Darüber wurden sowohl die drei kommunalen
Gründungsgesellschafter (Dortmund, Duisburg und Gelsenkirchen), der Kreis
Recklinghausen und die Städte Bergkamen und Lünen („neue Gesellschafter“) als
auch das MHKBG NRW und die Gremien des RVR informiert.
Es war geplant,
nach erfolgter Gründung der Gesellschaft Sondierungsgespräche mit den
entsprechenden Verwaltungen des Kreises Recklinghausen und der Städte Bergkamen
und Lünen zu führen. In diesen sollte eine mögliche Aufnahme als Gesellschafter
der IGA GmbH ausgelotet werden.
Vorteile der
Erweiterung des Gesellschafterkreises der IGA GmbH werden in erster Linie in
einer engeren Verzahnung zwischen der Gesellschaft und den verschiedenen Standorten
gesehen. Sie geben der Regionalität der Internationalen Gartenausstellung
Metropole Ruhr 2027 auch in den Gesellschaftsstrukturen der
Durchführungsgesellschaft den entsprechenden Stellenwert.
Zudem gab es aus
dem Kreis der Sonderstandorte Interessensbekundungen, ebenfalls als
Gesellschafter in die Durchführungsgesellschaft aufgenommen zu werden.
Durch die Aufnahme
der neuen Gesellschafter in die IGA GmbH ergeben sich Veränderungen bei den
Gesellschaftsanteilen, wie nachstehende Tabelle verdeutlicht:
Im Februar dieses
Jahres haben Vertreter der Verwaltungen der neuen Gesellschafter und der
Verwaltung des RVR ausgehend von den bestehenden Vertragswerken (Durchführungsvertrag
zwischen dem RVR/der IGA GmbH und der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft
(DBG), Gesellschaftsvertrag der IGA GmbH und Gesellschaftervereinbarung
zwischen den kommunalen Gesellschaftern und dem RVR) sowie den bestehenden
Gesellschaftsstrukturen der Durchführungsgesellschaft die Rahmenbedingungen für
eine Erweiterung des Gesellschafterkreises diskutiert. In einem offenen und
sehr konstruktiven Gespräch wurde das Ziel, die Größe des Aufsichtsrates nicht
zu verändern, leicht modifiziert nahezu erreicht. Mit dem verabredeten Ergebnis
wurde aber ein vergleichsweise sogar besseres Ergebnis erzielt: Die neuen
Gesellschafter erhalten wie alle kommunalen Gesellschafter jeweils einen Sitz
im Aufsichtsrat. Die Anzahl der Sitze im Aufsichtsrat erhöht sich somit von 15
auf 18. Auf Vorschlag der neuen Gesellschafter sollen diese gemeinsam mit nur
einer Stimme stimmberechtigt sein; bei der Ausübung des Stimmrechts erfolgt ein
turnusmäßiger Wechsel zwischen den drei Aufsichtsratsmitgliedern der Neugesellschafter
von Geschäftsjahr zu Geschäftsjahr.
Die besprochenen
Sachverhalte wurden im Anschluss und mit Unterstützung der bisher den
Gründungsprozess begleitenden Kanzlei Aulinger durch die Beteiligungssteuerung
des RVR in den Vertragswerken entsprechend eingearbeitet. Die geänderten
Vertragsunterlagen wurden dann den Gründungsgesellschaftern und den neuen
Gesellschaftern sowie dem MHKBG NRW zur Abstimmung übersandt. Die mit allen
Beteiligten final abgestimmten Fassungen des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschaftervereinbarung
sind der Beschlussvorlage als Anlagen 3
und 4 beigefügt.
Parallel zur
Abstimmung mit den Neugesellschaftern wurde, wie in der Beschlussvorlage des
RVR 13/1444 zur Gründung der Durchführungsgesellschaft bereits kurz angemerkt,
ein Betrauungsakt unter Einbeziehung der EU-beihilferechtlichen Expertise der
Kanzlei Aulinger erarbeitet, mit dem die Zuschussleistungen des RVR
EU-beihilferechtskonform gerechtfertigt werden sollen. Die Betrauung erfolgt
auf Basis des DAWI-Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission vom 20. Dezember
2011. Der Betrauungsakt ist als Anlage 5
beigefügt. Zur Umsetzung des Betrauungsaktes wird die Stadt Bergkamen jährlich
einen Zuwendungsbescheid erlassen.
Die
Mitgesellschafter werden ihre Zuschüsse ebenfalls betrauen.
Eine
Beschlussfassung ist in den politischen Gremien aller Gesellschafter noch vor
der Sommerpause vorgesehen, so dass eine notarielle Umsetzung zeitnah erfolgen
kann.
Zur Verfügung stehende Haushaltsmittel im Planungszeitraum 2020 - 2024:
1. Teilergebnisplan Produkt 13.55.03; Sachkonto: 531801
Teilergebnisplan |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Erträge |
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Personalaufwendungen |
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Transferaufwendungen |
65.000 |
65.000 |
66.000 |
67.000 |
68.000 |
Ermächtigungsübertragung (aus 2019) |
65.000 |
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Abschreibungen und Zinsaufwand |
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Summe
(Eigenanteil) |
130.000 |
65.000 |
66.000 |
67.000 |
68.000 |
2. Teilfinanzplan
Produkt 13.55.03; Maßnahmen-Nr. 0544
Teilfinanzplan |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Einzahlungen |
165.000 |
107.500 |
212.500 |
1.001.125 |
2.390.375 |
Auszahlungen |
340.000 |
265.000 |
482.500 |
2.111.250 |
3.918.750 |
Summe
(Eigenanteil) |
175.000 |
157.500 |
270.000 |
1.110.125 |
1.528.375 |
Gemäß Gesellschaftervereinbarung (Anlage 4) ist die Verpflichtung der Stadt Bergkamen zur Zahlung eines etwaigen Verlustausgleichs nach erfolgter Schlussrechnung auf max. 110.447,00 € begrenzt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 5 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Mitunterzeichnung StA 61 Reichling |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |