Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen vom 11.12.2019
zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Bericht der gpaNRW über die überörtliche
Prüfung im Bereich der Finanzverwaltung aus dem Jahr 2017 sowie das
Inkrafttreten der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land
Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO
NRW) vom 12.12.2018 machen es erforderlich, die bestehende Dienstanweisung für
die Finanzbuchhaltung vom 02.05.2011 zu überarbeiten.
Die vorgenommen Änderungen betreffen vor
allem Ergänzungen im Bereich der Zahlungsabwicklung.
Empfohlene Optimierungsmöglichkeiten der
gpaNRW wurden in die Dienstanweisung aufgenommen und redaktionelle Änderungen
vorgenommen.
Gem. § 32 Abs. 1 KomHVO NRW ist die
ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und
Verwaltung von Wertgegenständen sicherzustellen, sie sind vom Bürgermeister in
näheren Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu
erlassen.
Daher ist die bisherige Dienstanweisung für
die Finanzbuchhaltung Bergkamen vom 02.05.2011 außer Kraft zu setzen und durch
eine neue Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen zu
ersetzen.
Gemäß § 32 Abs. 1 Satz 3 KomHVO NRW ist die
Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Bergkamen dem Rat der Stadt
Bergkamen zur Kenntnis zu geben, da es sich bei den Aufgaben der
Finanzbuchhaltung um gewichtige Aufgaben handelt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Seyffert |
|