Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2018 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der
Gewässerschutzbeauftragte ist der kommunale Betriebsbeauftragte für das gesamte
städtische Entwässerungssystem. Seine Aufgaben sind im Wasserhaushaltsgesetz
geregelt. Er berät und überwacht den kommunalen Betreiber der
Entwässerungsanlagen.
Zum Gewässerschutz zählen
Maßnahmen zum Schutz des Oberflächenwassers wie z. B. Flüsse, Seen, Bäche,
Teiche und des Grundwassers. Nachhaltige Einwirkungen und Verschmutzungen wie
auch die übermäßige Entnahme von Grundwasser sind zu vermeiden. Gesetzliche
Grundlagen hierfür sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das
Landeswassergesetz und die örtliche Entwässerungssatzung.
Zu den Schutzmaßnahmen im
Gewässerschutz für die Stadt Bergkamen, die nicht in einem Wasserschutzgebiet
liegt, gehören der ordnungsgemäße Betrieb einer Kanalisation mit all ihren
Sonderbauwerken wie Rückhaltebecken, Pumpstationen und Druckrohrleitungen.
Aufgrund des ehemaligen Steinkohlebergbaus hat sich Bergkamen
entwässerungstechnisch zu einem Poldergebiet entwickelt. Nur mit einem
erheblich technischen Aufwand wird die Entwässerungs- und Überflutungssicherheit für die Stadt
Bergkamen sichergestellt.
Wasserhaushaltsgesetz
Das Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts.
Es enthält Bestimmungen über den Schutz und die
Nutzung von Oberflächengewässer und des Grundwassers, außerdem Vorschriften
über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den
Hochwasserschutz.
Ferner sind im Abschnitt 4
in den §§ 64 bis 66 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 die
Bestellung, die Aufgaben und die anwendbare Vorschriften zum Gewässerschutzbeauftragten
geregelt.
Ein
Gewässerschutzbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz ist
nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) von jedem Gewässerbenutzer zu
bestellen, der an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten darf.
Die zuständige Behörde kann
zudem auch in anderen Fällen die Ernennung eines Gewässerschutzbeauftragten
anordnen.
Der
Gewässerschutzbeauftragte berät den Gewässerbenutzer und die
Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein
können.
Umsetzung
Für die Stadt Bergkamen bewirtschaftet der
Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen rd. 220 km Abwasserkanäle (Schmutz-,
Regen,- Mischwasser- und Drückrohrleitungen).
Eine Vielzahl an Vorflutern und Gräben, Pumpwerke für
Schmutz,- und Regenwasser mit Rückhaltungen und Sonderbauwerke, die dafür zuständig sind, dass eine
geordnetes Entwässerungssystem existiert, werden in Amtshilfe für das
Tiefbauamt und mit Unterstützung der Ruhrkohle AG und des Lippeverbandes
betrieben. Dieses Entwässerungssystem dient nicht zuletzt der Hygiene und dem
Hochwasserschutz.
Zur Erhaltung und zur Verbesserung der städtischen
Entwässerungseinrichtung sind alle baulichen Maßnahmen im
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Bergkamen dargestellt. Neben der
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) bildet das ABK die Grundlage
zum Wirtschaftsplan des Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen hinsichtlich
Funktions- und Leistungsfähigkeit.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung des städtischen
Haushalts und der Gewinnabführung des SEB an die Stadt musste das ABK angepasst
und die Investitionen in das Kanalnetz auch in 2018 gestreckt werden. Einige
Maßnahmen aus dem ABK sind dadurch erst später fertiggestellt bzw. begonnen
worden. Das geplante Investitionsvolumen ist aber dennoch im
Berichtsjahr erreicht worden.
Mit Genehmigungen und Erlaubnissen der
Aufsichtsbehörden (UWB Kreis Unna und Bezirksregierung Arnsberg) werden
Oberflächenwässer von Straßen- und befestigten Grundstücksflächen in Gewässer
eingeleitet. Schmutz- und Mischwasser aus der Kanalisation den Kläranlagen des
Lippeverbandes in Werne und Lünen zugeführt.
Detaillierte Auflistungen der Anlagen und der
Aktivitäten (Instandhaltung, Erneuerung etc.) des städtischen Abwassersystems finden sich unter
anderem im Lagebericht und im Quartalsbericht des Stadtbetriebs Entwässerung
Bergkamen wieder. Aus diesem Grund wird
an dieser Stelle auf eine erneute Aufzählung der Daten und Fakten verzichtet.
Ergänzend zum Berichtswesen und Dokumentationen sei an dieser Stelle auch auf
den Bericht zum Hochwasserschutz, der dem Betriebsausschuss in der Sitzung vom
10.04.2019 vorgestellt wurde, verwiesen.
Art, Umfang und Kosten der Investitionen für
Erneuerung, Instandhaltung, Unterhaltung und Beratung zu Wasserwirtschaftlichen
Maßnahmen sind den Gremien (Betriebsausschuss, Rat) der Stadt Bergkamen durch
entsprechende Vorlagen und Berichte des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen
zur Kenntnis gebracht. Hierbei wird Wert auf Synergieeffekte mit betroffenen Institutionen wie z. B.
Versorgungsunternehmen oder Straßenbaulastträger wert gelegt.
Als Nachweis der gesetzeskonformen Überwachung der
städtischen Entwässerungseinrichtungen wird der Überwachungsbericht nach SüwVO
Abw (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser) den Aufsichtsbehörden jährlich zur
Kenntnis gebracht. Dieser Bericht ist als Anlage beigefügt.
Die größten laufenden Sanierungsmaßnahmen der
städtischen Kanalisation im Berichtsjahr
waren der Bau des Regenrückhaltebeckens und des Regenklärbeckens in
Rünthe an der Bever mit einer Kostengröße von rd. 1,1 Mio. €. Das Anfallende
Regenwasser aus der Mischkanalisation des Gewerbegebietes wird nun vor
Einleitung in die Bever durch ein Klärbecken geleitet und bei Starkregen durch
eine Rückhaltung dosiert eingeleitet.
Vorfluter
Ein wesentlicher Bestandteil der
Entwässerungseinrichtungen sind Straßenseitengräben und Vorfluter. Diese nehmen
das Regenwasser von Oberflächen und Drängewässer aus Feldflächen und
dergleichen auf. Bei einem Regenereignis führen sie das Oberflächenwasser zum
Teil über Düker, Pumpstationen und Regenwasserkanäle bis zur Seseke / Lippe ab.
Nicht zuletzt durch bergbauliche Einflüsse und natürlicher Verkrautung müssen
die Vorfluter regelmäßig durch Unterhaltungsmaßnahmen ihre Funktion erhalten.
Aus diesem Grund findet mit der Unteren Wasserbehörde Kreis Unna, der
Landschaftsbehörde Kreis Unna, RAG, den Umweltverbänden, der Politik und den
interessierten Gewässeranliegern und Bürgern der Stadt Bergkamen die jährliche
Gewässerschau statt. In der Regel werden den Gewässern gute Zustände
bescheinigt. Das Protokoll der letzten Gewässerschau ist ebenfalls diesem
Bericht angehängt.
Allgemeines
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Kontrollmechanismen
sowie zusätzliche Einrichtungen, hier die Rufbereitschaft der Stadt Bergkamen
und des SEB, dem Risikomanagement des SEB, den Feuerwehren sowie die
Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden, dem Lippeverband und der RAG, bilden
ein Gesamtpaket. Dieses Zusammenspiel
ermöglicht ein größtmögliches Maß an Sicherheit für das Entwässerungssystem der
Stadt Bergkamen, um Schäden an Gewässern und dem Grundwasser fernzuhalten.
Havarien durch Fehleinleitungen, Verschmutzungen durch Dritte oder höhere
Gewalt lassen sich nie ganz ausschließen. Dank der guten Vernetzung aller
Beteiligten sind bisher auch solche Notfälle beherrschbar geblieben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Betriebsleiter
und Erster Beigeordneter |
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Sachbearbeiter Strüwer |
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