Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen stimmt dem von Straßen.NRW vorgelegten Umstufungskonzept der
Landesstraßen L 821 (Jahnstraße) und L 664 (Kampstraße /
Schulstraße / Töddinghauser Straße / Landwehrstraße) gemäß
Stellungnahme der Verwaltung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur finanziellen Regelung der Straßenbaulastübernahme mit Straßen.NRW eine Umstufungsvereinbarung abzuschließen.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom
14. August 2019 hat der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
ein Umstufungskonzept infolge des Neubaus der Landesstraße L 821n
vorgelegt. Das Konzept sieht eine Umstufung von Teilen der Landesstraßen
L 664 und L 821 zu Gemeindestraßen und teilweise zur Kreisstraße vor;
ein Teil der bisherigen Kreisstraße K 16 soll zudem zur Landesstraße
L 821 werden. Das entsprechende Schreiben ist in der Anlage 1 beigefügt.
Im Einzelnen sind
folgende Umstufungen vorgesehen:
·
Die L 821 Jahnstraße wird zwischen dem
Kreisverkehr Erich-Ollenhauer-Straße / Rotherbachstraße im Norden und
Lünener Straße im Süden zur Gemeindestraße.
·
Die Kreisstraße K 16 Erich-Ollenhauer-Straße wird
zwischen Kreisverkehr Jahnstraße im Westen und dem Kreisverkehr mit der neuen
L 821n im Osten zur L 821.
·
Die L 664 Goekenheide wird zur Kreisstraße K 9.
·
Die L 664 Kampstraße / Schulstraße /
Töddinghauser Straße und Landwehrstraße bis Einmündung B 233 Werner Straße
wird zur Gemeindestraße.
Die geplanten
Umstufungen sowie das weitere Verfahren wurde in einem Gespräch zwischen den
betroffenen Straßenbaulastträgern Straßen.NRW, Kreis Unna und Stadt Bergkamen
erörtert.
Das vorgelegte Umstufungskonzept erfüllt aus
Sicht der Verwaltung hinsichtlich der Klassifizierung die Zielvorstellungen der
Stadt Bergkamen, sofern folgende Punkte berücksichtigt werden:
·
Es wird eine Umstufungsvereinbarung zwischen
Straßen.NRW und der Stadt Bergkamen geschlossen, in der der finanzielle
Ausgleich für die Übernahme der Straßen geregelt wird.
·
Zu dem geplanten Baugebiet auf der Freifläche östlich
der Hermann-Stehr-Straße wird voraussichtlich eine zweite Zufahrt von der
Jahnstraße aus erforderlich. Im Hinblick auf die Umstufung der L 821
sollte keine Kreuzungsvereinbarung mehr erforderlich sein.
·
Bei dem o. g. Gespräch wurde bilateral zwischen
der Stadt Bergkamen und dem Kreis Unna ins Auge gefasst, dass die Buckenstraße
(Kreisstraße K 9) zur Gemeindestraße herabgestuft werden könnte. Der
Netzschluss der Kreisstraße K 9 zwischen Häupenweg und Am Langen Kamp ist
künftig über die Goekenheide und die Lünener Straße gewährleistet. Diese
Umstufung kann parallel in einem gesonderten Verfahren erfolgen.
·
Im Zusammenhang mit dieser Umstufung erfährt der
Knotenpunkt Lünener Straße / Goekenheide eine erhöhte Bedeutung, da an den
bislang verkehrlich problematischen Knotenpunkt Lünener Straße /
Buckenstraße / Am Langen Kamp künftig im Norden nur noch eine
Gemeindestraße und nicht mehr die Kreisstraße K 9 anschließt. Es kommt zu
einer Entflechtung / Entzerrung der Verkehre, was insbesondere für die
Lünener Straße in der Nähe der Abfahrt der Autobahn A 2 einen Vorteil
darstellt. Der Knotenpunkt Lünener Straße / Buckenstraße ist damit der
künftigen Bedeutung entsprechend ausgebaut. Gleichzeitig entsteht jedoch durch
Verkehrsverlagerung für den Knotenpunkt Lünener Straße / Goekenheide ein
höherer Umbaubedarf. Hier bietet sich – analog zum künftigen Knotenpunkt der
Lünener Straße mit der L 821n – der Bau eines Kreisverkehrs an.
·
Entlang der Nordseite der Goekenheide als Abschnitt
der heutigen Landesstraße L 664 gibt es Planungen zur Anlage eines
Radweges als Bestandteil der Radwegenetzplanung (u. a. Radwandernetz Kreis
Unna). Das Projekt steht derzeit auf Rang 18 der Priorisierungsliste von
Straßen.NRW. Bei Umstufung der Landesstraße in eine Kreisstraße ist am Bau
dieser bedeutsamen Radwegeverbindung als Lückenschluss festzuhalten, da diese
Strecke durch einen hohen Radverkehrsanteil gekennzeichnet ist.
·
Es wird davon ausgegangen, dass die geplante
Herabstufung der Landesstraßen am Tag der Freigabe der L 821n für den
Verkehr wirksam wird.
Vorbehaltlich der
Zustimmung des Rates ist bereits eine positive Stellungnahme zu diesem Konzept
gegenüber Straßen.NRW abgegeben worden, die die oben genannten Punkte aufführt.
Die Stellungnahme ist in Anlage 2
dieser Vorlage beigefügt.
Im weiteren Verfahren wird eine Bewertung des baulichen Zustands der betroffenen Straßen erfolgen, die Basis für die Umstufungsvereinbarung ist.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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