Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/1577, zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
1. Ausgangssituation
Im 1. Schulhalbjahr 2018/19 besuchten 429
Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der 7 Bergkamener Grundschulen bzw.
werden zu Beginn des Schuljahres 2019/20 auf eine weiterführende Schule
wechseln. Im Vorjahr waren es 472 Schülerinnen und Schüler; laut der
vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten Jahren wie folgt
entwickeln:
Schuljahr |
Übergänge auf weiterführende
Schulen |
2020/21 |
434 |
2021/22 |
453 |
2022/23 |
426 |
2023/24 |
427 |
2024/25 |
475 |
2025/26 |
414 |
2026/27 |
439 |
Das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden
Schulen wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass hat das
Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 21.03.2019
abgeschlossen sein mussten.
Die Schulen hatten sich auf eine
Anmeldewoche in der Zeit von Samstag, 23.02.2019, bis Freitag, 01.03.2019,
geeinigt.
Durch die Aushändigung eines Anmeldescheins
an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung der Grundschule
vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren Schulen
angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden Schule
angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des
Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die
Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden
Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so
die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme
an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin
oder der Schulleiter.
Unter den insgesamt 429 Viertklässlern
befinden sich 29 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen
des Gemeinsamen Lernens (GL). Hiervon erhalten nicht alle eine Empfehlung
hinsichtlich einer weiterführenden Schule. 26 Schüler/-innen der Grundschulen
in Trägerschaft der Stadt Bergkamen aus dem Gemeinsamen Lernen werden eine
weiterführende Schule der Stadt Bergkamen besuchen. Zusätzlich wird 1 weiterer
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf von einer externen Grundschule die
weiterführende Schule in Bergkamen besuchen. Letzterer ist aber auch in
Bergkamen wohnhaft. Insgesamt wurden 23 Förderschüler auf die Bergkamener
Schulen verteilt. Hiervon werden die Freiherr-vom–Stein-Realschule 2 Schüler/-innen, die Realschule
Oberaden 8 und die Willy-Brandt-Gesamtschule 13 Schüler/-innen aufnehmen. Die
betreffenden Schüler/-innen wurden durch das Schulamt des Kreises auf die
Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren ist der Schulträger
ausdrücklich ausgeschlossen.
3 Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf werden ab Sommer Förderschulen außerhalb von Bergkamen besuchen.
2. Anmeldezahlen
a) Realschulen
An den zwei Bergkamener
Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
Es wurden 55 Bergkamener
Viertklässler/-innen mit Empfehlung angemeldet. Zusammen mit 7 GL-
Schüler/-innen, 2 Einpendlern aus anderen Städten und 1 Schülern/-in, welche in
Bergkamen wohnhaft sind, aber eine auswärtige Grundschule besuchen, ergibt dies
65 Schülerinnen und Schüler. Es könnten inklusive möglicher Wiederholer/-innen
drei Klassen gebildet werden.
Realschule Oberaden:
Es wurden 61 Viertklässler/innen mit
Empfehlung angemeldet. Dazu kommt 1 Kind mit derzeitigem auswärtigem
Grundschulbesuch und 2 in einer Nachbarstadt wohnhafte Kinder. Zusammen mit 4
GL-Kindern ohne Empfehlung, ergibt dies 68 Schülerinnen und Schüler. Es sollen
drei Klassen gebildet werden.
Die Empfehlungen der Grundschulen für die
künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:
Empfehlungen
der Fünftklässler der Realschulen 2019/20 |
||||
|
Frh.-v.-Stein-Realschule |
Realschule
Oberaden |
||
Hauptschule |
3 |
5,4 % |
5 |
8,2 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
10 |
18,2 % |
14 |
23,0 % |
Realschule |
36 |
65,5 % |
34 |
55,7 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
5 |
9,1 % |
5 |
8,2 % |
Gymnasium |
1 |
1,8 % |
3 |
4,9 % |
Summe |
55
+ 10 o. E. |
100
% |
61
+ 6 o. E. |
100
% |
(o. E. = ohne Empfehlung, GL-Kinder oder
Grundschulbesuch außerhalb Bergkamens)
Die Empfehlungen gelten in jedem Fall auch
für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule". Die
Schüler/-innen des Gemeinsamen Lernens (zieldifferent) haben keine Empfehlungen
erhalten. Dies ist dort auch nicht vorgesehen.
b)
Städtisches Gymnasium
Im kommenden Schuljahr haben sich 114
Schüler/-innen mit Empfehlung am Städtischen Gymnasium Bergkamen neu
angemeldet. 3 dieser Anmeldungen stammen von Bergkamener Kindern, die eine
Grundschule in einer Nachbarstadt besucht haben, 3 weitere von Kindern, die in
Nachbarstädten wohnhaft sind. Das Gymnasium wird 4
Klassen bilden. Im Vorjahr waren es 4 Klassen mit ebenfalls 114 angemeldeten
Schülerinnen und Schülern.
Die Schüler/-innen mit den 106
Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener Grundschulen
ausgesprochen wurden, haben sich an folgenden Schulen angemeldet:
Gymnasium Bergkamen: 70 Schüler/-innen
Willy-Brandt-Gesamtschule:
1 Schüler/in
Freiherr-vom-Stein-Realschule:
1 Schüler/-in
Realschule Oberadern: 3
Schüler/-innen
Auswärtige Schule: 29 Schüler/-innen
Sonstiges: 2 Schüler/-innen
(verzogen/Anmeldung fehlt)
Gesamt: 106
Schüler/-innen
c)
Willy-Brandt-Gesamtschule
Die Willy-Brandt-Gesamtschule hat 129
Anmeldungen zu verzeichnen. Darin enthalten sind 14 Schüler/-innen im
Gemeinsamen Lernen ohne Empfehlung; insgesamt werden 15 „Förderschüler/-innen“
die Gesamtschule neu besuchen, 1 verfügt aber über eine Empfehlung. Insgesamt stammen
4 Neuanmeldungen nicht aus Bergkamen.
Weitere 6 angemeldete Schüler/-innen sind in
Bergkamen wohnhaft, besuchen aber zurzeit eine auswärtige Grundschule. Es
werden 6 Klassen gebildet.
Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler am
Städtischen Gymnasium und an der Willy-Brandt-Gesamtschule haben folgende
Empfehlungen:
Empfehlungen
der Fünftklässler Gymnasium/Gesamtschule 2019/20 |
||||
|
Städt.
Gymnasium |
Willy-Brandt-Gesamtschule |
||
Hauptschule |
0 |
0,0 % |
68 |
63,6 % |
Hauptschule/Realschule eingeschränkt |
0 |
0,0 % |
19 |
17,8 % |
Realschule |
5 |
4,5 % |
17 |
15,9 % |
Realschule/Gymnasium eingeschränkt |
32 |
28,8 % |
2 |
1,8 % |
Gymnasium |
74 |
66,7 % |
1 |
0,9 % |
Summe |
111
+ 3 o. E. |
100
% |
107
+22 o. E. |
100
% |
d)
Ein- und Auspendler
22 auswärtigen Schülerinnen und Schülern
bzw. hier Wohnenden, aber z. Z. eine auswärtige Grundschule besuchend (12), die
eine Bergkamener weiterführende Schule besuchen werden, stehen 75 Viertklässler
gegenüber, die sich für eine Schule in einer Nachbargemeinde entschieden haben.
Die Einpendler werden folgende Schulen
besuchen:
Freiherr-vom-Stein Realschule: 3 Schüler/-innen
Realschule Oberaden: 3 Schüler/-innen
Willy-Brandt-Gesamtschule: 10 Schüler/-innen
Städt. Gymnasium: 6 Schüler/-innen
Die 75 Auspendler haben sich an folgenden
Schulen angemeldet:
Werne
Sekundarschule: 13 Schüler/-innen
Anne-Frank-Gymnasium:
6 Schüler/-innen
Christophorus-Gymnasium: 12 Schüler/-innen
Kamen
Hauptschule: 1 Schüler/-in
Fri.-Nansen-Realschule: 1 Schüler/-in
Gymnasium: 20
Schüler/-innen
Gesamtschule: 1 Schüler/-in
Lünen
Heinrich-Bußmann-Hauptschule: 1 Schüler/-in
Käthe-Kollwitz-Gesamtschule: 2 Schüler/-innen
Ludwig-Uhland-Realschule: 6 Schüler/-innen
Förderzentrum Lünen: 2 Schüler/-innen
Sonstige
Förderzentrum Herten: 1 Schüler/-in
Rhein.-Westf. Realschule Dortmund:
1 Schüler/-in
Geschwister-Scholl-RS Plettenberg:
1 Schüler/-in
Humboldt-RS Bönen: 1 Schüler/-in
Internat Schloss Heesen, Hamm: 5 Schüler/-innen
Werner-von-Siemens-GS Unna: 1 Schüler/-in
Über 429 Schüler und Schülerinnen verfügten
die 7 Bergkamener Grundschulen zum Stand der Erhebung im September 2018. Ein
Abgleich der aktuellen Ist-Zahlen an den Grundschulen mit den Anmeldungen hat
ergeben, dass lediglich noch 3 Anmeldungen fehlen. Dies ist vergleichbar zum
Vorjahr.
Hinsichtlich dieser Kinder wurden die
Erziehungsberechtigten durch das Schulverwaltungsamt schriftlich aufgefordert,
die Anmeldungen zu weiterführenden Schulen noch nachzuweisen
Laut Urteil des OVG Münster vom 21.02.2013
darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in
einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde darf daher bei
einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige Ablehnungskriterium sein.
e)
Empfehlungen
Folgende Empfehlungen wurden für den
Übergang in die fünften Klassen zum Schuljahr 2019/20 durch die Bergkamener
Grundschulen ausgesprochen.
(o. E. = ohne Empfehlung/Gemeinsames Lernen)
Empfehlung |
Gesamt |
o. E. |
HS |
HS/ RS |
RS |
RS/ GYM |
GYM |
Fr.-v.-Ketteler-GS |
41 |
2 |
9 |
3 |
13 |
1 |
13 |
Gerh.-Hauptmann-GS |
83 |
10 |
34 |
12 |
13 |
8 |
6 |
Jahn-Grundschule |
60 |
3 |
5 |
10 |
18 |
5 |
19 |
Overberger Grundschule |
53 |
1 |
2 |
5 |
9 |
13 |
23 |
Pfalz-Grundschule |
76 |
12 |
13 |
8 |
11 |
10 |
22 |
Prein-Grundschule |
41 |
0 |
15 |
1 |
15 |
6 |
4 |
Schiller-Grundschule |
80 |
6 |
7 |
5 |
30 |
13 |
19 |
Gesamt |
434 |
34 |
85 |
44 |
109 |
56 |
106 |
Die Differenz zwischen Schülerzahl in den 4.
Klassen (429) und den ausgesprochenen Empfehlungen (434) ist darin begründet,
dass die Schülerzahlen-Statistik im September erhoben wird und die Zahl sich
durch Zu- oder Wegzüge bis zur Aussprache der Empfehlungen im Januar verändert.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Osterwald |
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