hier: Feststellung zur Zulässigkeit
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen stellt fest, dass der Einwohnerantrag vom 21.03.2019
„Soll die L821n gebaut werden“
unzulässig ist.
Sachdarstellung:
Am 21.03.2019 überreichte Herr Rolf Humbach, einer der Initiatoren Bürgermeister Roland Schäfer einen Einwohnerantrag. Dieser Einwohnerantrag hat das Ziel, dass der Rat der Stadt Bergkamen über folgende Angelegenheit berät und entscheidet:
„Soll die L82n gebaut werden.“
Nach unverzüglicher Prüfung kann festgestellt werden, dass das erforderliche Unterschriften-quorum erreicht wurde. Mit der dargestellten Frage bewegt sich der Einwohnerantrag allerdings nicht im Rahmen der Zuständigkeit des Rates der Stadt Bergkamen. Da es sich bei der L 821n um eine Landesstraße handelt, ist im vorliegenden Fall nicht die Stadt Bergkamen gesetzlich für den Bau der Straße zuständig, sondern das Land Nordrhein-Westfalen, das sich nach § 43 Abs. 2 StrWG NRW des Landesbetriebes Straßenbau bedient. Zur näheren Begründung wird auf den Prüfvermerk des städtischen Rechtsamtes verwiesen, der als Anlage 1 beigefügt ist.
Die Initiatoren sind bereits im November 2018 im Rahmen der Beratung zu einem möglichen Einwohnerantrag durch die Verwaltung darauf hingewiesen worden (Anlage 2).
Die Rechtsauffassung der Stadt Bergkamen ist inzwischen auch durch die Kommunal-aufsicht des Kreises Unna und den Städte- und Gemeindebund NRW bestätigt (Anlage 3).
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister Roland
Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und
Stadtkämmerer |
Amtsleiter ZD Hartl |
Amtsleiter StA 30 Roreger |
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