Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde die umsatzsteuerliche
Behandlung der Leistungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts
(JdPöR) grundlegend geändert. Die Änderungen sind bereits am 01. Januar 2017 in
Kraft getreten, können jedoch im Rahmen der Übergangsregelung (§ 27 Abs. 22
Umsatzsteuergesetz (UStG), sog. Optionserklärung) erst auf die ab dem 01. Januar
2021 ausgeführten Leistungen, Anwendung finden. Von dieser Möglichkeit hat die
Stadt Bergkamen Gebrauch gemacht.
JPdöR sind entsprechend des § 2b UStG unternehmerisch tätig, sobald sie
Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten
Dritten erbringen. D.h. auch wenn die Verwaltung im Rahmen
öffentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig wird, ist es fraglich, ob
hierdurch eine größere Wettbewerbsverzerrung vorliegt.
Durch diese Regelung wird die Gemeinde weitaus häufiger in der Steuerpflicht
stehen, als bisher.
Hierauf muss die Gemeinde personell, organisatorisch und technisch
vorbereitet sein, um den dann geltenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts
gerecht zu werden. Die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen, deutlich
verschärften Selbstanzeige-Regelungen, sowie verbesserte Prüfungsmöglichkeiten
der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung von jPdöR im
Bereich innerbetrieblicher Kontrollsysteme (IKS) Steuern (sog.
Tax-Compliance-Managementsysteme - TCMS).
Ziel eines funktionierenden „IKS Steuern“ muss hierbei die Vermeidung
des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Nur so kann Leitungspersonen und beauftragten
Personen auch strafrechtlich und haftungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden.
Hierfür ist die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems zur
Steuerung und Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher
steuerrechtlichen Anforderungen unabdingbar.
Um den v.g. Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Dezernat III mit
Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 10.07.2018 mit der Wahrnehmung dieser
Aufgabe in Form des Projektes „Umsatzsteuer“ beauftragt. Folgende Ziele sind in
diesem Rahmen zu erreichen:
1. Erarbeitung
eines Umstellungskonzepts zu den Neuregelungen des § 2b UStG.
Folgende Ziele sollen insbesondere erreicht werden:
- Durchführung einer Analyse der
Haushalte/Jahresrechnungen hinsichtlich
umsatzsteuerlicher Aktivitäten (Einnahmeinventur).
- Durchführung einer Analyse
sämtlicher Verträge/ Leistungsbeziehungen hinsichtlich
der künftigen umsatzsteuerlichen
Anforderungen (Vertragsinventur).
-
Die
Analyse geplanter Investitionen im Hinblick auf potentielle Vorsteuerabzüge.
-
Eine
steuerliche Analyse der städtischen Leistungen und der Schnittstellen zu den
Beteiligten.
-
Anpassung
der Buchhaltungssoftware an die umsatzsteuerlichen Erfordernisse.
-
Durchführung
entsprechender Schulungsmaßnahmen der zuständigen Mitarbeiter
(Teilnahmeverpflichtung).
2. Eine
Umstellung muss spätestens zum 01.01.2021 erfolgen.
3. Einführung
eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) als „IKS Steuern“. Folgende Ziele sollen erreicht werden:
- Entwicklung eines TCMS zur
Sicherstellung der Erfüllung steuerlicher Pflichten und
damit zur Exkulpation der
gesetzlichen Vertreter und betroffenen Mitarbeiter.
- Anpassung der Aufbau- und
Ablauforganisation an die entwickelten TCMS-Struktur.
- Entwicklung eines Steuerleitfadens.
4. Aufbau
eines Vertragsmanagements und Einrichtung einer Vertragsdatenbank.
Eine umfangreiche Darstellung der Neuregelung des UStG sowie der
Projektstruktur und dem aktuellen Sachstand befindet sich in der Anlage 1.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Holz |
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