Betreff
Vorstellung und Sachstandsdarstellung des Projektes "Umsatzsteuer"
Vorlage
11/1563
Aktenzeichen
ho/wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wurde die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (JdPöR) grundlegend geändert. Die Änderungen sind bereits am 01. Januar 2017 in Kraft getreten, können jedoch im Rahmen der Übergangsregelung (§ 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG), sog. Optionserklärung) erst auf die ab dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen, Anwendung finden. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Bergkamen Gebrauch gemacht.

JPdöR sind entsprechend des § 2b UStG unternehmerisch tätig, sobald sie Leistungen auf privatrechtlicher Grundlage oder im Wettbewerb mit privaten Dritten erbringen. D.h. auch wenn die Verwaltung im Rahmen öffentlich-rechtlicher Sonderregelungen tätig wird, ist es fraglich, ob hierdurch eine größere Wettbewerbsverzerrung vorliegt.

Durch diese Regelung wird die Gemeinde weitaus häufiger in der Steuerpflicht stehen, als bisher.

Hierauf muss die Gemeinde personell, organisatorisch und technisch vorbereitet sein, um den dann geltenden Anforderungen des Umsatzsteuerrechts gerecht zu werden. Die zum 01.01.2015 in Kraft getretenen, deutlich verschärften Selbstanzeige-Regelungen, sowie verbesserte Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung führen zu einer wachsenden Verantwortung von jPdöR im Bereich innerbetrieblicher Kontrollsysteme (IKS) Steuern (sog. Tax-Compliance-Managementsysteme - TCMS).

Ziel eines funktionierenden „IKS Steuern“ muss hierbei die Vermeidung des Vorwurfs der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des § 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Nur so kann Leitungspersonen und beauftragten Personen auch strafrechtlich und haftungsrechtlich kein Vorwurf gemacht werden. Hierfür ist die Entwicklung und Umsetzung eines internen Kontrollsystems zur Steuerung und Überwachung der ordnungsgemäßen Erfüllung sämtlicher steuerrechtlichen Anforderungen unabdingbar.

Um den v.g. Anforderungen gerecht zu werden, wurde das Dezernat III mit Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 10.07.2018 mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe in Form des Projektes „Umsatzsteuer“ beauftragt. Folgende Ziele sind in diesem Rahmen zu erreichen:

 

1.       Erarbeitung eines Umstellungskonzepts zu den Neuregelungen des § 2b UStG.

Folgende Ziele sollen insbesondere erreicht werden:


-      Durchführung einer Analyse der Haushalte/Jahresrechnungen hinsichtlich

umsatzsteuerlicher Aktivitäten (Einnahmeinventur).

-      Durchführung einer Analyse sämtlicher Verträge/ Leistungsbeziehungen hinsichtlich
      der künftigen umsatzsteuerlichen Anforderungen (Vertragsinventur).

-       Die Analyse geplanter Investitionen im Hinblick auf potentielle Vorsteuerabzüge.

-       Eine steuerliche Analyse der städtischen Leistungen und der Schnittstellen zu den Beteiligten.

-       Anpassung der Buchhaltungssoftware an die umsatzsteuerlichen Erfordernisse.

-       Durchführung entsprechender Schulungsmaßnahmen der zuständigen Mitarbeiter (Teilnahmeverpflichtung). 

 

2.       Eine Umstellung muss spätestens zum 01.01.2021 erfolgen.

 

3.       Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) als „IKS Steuern“. Folgende Ziele sollen erreicht werden:


-      Entwicklung eines TCMS zur Sicherstellung der Erfüllung steuerlicher Pflichten und
      damit zur Exkulpation der gesetzlichen Vertreter und betroffenen Mitarbeiter.

-      Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation an die entwickelten TCMS-Struktur.
-      Entwicklung eines Steuerleitfadens.

 

4.       Aufbau eines Vertragsmanagements und Einrichtung einer Vertragsdatenbank.

Eine umfangreiche Darstellung der Neuregelung des UStG sowie der Projektstruktur und dem aktuellen Sachstand befindet sich in der Anlage 1.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Holz