Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung hat in der Vergangenheit regelmäßig über die aktuelle
Situation der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten berichtet, letztmalig
mit Vorlage Nr. 11/1064 zum Ende des Jahres 2017.
Bundesweit lag die Anzahl der asylbegehrenden Menschen in 2018 deutlich
unterhalb der Prognosen. Hinsichtlich der Zuweisung von Geflüchteten zur Stadt
Bergkamen ergaben sich daher in 2018 - bedingt durch die jeweilige Erfüllung
der Zuweisungsquote und den Wegfall der Anrechnung von Einzelpersonen nach
Abschluss des Asylverfahrens – nur in vergleichsweise geringem Umfang
Zuweisungen insbesondere im zweiten und vierten Quartal.
Anlage 1: Diagramm „Anzahl der Zuweisungen (Personen)
FlüAG 01/2015 – 01/2019
Erwähnenswert ist die vergleichsweise hohe Zuweisungszahl im Monat
Januar 2019. Diese resultiert aus der Korrektur der nach § 2 FlüAG
anrechnungsfähigen Personen aufgrund einer Einzelfallprüfung durch die
Bezirksregierung Arnsberg. Hierdurch entstand eine Lücke in der Erfüllung der
Aufnahmequote, die durch eine höhere Anzahl an Zuweisungen im Januar 2019
geschlossen wurde.
Die Unterbringung der zugewiesenen Personen erfolgte weiterhin in primär
in den Schwerpunktunterkünften Erich-Ollenhauer-Str. 37/39 und
Fritz-Husemann-Str. 20a-24. Daneben wurde die Anzahl der auf dem freien
Wohnungsmarkt angemieteten Wohnungen, die ebenfalls zur Unterbringung genutzt
werden, von ehemals 100 auf aktuell 34 reduziert, da die Anzahl der
unterzubringenden Personen sukzessive gesunken ist. Die dargestellte Anzahl von
Zuweisungen war auch in 2018 geringer als die Zahl der Abgänge.
Dies spiegelt sich auch in der Zahl der Personen im Leistungsbezug nach
dem AsylbLG wieder:
Anlage 2: Diagramm „Anzahl der Personen im
Leistungsbezug AsylbLG 01/2015 – 01/2019“
Durch die steigende Anzahl von Geflüchteten wurde bereits im Jahr 2015
die Betreuung dieses Personenkreises immer zeitintensiver, aufwendiger und
notwendiger. Im Jahr 2016 erfolgte daher eine Aufstockung im Bereich der
sozialarbeiterischen Betreuung des Personenkreises der zugewiesenen Personen
bei der Stadt Bergkamen.
Die sozialarbeiterische Betreuung umfasst insbesondere die Beratung bzw.
Begleitung von Geflüchteten, die
·
eine Aufenthaltsgestattung nach dem
Asylgesetz besitzen,
·
eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
a) wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23
Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes,
b) nach § 25 Absatz 4 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes
oder
c) nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes, sofern
die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate
zurückliegt,
·
eine Duldung nach § 60a des
Aufenthaltsgesetzes besitzen oder
·
vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch
wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
Die allgemeine Beratung und Hilfestellung findet statt bei
·
der Aufklärung über das gesellschaftliche
Leben in der Kommune und über die Behördenstrukturen,
·
Regeln des täglichen Zusammenlebens
(Mülltrennung/Müllproblematik, gesetzliche Ruhezeiten, Reinigungsverhalten),
·
der Lösung von Konflikten, die u.a. aus
der Art der Unterbringung entstehen (Krisenintervention),
·
sowie als Lotsenfunktion für Familien aus
dem Personenkreis AsylbLG zu anderen Ämtern, Behörden und Einrichtungen
(Integration Point, Kommunales Integrationszentrum, Jugendamt,
Schulverwaltungsamt, Gesundheitsamt)
Daneben erfolgt eine persönliche Vermittlung nach
Notwendigkeit an andere spezialisierte Beratungsstellen (z.B. Psychosozialer
Dienst des Gesundheitsamtes, Suchtberatung, Schuldnerberatung o.ä.), sowie bei
der Begleitung beim
Rechtskreiswechsel zum SGB II durch
·
Unterstützung beim Ausfüllen aller notwendigen Formulare
(Jobcenter, Kindergeld, Elterngeld, Pflegegeld, Anmeldung Krankenkasse),
·
Hilfestellung bei dem Verstehen der eingehenden Post oder
·
Unterstützung bei
Familienzusammenführungen oder Umverteilungen.
Soweit in den Vorjahren primär Personen im laufenden
Verfahren unterstützt wurden, überwiegt derzeit der Anteil von Personen, die
bereits einen Aufenthaltstitel erhalten haben.
Sehr häufig sind Hilfen bei der
Wohnungsanmietung erforderlich, die angefangen von der Wohnungssuche, der
Unterstützung und Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen, der Unterstützung beim
Ausfüllen notwendiger Unterlagen u. Anträge (Mietvertrag, Kautionsdarlehen fürs
Jobcenter, Erstausstattung für Möbel, Renovierungsbeihilfe für die Wohnung) bis
zur Anmeldung Strom, Gas und Rundfunkgebührenbefreiung umfassen.
Um den Anforderungen des Jobcenters gerecht zu werden,
benötigen sie Erklärungen über die Anforderungen und Unterstützung bei der
Durchsetzung von Ansprüchen. Auch beim Übergang ins Berufsleben ist Beratung
über weitere Hilfen wie BAB, Wohngeld oder Kinderzuschlag notwendig.
Mit
dem Übergang in den Rechtskreis SGB II durch Erteilung eines entsprechenden
Aufenthaltstitels und der damit verbundenen eigenständigen Anmietung von
Wohnraum verliert die Verwaltung den unmittelbaren Zugang zu diesem
Personenkreis. An diese Situation knüpft die konzeptionelle Tätigkeit des
Integrationsbüros an, das auf folgende Punkte hinweist:
1.
Abschlussbericht: „Kommunale Koordinierung der
Bildungsangebote für Neuzugewanderte in Bergkamen“ (August 2018, Frau Sabrina
Hoffmann, Kommunales Integrationszentrum Kreis Unna)
Ausgangslage
In
den vergangenen Jahren haben sich aufgrund erhöhter Zuwanderung
vielfältige Bildungsangebote für Neuzugewanderte entwickelt. Diese reichen von
Sprach- und Integrationskursen über Beratungsangebote, z. B.
Schwangerschaftsberatung, Rechtsberatung bis hin zu niederschwelligen
Angeboten, z. B. Sprachpatenschaften durch ehrenamtlich Engagierte.
Projektbeschreibung
Es ist ein Projekt
des Kommunalen Integrationszentrums in Unna, für das Bildungskoordinatorinnen
eingestellt wurden. Das Projekt hat die Aufgabe, die Vielzahl der
Bildungsangebote in den kreiszugehörigen Städten zu ermitteln und
Angebotslücken zu identifizieren und zu schließen. Das Projekt umfasste in
Bergkamen den Zeitraum von März bis August 2018.
Definitionen
innerhalb des Projekts
Als Neuzugewanderte werden Personen bezeichnet, die in den letzten 5
Jahren unabhängig von ihrem Status nach Deutschland gekommen bzw. nach
Bergkamen gezogen sind.
Es werden formale (institutionalisiert), non-formelle (freiwillige) und
informelle (soziale Kontakte) Bildungsangebote berücksichtigt.
Handlungs-und
Orientierungskonzept
Dem Projekt liegt die
Handlungslogik der verschiedenen Lebensphasen der Neugewanderten zugrunde,
aufgrund dessen sechs Handlungsfelder in der Biografie einer Person definiert
werden.
Ergebnisse der
Datenanalyse (Stand Mai 2018)
·
Es wurden Daten
vom Einwohnermeldeamt, Sozialamt, Jobcenter, Schulen und dem Jugendamt der
Stadt Bergkamen verwendet
·
Nicht nur
Zuwanderung aus Kriegs-und Krisengebieten, sondern auch aus der Europäischen
Union
·
Insbesondere ist
seit 2013 eine Zunahme an Personen aus Polen, Syrien, Rumänien, Irak und
ungeklärter Staatsbürgerschaft zu verzeichnen
·
90 % der
Neuzugewanderten sind im erwerbsfähigem Alter und 76 % von ihnen sind männlich
·
ca. die Hälfte
der Neuzugewanderten ist arbeitssuchend gemeldet oder sie befinden sich in
einer Beschäftigung, jedoch suchen sie nach etwas anderem, sind derzeit
erkrankt oder befinden sich in einer Integrationsmaßnahme
·
rund 1/3 der
Asylbewerber/innen haben aufgrund ihres Herkunftslandes eine gute
Bleibeperspektive in Deutschland
·
ca. 60 Kinder
(der 22 Kitas) in Bergkamen haben Fluchterfahrung und ca.319 Kinder leben in
einer Familie, in denen eine andere Muttersprache als Deutsch gesprochen wird.
·
60% der
neugewanderten Schüler/innen wurden den Grundschulen zugeteilt; 20% gehen in
eine Realschule, 11% in eine Gesamtschule und rund 5 % auf ein Gymnasium
·
im Mai 2018
lebten 40 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Bergkamen, von ihnen sind
38 männlich.
Ergebnisse aus den einzelnen
Handlungsfeldern unter den Aspekten „Gelingendes, Herausforderungen und
Bedarfe“
Die
Ergebnisse wurden aus Interviews mit den unterschiedlichen Akteuren/innen aus
den verschiedenen Handlungsfeldern und aus einer durchgeführten Info-und
Austauschveranstaltung ermittelt und zusammengefasst:
·
Handlungsfeld I: 0-2 Jahre: Elternarbeit,
Schwangerschaft und Geburt
und
Handlungsfeld II: 3-5 Jahre: Frühkindliche Bildung
Die ersten beiden Bereiche wurden aufgrund der hohen
Überschneidung in den Handlungsfeldern in der Auswertung zusammengefasst.
Gelingendes:
·
in Bergkamen gibt
es eine Vielzahl an aufsuchenden und wohnortnahen Angeboten mit persönlicher
Ansprache
·
Angebote sind
aufeinander abgestimmt und bieten teilweise parallele Kinderbetreuung an
Es besteht Bedarf an:
·
Kitaplätzen
·
interkulturelle
Sensibilisierung der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen
·
einer
frühkindlichen Sprachbildung mit dem Fokus „Mehrsprachigkeit“
·
Handlungsfeld III: 6-15 Jahre: Allgemeine schulische
Bildung, Kinder- und Jugendbildung
Gelingendes:
·
viele offene
Angebote fördern die Gemeinschaft in der Stadt
·
es gibt
Sprachferien im Primarbereich, wodurch teilweise eine durchgängige
Sprachbildung vorhanden ist
Es besteht Bedarf an:
·
einer Verbreitung
der Angebote durch persönliche Kontakte und Ansprachen
·
durchgängiger
flächendeckender Sprachbildung
·
gezielter
Förderung der deutschen Schriftsprache
·
interkultureller
Sensibilisierung im schulischen Kontext
·
Informationen
über Unterschiede im Deutschen Bildungssystem für die Eltern
Herausforderungen:
·
die schwierige
Erreichbarkeit einiger Angebote
·
ausreichend
außerschulische Sportangebote zu schaffen, um Integration durch Sport zu
ermöglichen
·
Handlungsfeld IV: 16-25 Jahre: Übergang Schule –
Beruf, Berufseinstieg
Es besteht Bedarf an:
·
zusätzlichen
Sprachbildungsangeboten (inner-und außerschulisch)
·
Orientierung
durch Berufseinstiegsbegleitung
·
Elternarbeit für
einen erfolgreichen Übergang
·
Beratung zum
deutschen Ausbildungssystem
Herausforderungen:
·
interkommunale
Netzwerkarbeit zielgerichtet zu gestalten, um bedarfsgerechte Angebote
bereitstellen zu können
·
Handlungsfeld V: 26-65 Jahre: Allgemeine berufliche
Bildung, Erwachsenenbildung
Es besteht Bedarf an:
·
Intensivsprachkursen
·
einem Ausbau von
niederschwelligen Sprachbildungsangeboten
·
einer Erweiterung
der ehrenamtlichen Angebote
Herausforderungen:
·
Koordinierung der
Angebote zwischen den Sprachkursträgern auch kommunal zu gestalten
·
aktuelle
Kursangebote transparent darstellen und die bestehende Plattform WelKOMM.IN des
Kreises Unna nutzen
·
Handlungsfeld VI: ab 66 Jahre: Bildung im Alter
Gelingendes:
·
eine Vielzahl an
offenen Angeboten bestehen
Herausforderungen:
·
interkulturelle
Aspekte in die Seniorenarbeit einfließen lassen
·
Handlungsfeldübergreifende Erkenntnisse
·
Ausbau der
Angebote für die Verarbeitung von Traumata erforderlich
·
strategische und
langfristige Steuerung und Koordinierung der Angebote sinnvoll
·
Angebote bei der
Zielgruppe bekannt machen
·
Bedarfe der
Neugewanderten erfragen
2.
Spielgruppen für Flüchtlingskinder:
Seit September 2015 bietet das Integrationsbüro der Stadt Bergkamen
Spielgruppen für Flüchtlingskinder im Alter von 0-6 Jahren an. Die Förderung
dieser „Brückenprojekte“ durch das
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes
Nordrhein-Westfalen ist bis Ende 2019 gesichert.
Momentan werden wöchentlich ca. 40 Kinder in 10 Gruppen für jeweils 2
Stunden am Vor-oder Nachmittag betreut.
3. Flüchtlingshelferkreis
Bergkamen e.V.
Der Flüchtlingshelferkreis Bergkamen e.V. stellt einen wichtigen
Kooperationspartner dar.
Er erhält KOMM-AN-NRW-Fördergelder, die auch für 2019 bereits beantragt
wurden.
Folgende Angebote finden derzeit im „Haus
Frieden“ statt:
·
niederschwellige
Deutschkurse
·
Begleitung
der Geflüchteten zu unterschiedlichen Institutionen und Behörden
·
Kleiderkammer
·
Fahrradwerkstatt
·
Frauengruppe
·
Sportangebote
·
Beratungsangebote
der Diakonie und Caritas
·
Hausaufgabenbetreuung
·
Begegnungstreffen
für Geflüchtete und einheimische Bürger/innen
·
Infoveranstaltungen
zu bestimmten Themen der Geflüchteten z.B. Frauenrechte in Deutschland
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
stellv. Amtsleiter Bürgerbüro Brüggenthies |
Amtsleiter Jugendamt Kortendiek |
|