Betreff
Einwohneranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen;
hier: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Straße "Zum Füllort" in Bergkamen
Vorlage
11/1464
Aktenzeichen
66 sche-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Von der Umwandlung der Straße „Zum Füllort“ in eine Tempo 30-Zone ist abzusehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Straßenbereich auf Einrichtung weiterer PKW-Stellplätze zu prüfen.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Datum vom 13.12.2018 haben 14 Anwohner der Straße „Zum Füllort“ in Bergkamen-Rünthe eine „Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, hier: Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Straße „Zum Füllort“ in Bergkamen, gestellt (siehe Anlage 1). Zurzeit ist die Straße „Zum Füllort“ als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Straße „Zum Füllort“ ist mit VZ 325 als „verkehrsberuhigter Bereich“ ausgewiesen. Der vorhandene straßenbauliche Zustand ist entsprechend als Mischverkehrsfläche angelegt, d. h. keine durch Bordsteine o. ä. voneinander getrennte Fahrbahn, Gehweg oder Radweg. Parken im verkehrsberuhigten Bereich ist grundsätzlich nur in entsprechend gekennzeichneten Bereichen erlaubt, derzeit sind keine öffentlichen Stellplätze im Straßenraum vorhanden. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt rd. 5,35 m. Das beiliegende Foto gibt einen Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten (siehe Anlage 2).

Der Grund des Bürgerantrags liegt darin zu vermuten, dass in der jüngeren Vergangenheit Parkverstöße in der Straße „Zum Füllort“ ordnungsrechtlich geahndet wurden. Durch die beantragte Änderung der aktuellen Ausweisung der Straße in eine Tempo 30-Zone sollen möglicherweise öffentliche Stellplätze für die Anwohner geschaffen werden.

 

Die rechtlich vorgeschriebene Mindestdurchfahrtsbreite für Kraftfahrzeuge beträgt 2,55 m zzgl. 0,50 m seitlicher Sicherheitsabstand. Daraus ergibt sich eine mindestens stets einzuhaltende Gesamtfahrbahnbreite von 3,05 m. Für einen seitlich parkenden PKW sind lt. technischem Regelwerk mindestens 2,0 m Stellplatzbreite anzusetzen. Im vorliegenden Fall wäre die vorhandene Straßenraumbreite für durchfahrende und seitlich parkende Pkw zwar theoretisch knapp ausreichend. Allerdings  wäre dann kein Schutzraum mehr für Fußgänger vorhanden; diese wären im Falle einer Tempo 30-Beschilderung gezwungen ungeschützt auf der Fahrbahn zu laufen. Darüber hinaus sind von den Anliegern entlang der Straße zum Teil hohe Zäune errichtet worden. Dadurch wird die Fahrbahn subjektiv verengt, welches eine Befahrung mit Tempo 30 kaum zulässt. Überdies können parkende Pkw nur mit  einem seitlichen „Schutzabstand“ zu den angrenzenden Zäunen und Hecken geparkt, so dass auch die notwendige Restfahrbahnbreite in der Praxis hier nicht gegeben wäre.

 

Aus Sicht des Fachamtes ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Straße „Zum Füllort“ nicht umsetzbar. Die Verwaltung bietet jedoch an unter Beibehaltung des verkehrsberuhigten Bereichs zu überprüfen, ob einzelne Pkw-Stellplätze im Fahrbahnbereich eingerichtet werden können. Genaue Lage und Anzahl müssten vor Ort überprüft werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheer