Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 24. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
11/1403
Aktenzeichen
70.09.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebs­wirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.

 

 

 

1.                       Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.


2.                       Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Der Kreistag hat für 2019 folgende Gebührensätze beschlossen:


 

3.                  Veränderungen gegenüber 2018

-     Verringerung der Erlöse für Papier, Pappe, Kartonagen (Kreis Unna) um 94.500 €

-     Anstieg der Umlage des Kreises im Restabfallbereich um 24.300 € (+ 1,3 %)

-     Personalkostenerhöhung um rd. 105.000 € (Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst, Springerstelle, Neubewertung Stellen Stadtbildpflege etc.)

-     Engstellen-Abfallsammelfahrzeug aufgrund der Branchenregel Abfall­sammlung („Rückwärtsfahren“) und Gutachtenempfehlung; Jahreskosten 55.000 €

-     Kraftfahrer für das vg. Fahrzeug = 40.325 €

-     Einbau von Sicherheitssystemen mit aktivem Eingriff in das Nutzfahrzeug-Bremssystem aufgrund der vg. Neuregelung und zusätzlich Rechtsabbieger-Warnsysteme = 35.000 €

-     Zusätzliches Personal im Bereich der Stadtbildpflege (2 Stellen x 30 Std. / wöchentlich); sollte die Maßnahme „Soziale Teilhabe“ fortgeführt werden können sind diese Mehrkosten (45.000 €) entbehrlich,

-     Neue Stelle „Disponent“ im Leitungsbereich ab 01.07.2019 = 18.120 €

-     Herausfall des Seitenlader UN-BK 2284 aus der Gewährleistung; daraus resultierend höhere Vollservice-Wartungskosten in Höhe von rd. 12.000 €

-     Erhöhung des Kostenansatzes für Betriebsstoffe

-     Elektronische Führerscheinkontrolle / Lkw-Maut auf Bundesstraßen

-     Veränderung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 2,5 % (vorher 3 %)

 

 

4.                  Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1               Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2016 sieht einen Gewinn­vortrag für Restabfall von rd. 180.441 € und für Bioabfall von rd. 24.914 € vor. Diese Vorträge werden zu 100 % in der Kalkulation für 2019 berücksichtigt.

4.2               Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

4.3               Ergebnis

4.3.1                        Gesamtveränderung 2018

Aufgrund der deutlichen Mindereinnahmen für Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) und erhöhter Kosten im Logistikbereich sowie einer leichten Steigerung der Um­lagegebühren des Kreises Unna ergibt sich im Restabfallbereich eine Gebühren­erhöhung. Diese ist mit 4,27% deutlich geringer als die Gebührensenkung aus dem Vorjahr (- 6,25%).
Im Bioabfallbereich ist nach zwei Jahren erstmals eine Gebührenerhöhung not­wendig; trotz der Umlagegebührensenkung durch den Kreis Unna werden diese durch erhöhte Logistikkosten mehr als kompensiert.

 

4.3.2                        Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2019 im Vergleich zu 2018 folgende Gebührensätze (1,6993 €/l – gerundet 1,70 €/l):

 

4.3.3                        Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,9099 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 3,91 €/l festgesetzt werden.

Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2018 folgende Änderungen:



 

  Gebührenbedarfsermittlung

4.3.4               Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.3.4.1          Personalkosten

4.3.4.1.1           Personalkosten der Einsatzplanung                                                                                          85.446 €

Für die Planung und Überwachung der Touren sowie die Auslieferung von auszutauschenden Gefäßen und allen Fuhrparkaufgaben wird ein Disponent benötigt. Aufgrund der deutlichen Erweiterung des Aufgabengebietes des Vg. in den vergangenen Jahren ist eine Vertretung innerhalb des EBB notwendig. Die Personalkosten für eine neue Stelle ab 01.07.2019 sind im vg. Betrag enthalten.

 

4.3.4.1.2           Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                                            15.763 €

Gemäß KGSt-Bericht 7/2016 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-      Sachkostenpauschale                                                                                                              10.156 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-     Allgemeine informationstechnische Unterstützung                                                     5.607 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 

4.3.4.1.3           Personalkosten Fahrer / Lader                                                                                                  835.806 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 14 Mitarbeitern, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.


4.3.4.1.4           Kosten des Arbeitsplatzes                                                                                                             83.581 €

Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.3.4.1.5           Personalvertretung                                                                                                                            3.000 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 60 Personalstunden benötigt, die nicht mit den Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.

4.3.4.2           Kalkulatorische Abschreibungen

 

                         Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.3.4.2.1           Fahrzeuge                                                                                                                                          200.643 €

4.3.4.2.2           Halle und Garagentore                                                                                                                      5.314 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.2.3           Gefäße Neukauf                                                                                                                               29.211 €

Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Tonnenmanagements wird ein Tonnenlager erstellt. Die Tonnen befinden sich dann gebündelt an einer Stelle und nicht, wie zurzeit, an verschiedenen Standorten auf dem Betriebsgelände. Der zeitliche Aufwand die Reinigung, für das Zusammenstellen auszuliefernder Tonnen sowie die Kontrolle über den aktuellen Tonnenbestand wird dadurch minimiert.               

4.3.4.2.4           Sonstiges                                                                                                                                                9.298 €

Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.3.4.3           Kalkulatorische Zinsen                                                                                                                     26.958 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von
2,5 %.

4.3.4.4           Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                                                      408.970 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.5           Personalkosten Verwaltung EBB                                                                                               209.144 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpau­schalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

4.3.5                        Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.3.5.1           Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise gesenkt (Bioabfall und Umlagekosen Papier).

                         Es wird davon ausgegangen, dass für 2019 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a) Restabfall

-     aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2017 bis September 2018 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2019 rd. 8.100 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                        

                         -     Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen.

 

                         b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,52 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 75,64 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen.

Für 2019 wird von einer Menge von rd. 3.560 t ausgegangen.

                         c)   Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2017 bis September 2018 kann für 2019 von einer Sammelmenge von rd. 2.160 t ausgegangen werden.

                         d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd. 2.330 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnitt­abfuhr 70 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:


 

 

 

4.3.5.2           Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                                                   126.795 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrecht­erhaltung des Betriebes dienen.

4.3.5.3           Entsorgung Sonderabfälle                                                                                                                3.600 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (z. B. Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.3.5.4          Containergestellung                                                                                                                          10.300 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.3.5.5           Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                                                      2.200€

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der og. Betrag benötigt.

4.3.5.6           Kosten für Gebührenmarken                                                                                                          1.000 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.3.5.7           Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                                             12.144 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

4.3.5.8           Leistungen des Baubetriebshofes                                                                                              20.400 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten eingeplant.

4.3.5.9          Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -                                   129.473 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.3.5.10 Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -                                              26.440 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

4.3.5.11 Kostenerstattung an Produkt 2                                                                                                           10.994 €

Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.

4.3.6                        Zu erwartende Erlöse

4.3.6.1           Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                                                  174.926 €

                         Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2019 eine Vergütung von 63,15 € je Tonne.

                        

                         Als kommunale Gesamtjahresmenge werden rd. 2.770 t zugrunde gelegt.

 

Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.

 

4.3.6.2           Erlöse Sperrmüllkarten                                                                                                                    58.886 €

4.3.6.3           Erlöse Grünschnittkarten                                                                                                                  1.132 €

4.3.6.4           Erlöse Wertstoffhof                                                                                                                        262.880 €

4.3.6.5           Erlöse Restabfallsäcke                                                                                                                            831 €

4.3.6.6           Erlöse Papiersäcke für die Bioabfallsammlung                                                                             233 €

4.3.6.7           Erlöse Behältertausch                                                                                                                         6.733 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben.

4.3.6.8          Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2)                                       10.994 €

 

Der Einsatz des Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich Winterdienst. 

 

4.3.6.9            Kostenerstattung DSD (Produkt 3)                                                                                           19.707 €

                         Der Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnen­abfuhr erfolgen.

 


4.3.7                        Durch Gebühren zu deckende Kosten

                         Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-     Restabfall                                                                                                                                4.362.348 €
-     Bioabfall                                                                                                                                      568.439 €

4.3.8                        Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2016

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in die Kalkulation einbezogen.

4.3.9                        Ermittlung des Gebührensatzes

 

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.  

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter und Erster Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels