Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage
Nr. 11/1243 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Seit 2011 waren insgesamt 28 Mütter und 1 Vater gemeinsam mit 38 Kindern
stationär in Mutter-Kind-Einrichtungen
untergebracht.
Dauer des Verbleibs:
Bis 6 Monate |
Bis 12 Monate |
Bis 18 Monate |
Bis 24 Monate |
länger |
13 Mütter/Vater |
8 Mütter |
2 Mütter |
3 Mütter |
3 Mütter, alle noch minderjährig |
Im Regelfall bleiben die Mütter zwischen 12 und 18 Monaten in einer
Mutter-Kind-Einrichtung. Die lange Verweildauer bei minderjährigen Müttern
entsteht meist daraus, dass eine Rückkehr ins Elternhaus ausgeschlossen ist und
die Anmietung einer eigenen Wohnung erst bei Erreichen der Volljährigkeit
möglich ist. Längere Betreuungszeiten von bis zu 24 Monaten können sich
ergeben, wenn während des Aufenthalts in einer Mutter-Kind-Einrichtung ein
zweites Kind geboren wird.
Gründe der
Unterbringung:
Lediglich 2 Mütter beantragten von sich aus die Unterbringung, weil sie
sich noch nicht reif genug fühlten für die Erziehung und Betreuung eines
Kleinkindes.
Bei allen anderen lag ein sogenannter „Zwangskontext“ vor, d. h. die
Unterbringung zur Sicherung des Kindeswohls wurde vom Familiengericht angeordnet.
6 Mütter waren bei Aufnahme noch minderjährig und hatten entweder keinen
Kontakt mehr zu ihren Eltern oder diese weigerten sich, Tochter und Enkelkind
bei sich aufzunehmen und zu betreuen.
Beendigungsgründe:
Von 29 Unterbringungen konnten 7 (= 24 %) einvernehmlich beendet werden.
In allen Fällen war eine ambulante Nachbetreuung notwendig, um die oben
genannten 7 Kinder bis heute in den Familien zu halten.
Eine Reihe von Maßnahmen wurde von Seiten
der Mütter abgebrochen, weil sie es nicht mehr in den Einrichtungen
„aushielten“. Es gab aber auch Beendigungen durch das Jugendamt bzw. durch die
Einrichtungen, wenn das Kindeswohl nachhaltig in Gefahr und trotz Unterbringung
nicht abzuwenden war. Die Kinder wurden in der Folge in Obhut genommen und fremd
untergebracht oder die elterliche Sorge wurde auf Großeltern oder Väter
übertragen.
In weiteren Fällen schien die Hilfe zunächst erfolgreich zu verlaufen
und die Frauen kehrten mit ihren Kindern in ihre Wohnung zurück. Nach einiger
Zeit zeigte sich dann, dass die gelernten und veränderten Strukturen nicht
verinnerlicht worden waren und nicht gehalten werden konnten.
Bei weiteren Müttern war der Abbruch durch eine beginnende oder schon
festgestellte psychische Erkrankung bzw. Störung bedingt.
Aktuell befinden sich noch 4 Mütter mit insgesamt 5 Kindern in
Mutter-Kind-Einrichtungen. Bei einer Mutter ist zz. die Unterbringung weiter
notwendig, die übrigen Mütter befinden sich in der Verselbständigungsphase.
Kosten
Der Tagessatz in Mutter-Kind-Einrichtungen liegt zwischen 222 Euro und
285 Euro pro Mutter/Vater und 1 Kind. Bei weiteren Kindern kommen pro Kind
zwischen 93 Euro und 123 Euro hinzu.
Fazit
Aus Sicht des Jugendamts kann auf die Betreuungsform Mutter-Kind-Einrichtung
zurzeit nicht verzichtet werden, um in Krisensituation und unklaren
Perspektiven das Kindeswohl zu sichern.
In Qualitätsdialogen mit den Einrichtungen sollte aber weiter versucht
werden, die Angebote zu verbessern oder zu erweitern. Eine mögliche Alternative
könnte ein hochfrequentes ambulantes Setting sein, in dem die Mutter mit ihren
Kindern zusammen mit Fachkräften in eine Wohnung/ein Haus zieht. Dann ist zum
einen das Kindeswohl gesichert, vor allem in den ersten Lebenswochen der Babys
und zum anderen kann die Mutter entweder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben oder
aber die Wohnung nach Beendigung der Maßnahme übernehmen. Dieses Modell wird an
einigen Standorten zurzeit erprobt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter In Vertretung Kortendiek |
Sachbearbeiter Latzer-Mühle |
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