Betreff
Übergänge auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2018/19
Vorlage
11/1208
Aktenzeichen
blä-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung, Drucksache Nr. 11/1208, zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Übergänge auf weiterführende Schulen zum Schuljahr 2018/19

 

 

1.      Ausgangssituation

 

Im 1. Schulhalbjahr 2017/18 besuchten 472 Schülerinnen und Schüler die 4. Klassen der 7 Bergkamener Grundschulen bzw. werden zu Beginn des Schuljahres 2018/19 auf eine weiterführende Schule wechseln. Im Vorjahr waren es 411 Schülerinnen und Schüler; laut der vorliegenden Statistik wird sich die Zahl in den nächsten Jahren wie folgt entwickeln:

 

 

Schuljahr

 

 

Übergänge auf weiterführende Schulen

 

2016/17

419

2017/18

411

2018/19

472

2019/20

434

2020/21

450

2021/22

414

2022/23

439

 

Das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I geregelt. Durch Erlass hat das Schulministerium NRW bestimmt, dass die Anmeldungen bis zum 15.03.2018 abgeschlossen sein mussten.

 

Die Schulen hatten sich auf eine Anmeldewoche in der Zeit von Samstag, 19.02.2018, bis Freitag, 23.02.2018, geeinigt.

 

Durch die Aushändigung eines Anmeldescheins an die Eltern aller Viertklässler, auf dem auch die Empfehlung der Grundschule vermerkt ist, wird verhindert, dass ein Kind gleichzeitig an mehreren Schulen angemeldet werden kann. Wird das Kind an einer weiterführenden Schule angenommen, erhalten die Erziehungsberechtigten eine Durchschrift des Aufnahmescheines mit dem Aufnahmevermerk. Im Fall einer Abweisung erhalten die Eltern den Anmeldeschein zurück und können ihn an einer anderen weiterführenden Schule erneut vorlegen. Der Schulträger erhält eine Durchschrift und kann so die Einhaltung der Schulpflicht der Viertklässler überprüfen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulleiterin oder der Schulleiter.

 

Unter den insgesamt 472 Viertklässlern befinden sich 18 Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Rahmen des Gemeinsamen Lernens (GL). Hiervon erhalten nicht alle eine Empfehlung hinsichtlich einer weiterführenden Schule. 16 Schüler/-innen der Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen aus dem Gemeinsamen Lernen werden eine weiterführende Schule der Stadt Bergkamen besuchen. Zusätzlich werden 8 weitere Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf von Grundschulen aus Werne bzw. Kamen und aus den 4. Jahrgang der Förderschulen des Kreises Unna (3 SuS) die weiterführende Schule in Bergkamen besuchen. Letztere sind aber auch in Bergkamen wohnhaft. Insgesamt wurden 24 Förderschüler auf die Bergkamener Schulen verteilt. Hiervon werden die Freiherr-vom–Stein-Realschule 4 Schüler/-innen, die Realschule Oberaden 5, das Städt. Gymnasium 7 und die Willy-Brandt-Gesamtschule 8 Schüler/innen aufnehmen. Die betreffenden Schüler/-innen wurden durch das Schulamt des Kreises auf die Bergkamener Schulen verteilt. Von diesem Verfahren ist der Schulträger ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird ab Sommer die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, Förderschule für geistige Entwicklung des Kreises Unna, besuchen; ein Weiteres die Rheinisch-Westf. Realschule f. Hörgeschädigte in Dortmund.

 

 

2.      Anmeldezahlen

 

         a) Realschulen

 

         An den zwei Bergkamener Realschulen sieht die Klassenbildung wie folgt aus:

 

         Freiherr-vom-Stein-Realschule:

 

Es wurden 64 Bergkamener Viertklässler/-innen mit Empfehlung angemeldet. Zusammen mit 2 GL- Schüler/-innen und 4 Schülern/-innen welche in Bergkamen wohnhaft sind aber eine auswärtige Grundschule besuchen, ergibt dies 70  Schülerinnen und Schüler. 2 von den 4 auswärtigen Schüler/innen sind ebenfalls ohne Empfehlung im GL. Es könnten inklusive möglicher Wiederholer/-innen drei Klassen gebildet werden.

 

Realschule Oberaden:

 

Es wurden 77 Viertklässler/innen mit Empfehlung  angemeldet. Enthalten sind hierin

1 Kind mit derzeitigem auswärtigem Grundschulbesuch und 1 in einer Nachbarstadt wohnhaftes Kind. Zusammen mit 5 GL-Kindern ohne Empfehlung, ergibt dies 82 Schülerinnen und Schüler. Es sollen drei Klassen gebildet werden.

 

Die Empfehlungen der Grundschulen für die künftigen Fünftklässler an den Realschulen sehen wie folgt aus:

 

 

Empfehlungen der Fünftklässler der Realschulen 2017/18

 

 

Frh.-v.-Stein-Realschule

Realschule Oberaden

Hauptschule

6

9,1 %

4

 

 

5,2 %

Hauptschule/Realschule eingeschränkt

16

24,2 %

12

15,6 %

Realschule

36

54,5 %

51

 66,2 %

Realschule/Gymnasium eingeschränkt

6

9,1  %

5

  6,5  %

Gymnasium

2

3,1 %

5

 6,5 %

Summe

66 + 4 o. E.

100 %

77 + 5 o. E.

100 %

 

(o. E. = ohne Empfehlung)

 

Die Empfehlungen gelten in jedem Fall auch für die Schulform "Gesamtschule" und "Sekundarschule". Die Schüler/-innen des Gemeinsamen Lernens (zieldifferent) haben keine Empfehlungen erhalten. Dies ist dort auch nicht vorgesehen.

 

 

b) Städtisches Gymnasium

 

Im kommenden Schuljahr haben sich 109 Schüler/-innen mit Empfehlung am Städtischen Gymnasium Bergkamen neu angemeldet. 1 dieser Anmeldungen stammt von einer Bergkamener Schülerin, die eine Grundschule in einer Nachbarstadt besucht.  Zuzüglich der 5 Schüler/-innen, die am Gemeinsamen Lernen teilnehmen und über keine Empfehlung verfügen, beträgt die Zahl der Fünftklässler zum Schuljahr 2018/19 somit 114. Insgesamt werden 7 Förderschüler/-innen das Gymnasium neu besuchen, 2 aber im zielgleichen Unterricht. Das Gymnasium wird 4 Klassen bilden. Im Vorjahr waren es 4 Klassen mit 97 angemeldeten Schülerinnen und Schülern.

 

Die Schüler/-innen mit den 102 Gymnasialempfehlungen ohne Einschränkung, die von den Bergkamener Grundschulen ausgesprochen wurden, haben sich an folgenden Schulen angemeldet:

 

Gymnasium Bergkamen:                       60 Schüler/-innen

Freiherr-vom-Stein-Realschule:           2 Schüler/-innen

Realschule Oberadern:                            5 Schüler/-innen

 

Auswärtige Schule:                                  35 Schüler/-innen

 

Gesamt:                                                       102 Schüler/-innen

 

 

c) Willy-Brandt-Gesamtschule

 

Die Willy-Brandt-Gesamtschule hat 131 Anmeldungen zu verzeichnen. Darin enthalten ist 1 Schüler/-in im Gemeinsamen Lernen ohne Empfehlung; insgesamt werden 8 „Förderschüler/-innen“ die Gesamtschule neu besuchen, 7 verfügen aber über eine Empfehlung. Insgesamt stammen 3 Neuanmeldungen nicht aus Bergkamen.

4 angemeldete Schüler/-innen sind in Bergkamen wohnhaft, besuchen aber zurzeit eine auswärtige Grundschule. Es werden 5 Klassen gebildet.

 

Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler am Städtischen Gymnasium und an der Willy-Brandt-Gesamtschule haben folgende Empfehlungen:

 

 

Empfehlungen der Fünftklässler Gymnasium/Gesamtschule 2016/17

 

 

Städt. Gymnasium

Willy-Brandt-Gesamtschule

Hauptschule

0

0,0 %

67

 

51,5 %

Hauptschule/Realschule eingeschränkt

0

0,0 %

15

11,5 %

Realschule

17

15,6 %

44

33,9 %

Realschule/Gymnasium eingeschränkt

32

29,4 %

4

3,1 %

Gymnasium

60

55,0 %

0

0,0 %

Summe

109 + 5 o. E.

      100 %

130 +1 o. E.

100 %

 

d) Ein- und Auspendler

 

15 auswärtigen Schülerinnen und Schülern, bzw. hier Wohnenden aber z. Z. eine auswärtige Grundschule besuchend (11), die eine Bergkamener weiterführende Schule besuchen werden, stehen 82 Viertklässler gegenüber, die sich für eine Schule in einer Nachbargemeinde entschieden haben.

 

Die Einpendler werden folgende Schulen besuchen:

Freiherr-vom-Stein Realschule:                        4 Schüler/-innen

Realschule Oberaden:                                           2 Schüler/-innen

Willy-Brandt-Gesamtschule:                              7 Schüler/-innen

Städt. Gymnasium:                                                 1 Schüler/-innen

 

Die 82 Auspendler haben sich an folgenden Schulen angemeldet:

 

Werne

 

Sekundarschule:                                                    24 Schüler/-innen

Anne-Frank-Gymnasium:                                  11 Schüler/-innen

Christophorus-Gymnasium:                               5 Schüler/-innen

 

Kamen

 

Hauptschule:                                                             2 Schüler/-innen

Fri.-Nansen-Realschule:                                       1 Schüler/-in

Gymnasium:                                                            24 Schüler/-innen

Gesamtschule:                                                         2 Schüler/-innen

 

Lünen

 

Geschwister-Scholl-Gesamtschule:                 3 Schüler/-innen

Käthe-Kollwitz-Gesamtschule:                          2 Schüler/-innen

Ludwig-Uhland-Realschule:                                3 Schüler/-innen

Freiherr-vom-Stein Gymnasium:                      2 Schüler/-innen

 

Sonstige

 

Peter-Weiss-Gesamtschule Unna:                  1 Schüler/-in

Rhein.-Westf. Realschule Dortmund:             1 Schüler/-in

Friedrich-von Bodelschwingh-Schule:            1 Schüler/-in

(Die Schule liegt auf Bergkamener

Stadtgebiet, ist aber nicht in

Trägerschaft der Stadt Bergkamen.)

 

Über 472 Schüler und Schülerinnen verfügten die 7 Bergkamener Grundschulen zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2017/18.

66 SuS der Bergkamener Grundschulen meldeten die Eltern an der Freiherr-vom-Stein Realschule an, für 80 SuS erfolgte dies an der Realschule in Oberaden. 124 Schulkinder aus diesem Kreis nimmt die Willy-Brandt-Gesamtschule auf, 113 das Städt. Gymnasium.

Zuzüglich der 82 Auspendler/-innen und 4 Schülern/-innen, welche unmittelbar nach der Zeugnisausgabe verzogen sind, war mit Stand vom 07.05.2018 festzustellen, dass lediglich noch 3 Anmeldungen fehlten (469 + 3). Dies war erheblich weniger als in den zurückliegenden Jahren.

Hinsichtlich dieser Kinder wurden die Erziehungsberechtigten durch das Schulverwaltungsamt schriftlich aufgefordert, die Anmeldungen zu weiterführenden Schulen noch nachzuweisen

Laut Urteil des OVG Münster vom 21.02.2013 darf eine Schule die Aufnahme von Schülern nicht deshalb ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinde darf daher bei einem Anmeldeüberhang nicht das alleinige Ablehnungskriterium sein.

 

24 Schüler/-innen im Gemeinsamen Lernen ohne Empfehlung (15 ) und auch im zielgleichen Unterricht ( 9) wurden vom Schulamt des Kreises Unna über die Bergkamener weiterführenden Schulen verteilt, d. h. den Eltern und aufnehmenden Schulen die entsprechenden Vorschläge unterbreitet.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Bläsing