hier: Machbarkeitsstudie zur Schaffung der Barrierefreiheit
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt die Vorlage der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat am 14.12.2017 im Rahmen der Haushaltsberatungen auf Antrag der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Verwaltung beauftragt, die Machbarkeit der
Barrierefreiheit für den „Treffpunkt“ zu überprüfen.
Diese Überprüfung
hat zu folgenden Ergebnissen geführt:
Das Gebäude des
Treffpunktes wurde im Jahre 1968 in massiver Bauweise errichtet. Die Erschließung
des Obergeschosses erfolgt über eine innenliegende, offene Treppenanlage, deren
Konstruktion keiner
brandschutztechnischen Klassifizierung unterliegt.
Wegen dieser
offenen Bauweise war bereits vor einigen Jahren der einzig verfügbare, bauliche
Rettungsweg zu ertüchtigen. Im Jahre 2010 wurde aus diesem Grunde ein zweiter
baulicher Rettungsweg in Form einer außenliegenden Stahl-Spindeltreppe
hergestellt. Zur Sicherung des inneren ersten Rettungsweges wurde ein textiler
Rauchschutzabschluss (Deckenvorhang) in die Deckenkonstruktion oberhalb der
offenen Treppenanlage eingebaut. Dieser fährt im Gefahrenfall vollständig
herunter und bildet den Raumabschluss zum Erdgeschoss. Hiermit wird verhindert,
dass im Brandfall Strahlungshitze durchtritt, so dass die im Obergeschoss
verbliebenen Personen möglichst gefahrlos den zweiten baulichen Rettungsweg
erreichen können. Ein Durchtritt für Personen in das Treppenhaus ist dann nicht
mehr möglich.
Um die
Barrierefreiheit für das 1. Obergeschoss herzustellen, müsste ein Treppen- bzw.
Plattformlift an die vorhandene Treppenanlage gebaut werden. Dies ist jedoch
aus statischen Gründen an der vorhandenen Treppe nicht möglich. Alternativ
könnte ein vorgelagerter selbständiger Aufzugturm im Außenbereich angebaut
werden.
Aus
bauordnungsrechtlicher Sicht ist bei Herstellung der barrierefreien
Erreichbarkeit des Obergeschosses durch den vorgenannten Aufzug eine
Ertüchtigung der Rettungswegsituation erforderlich. Durch die verbesserte
Zugänglichkeit würde die obere Etage auch für Personen mit Kleinkindern, alte
Menschen und Menschen mit jedweder Behinderung erreichbar. Dementsprechend
wären für diese Personengruppe im Gefahrenfall geeignete Rettungswege
vorzuhalten. Beim Ausfall des ersten Rettungswegs (offene interne Treppe) stünde
lediglich die oben genannte Spindeltreppe zur Verfügung, über die eine Rettung
von Menschen mit Behinderung (Rollstuhl, sitzend, liegend auf Trage) jedoch
nicht möglich ist. Aufgrund der vorhandenen Feuerwiderstandsdauer der
Gebäudekonstruktion wäre zudem eine Rettung aus dem Obergeschoss aus zeitlichen
Gründen nicht umsetzbar.
Sollte das 1.
Obergeschoss auch für die Nutzung von Menschen mit Behinderung/alten Menschen
zur Verfügung stehen, müsste die als zweiter baulicher Rettungsweg gebaute
Spindeltreppe durch eine Treppe mit
geraden Läufen ersetzt werden. Diese ist jedoch von den Abmessungen erheblich
größer als die vorhandene Treppe, so dass der angrenzende Raucherunterstand
zurückgebaut werden müsste. Des Weiteren dürfte es nicht möglich sein, an die
Treppe angrenzende, erdgeschossige Notausgänge zu erhalten, da diese durch die
größere Konstruktion verbaut würden. Folglich wären auch Umbauarbeiten zur
Gewährleistung der Rettungswege im Erdgeschoss erforderlich.
Für den Abbruch und
Neubau der Treppe, den ersatzlosen Rückbau des Raucherunterstands und den Umbau
der Notausgänge sind Kosten im 6-stelligen Bereich zu erwarten.
Ein barrierefreier
Umbau des "Treffpunkts" scheidet daher sowohl aus technischer und
baurechtlicher Sicht als auch aus Kostengründen und aufgrund des
unverhältnismäßig hohen Aufwandes aus.
Daher plant das Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport zukünftig auf
die Bedürfnisse von Besuchern mit Einschränkungen organisatorisch wie folgt zu
reagieren:
Im Erdgeschoss
befinden sich neben den Verwaltungsräumen ein großer und ein kleiner Saal, die
derzeit für Veranstaltungen aller Art benutzt werden. Die Räume sind durch eine
mobile Faltwand voneinander getrennt, so dass diese beiden Räume im Bedarfsfall
zu einem gesamten Saal zusammengeschlossen werden können. Für den regulären
Kursbetrieb der VHS sind diese Räume nur bedingt geeignet und werden daher nur
in Ausnahmefällen benutzt.
Weiterhin befindet
sich im Erdgeschoss ein Gymnastikraum mit einer Fläche von circa 120 m². Aufgrund
der Größe des Gymnastikraums könnte dieser in einen Kursraum und einen
Computerraum
unterteilt und umgebaut werden. Hiernach wäre es organisatorisch möglich,
diejenigen Kurse in das barrierefreie Erdgeschoss zu verlegen, bei denen eine
entsprechende Nachfrage besteht. Die übrigen Kurse können weiterhin wie gewohnt
im Obergeschoss stattfinden.
Geplant ist, dass
der für das Kursangebot der VHS erforderliche Gymnastikraum
zusammen mit der
Turnhalle für die Freiherr-vom-Stein-Realschule neu errichtet wird.
Damit besteht auch
eine Chance, das Kursangebot in diesem Fachbereich, der
zu den am stärksten
nachgefragten bei der VHS gehört, in adäquaten Räumen
mit Umkleiden und
weiteren erforderlichen Nebenräumen unterzubringen. Nach dem Neubau der
geplanten Turnhalle könnten folglich die erforderlichen Umstrukturierungen
erfolgen.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
€ |
Produkt-/Sachkonto: |
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Folgekosten
pro Jahr:
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€ |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag:
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Anfrage
Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ |
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Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster
Beigeordneter |
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Busch Beigeordnete |
Amtsleiter Heusner |
Amtsleiter Brauner |
Amtsleiter Kray |