Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW
- Verbreiterung Nördliche Lippestraße -
hier: Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Bereitstellung
gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
11/1193
Aktenzeichen
IV ev.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Folgende gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2018 (GV NRW S. 90), in Kraft getreten am 02. Februar 2018, von Bürgermeister Roland Schäfer und Stadtverordneten Marco Morten Pufke am 26.04.2018 getroffenene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:

 

Die benötigten Haushaltsmittel sind auf der Buchungsstelle 12.54.02/0437.785200 bereitzustellen."

 

Sachdarstellung:

 

Am 26. April 2018 wurde die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.

 

 

 

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2018 (GV. NRW S. 90), in Kraft getreten am 02. Februar 2018.

 

Federführendes Fachamt:

Planung, Tiefbau, Umwelt

Az.: schi

 

 

 

 

 

Entscheidung wegen eines Falles äußerster Dringlichkeit gem. § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2018 (GV NRW S. 90), in Kraft getreten am 02. Februar 2018

- Verbreiterung Nördliche Lippestraße -

 

hier: Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Bereitstellung           gemäß § 83 Abs 2. GO NRW

 

Begründung:

 

Die Nördliche Lippestraße in Bergkamen-Heil ist im Bereich zwischen der Einmündung

Westenhellweg (L736) und der Einmündung Königslandwehr auf einer Länge von rd. 350 m

dringend sanierungsbedürftig. Neben ihrer Funktion als Nebenzufahrt zur Ortslage Heil dient sie insbesondere der Erschließung der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule, d. h. für die Zu- und Abfahrt der Schülerbusse sowie im Bedarfsfall für das Rettungswesen. Aufgrund des geringen Straßenquerschnitts von 4,0 m kommt es insbesondere für und durch die Schulbusse im Begegnungsverkehr zu erheblichen Behinderungen, die sich teilweise bis in den Westenhellweg (L 736) hineinziehen.


Um einen behinderungsfreien und gefahrlosen Verkehrsablauf gewährleisten zu können ist es erforderlich, die Nördliche Lippestraße im Zuge der Sanierung auf eine Fahrbahnbreite von 6,50 m zu verbreitern. Dadurch wird ein gefahrloser Begegnungsverkehr auch für große

Fahrzeuge (Schulbusse, Rettungskräfte, etc.) gewährleistet. Die Stadt Bergkamen hat in einer ersten Kostenschätzung die Kosten für die Erneuerung der vorhandenen Fahrbahn auf rd. 150.000,00 € sowie für die Fahrbahnverbreiterung auf 6,50 m auf weitere rd. 150.000,00 € kalkuliert.

Auf Basis dieser Schätzung wurde vereinbart, dass sich der Kreis Unna an dem Ausbau mit

80.000,00 € beteiligt. Sofern die tatsächlichen Baukosten die geschätzten Kosten überschreiten werden die darüber hinausgehenden Ausbaukosten je zur Hälfte von der Stadt Bergkamen und dem Kreis Unna getragen.

 

Die Erneuerung bzw. der Ausbau der Nördlichen Lippestraße muss zwingend in den Sommerferien des Jahres 2018 (16.07. bis 28.08.2018) durch die Stadt Bergkamen umgesetzt werden. Beide Seiten tragen dafür Sorge, dass die entsprechenden Finanzmittel in den jeweiligen Haushalten bereitgestellt werden.

 

Die Stadt Bergkamen hat auf der Buchungsstelle 12.54.02/0437.785200 Mittel in Höhe von 300.000,00 € für die Baumaßnahme bereitgestellt. Für die Mittel des Kreises Unna wurde eine Einnahmestelle unter der Buchungsstelle 12.54.02/0437.685100 in Höhe von 80.000,00 € eingerichtet.

Die Kosten für die Baumaßnahme sind wie folgt berechnet:

 

Baukosten:                                                                                    320.000,00 €

Ingenieurkosten                                                                           30.000,00 €      

Nebenleistungen                                                                          30.000,00 €

                                                                             

Gesamt:                                                                                          380.000,00 €

 

Um das Projekt auszuschreiben, ist eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel  in Höhe von 80.000,00 € bei der Buchungsstelle 12.54.02/0437.785200 zwingend erforderlich. Die Deckung ist gewährleistet bei der Buchungsstelle 12.54.02/685100.

 

Die Dringlichkeit der Übertragung ergibt sich aus dem zwingend erforderlichen Bauzeitfen-

ster der Sommerferien 2018.

 

 

 

Bergkamen, 24.04.2018

 

Der Bürgermeister                                                               

In Vertretung

 

gez.

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter


Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2018 (GV. NRW S. 90), in Kraft getreten am 02. Februar 2018.

 

Die benötigten Haushaltsmittel sind auf der Buchungsstelle 12.54.02/0437.785200 bereitzustellen.

 

Bergkamen, 26. April 2018

 

 

                                                                                 

gez.

 

Schäfer                                                                      Pufke

Bürgermeister                                                           Stadtverordneter

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2018 (GV NRW S. 90), in Kraft getreten am 02. Februar 2018, zu genehmigen.

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

 80.000,00 €

Produkt-/Sachkonto:  12.54.02/0437.785200

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

12.54.02/0437.685100

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Schickentanz