Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der
Rat hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den GSW den Aufbau einer
Ladeinfrastruktur für Elektromobilität zu prüfen.
Im
Folgenden werden Bestand und Planungen zu einer Ladeinfrastruktur für E-Autos
vorgestellt.
Ladeinfrastruktur für E-Autos
Anders
als bei den E-Bikes wird auf die Anschaffung eines Elektroautos, abgesehen von
den Anschaffungspreisen, oftmals wegen des zu weitmaschigen Netzes der aktuell
vorhandenen Ladestationen, verbunden mit den vergleichsweise geringen
Reichweiten der E-Fahrzeuge, verzichtet. Dass hier ein Nachholbedarf in der
Netzausweitung besteht, wird durch das „Marktanreizprogramm Elektromobilität“
zur finanziellen Förderung der Installationskosten von Ladestation durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur unterstrichen. Dieses
Förderprogramm ist Teil des auf der EU-Richtlinie 2014/94/EU basierenden
nationalen Strategierahmens für den Ausbau der Infrastruktur für alternative
Kraftstoffe.
In
Bergkamen existiert bislang eine Ladestation für Elektroautos. Diese befindet
sich an der Biogasanlage in Bergkamen-Heil, Dorfstraße, auf dem Hof Willeke (s.
Anlage) und wird über die Verstromung des produzierten Biogases betrieben. Die
Nutzung der Ladestation erfolgt gegen ein Entgelt.
Die
GSW haben zu Beginn des Jahres einen Antrag zur Förderung der Installation
einer Ladesäule mit zwei Ladeplätzen aus dem o.g. Förderprogramm gestellt. Nach
Abstimmung mit den GSW soll diese Ladesäule im Bereich des Kreisverkehrs
Töddinghauser Straße/Hubert-Biernat-Straße/Rathausplatz errichtet werden. Vorgesehen
ist die Nutzung der zwei Stellplätze unmittelbar an der nördlichen zufahrt in
den Kreisel und deren Ausweisung als Vorrangplätze für E-Autos zum Ladevorgang
(s. Anlage). Die im „Marktanreizprogramm Elektromobilität“ zur Verfügung
stehenden Fördergelder werden in mehreren Tranchen über die Laufzeit des
Programms verteilt und decken teilweise unterschiedliche förderfähige Maßnahmen
ab. Dadurch stehen von insgesamt 200 Mio. Euro in einzelnen Förderzeitfenstern
Teilbeträge zur Verfügung. Das Förderfenster zu Beginn des Jahres umfasste 10
Mio. € für die technische Infrastruktur und Errichtung von Ladesäulen. Der
Antrag der GSW ist zwischenzeitlich vom Fördermittelgeber abgelehnt worden, da
die Mittel durch „Großbestellungen“ seitens verschiedener großer
Energieversorgungsunternehmen im Raum Baden-Württemberg und Hamburg
weitestgehend ausgeschöpft wurden. Um trotzdem die vorgesehene Ladestation zu
realisieren, werden die GSW die Installation am o.g. Standort auf eigene Kosten
durchführen. Die Ladesäule mit zwei Ladeplätzen wird eine elektrische Leistung von
22 kW handeln. Der Anschluss wird dem sog. Typ 2 und damit dem innerhalb der EU
weit verbreiteten und von der EU geförderten Anschlusstyp entsprechen. Die
Nutzung der Ladestation soll gegen Entgelt erfolgen. Als Standort für diese
Ladesäule sind zwei Parkplätze an der nördlichen Kreiselzufahrt Töddinghauser
Straße/Hubert-Biernat-Straße vorgesehen.
Ferner
ist geplant, für das nächste Förderfenster des Marktanreizprogramms erneut
einen Förderantrag für eine weitere Ladestation zu stellen. Sofern eine
Förderung bewilligt wird ist derzeit der öffentliche Stellplatz in der Marina
Rünthe als Standort geplant.
Darüber
hinaus plant die UKBS in Zusammenarbeit mit den GSW in dem gegenüber dem
Rathaus zu errichtenden Neubau („Stadtfenster“) eine öffentlich nutzbare Ladestation
für zumindest einen Anschluss.
Die
Kaufland-Warenhaus GmbH plant für den Standort Am Römerlager in Rünthe einen
kompletten Neubau ihres Warenhauses. Neben den geplanten E-Bike-Ladestellen
sollen nach Angabe der Kaufland-Warenhaus GmbH dann auf dem Parkplatz auch zwei
Ladeplätze für Elektroautos eingerichtet werden.
Bei
einer Realisierung der „Berg-Galerie“ sollte vom Investor auch an diesem
Standort eine Lademöglichkeit für E-Bikes und Elektroautos geschaffen werden.
Im Rahmen des noch zu schließenden städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt
und dem Investor kann deren Errichtung abgesichert werden.
Bestandteil
des Energiekonzepts der Wasserstadt Aden und der Planung der
Verkehrsinfrastruktur wird die Einrichtung eines fortschrittlichen und
zukunftsweisenden Systems öffentlicher und privater Ladestationen für die
Elektromobilität sein.
Die
Einrichtung einer Ladestation für Elektroautos auf dem Pendlerparkplatz an der
Autobahnauffahrt der BAB 2/Lünener Straße kann nach Rücksprache mit den
Gemeinschaftsstadtwerken nicht empfohlen werden. Durch die Parkdauer der
Berufspendler, angelehnt an deren Arbeitszeiten, ist davon auszugehen, dass
ggfs. vorhandene Ladestellen entsprechend lange von jeweils nur einem
Elektrofahrzeug belegt würden. Damit wäre über den Tag gesehen nur eine sehr
geringe Frequentierung dieser Ladesäulen verbunden mit aus Betreibersicht
geringen Stromabnahmemengen zu erwarten. Auch die alternativen
Entgeltberechnungen für die Nutzung einer Ladesäule lassen diese Einrichtung
für Anbieter und Nutzer unwirtschaftlich werden. Bei einer Entgeltberechnung
nach Zeitdauer der Ladesäulennutzung kann ein Ladevorgang für den Berufspendler
zu teuer werden. Wenn die abgegebene Strommenge als Bezugsgröße für das Entgelt
genutzt wird ergibt sich für den Energieversorger eine sehr geringe
Abnahmemenge bei einer mehrstündigen Belegung der Säule durch nur ein Fahrzeug.
Gleichzeitig
stellt sich die Frage ob eine ausgewiesene Ladestation die überwiegend von
einem Fahrzeug über einen langen Tageszeitraum belegt wird und damit nur gering
nutzbar ist als wirksamer Beitrag zur Netzverdichtung von Ladestellen angesehen
werden kann.
Vergleichbar
mit der Nutzung von Ladestationen für E-Bikes sollte auch bei
E-Auto-Ladestationen die Möglichkeit bestehen, die anfallenden Ladezeiten
entweder durch parallel durchführbare Besorgungen oder durch eine
Aufenthaltsqualität zu überbrücken. Dies gilt für Durchreisende ebenso wie für Ortsansässige
die keine Lademöglichkeit in unmittelbarer Wohnungsnähe haben. Je nach
Fahrzeugtyp variiert die Ladedauer bis zur Vollladung an einer 22-kW-Ladesäule
mit Typ-2 Stecker zwischen 2 und 4,5 Stunden.
Da
von der Stadt einzurichtende Ladestationen nur auf öffentlichen Flächen bzw.
Stellplätzen möglich wäre, kann die Entfernung zwischen Ladestation und Wohnung
zumeist nur größer und damit umständlicher für viele Mieter sein. Ferner stellt
sich die Frage wie viele Ladestationen für dieses Angebot erforderlich wären
und überstiege dann trotz einer Förderung durch den Bund der Eigenanteil die
städtischen Möglichkeiten. Perspektivisch könnten die Wohnungsbaugesellschaften
angesprochen und zum Beispiel in eine Kooperation mit der Stadt und den
Gemeinschaftsstadtwerken eingebunden werden. Denkbar ist hier die Einrichtung
einer sog. „Wall-Box“ mit entsprechender Leistungsstärke im privaten Raum und
direkter Zusammenarbeit zwischen Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümer und
Energieversorger.
Dies
wird auch als ein Handlungsfeld im von der Stadt zu erstellenden
Klimaschutzkonzept vorgesehen sein.
Im
Vergleich zu einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrräder ist ein Netz von
Schnellladestationen für Elektroautos technisch und finanziell aufwendiger zu
realisieren. Dies und die Leistungsfähigkeit der Ladestationen durch einen
adäquaten Netzanschluss erfordern bei der Einrichtung eines solchen Netzes die
enge Kooperation mit den Gemeinschaftsstadtwerken als „Installateur“ und
Energieversorger. Bei aller engen Verbundenheit der Kommunen und den
Stadtwerken bleiben diese aber nicht zuletzt ein Unternehmen, das auch im Sinne
der Kommunen die Wirtschaftlichkeit von Investitionen und Absatzmöglichkeiten
berücksichtigen muss. Hier begegnet dem Bemühen um eine Zunahme der
Elektromobilität das gegenläufige Argument, dass eine Netzverdichtung der
Ladestationen von der Zahl der tatsächlich vorhandenen Elektromobile als
Stromabnehmer abhängig ist. Im gesamten Kreis Unna sind zurzeit 181
Elektroautos, davon 12 in Bergkamen, angemeldet. Entsprechend zurückhaltend ist
vielerorts die Investitionsbereitschaft der am Netz der Ladestationen
beteiligten Akteure. Daher ist auch für Bergkamen die Einrichtung von
Ladestationen für Elektrofahrzeuge immer auch eine Abwägung zwischen der
erforderlichen Anreizschaffung und Erleichterung eines Umstiegs auf E-Autos mit
der am aktuellen bzw. zeitnahen Bedarf orientierten wirtschaftlich tragbaren
Umsetzung.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Busch |
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