Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 11/0963 – zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der
Budgets
Nach
Ablauf der ersten sechs Monate im Jahr 2017 haben die Budgetverantwortlichen
Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.
Die
Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der
Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2017. Sie bieten somit dem
Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit,
steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da
die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser
Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den
Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der
aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des
voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.
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Entwicklung des Gesamtergebnisplanes
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets
sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum
Jahresende 2017 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen von rechnerisch
1.423 T€.
Gemäß NKF-Haushalt war für 2017 ein Jahresergebnis von + 543 T€ veranschlagt. Aktuell ist das
Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit +
1.966 T€ zu kalkulieren.
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben sich für
2017 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung
(+) bzw. Verschlechterung
(-) in T€ |
Budgetbereich 1 |
- 122 |
Budgetbereich 2 |
- 2.386 |
Budgetbereich 3 |
- 4.404 |
Budgetbereich 4 |
- 8 |
Budgetbereich 9 |
+ 7.842 |
|
|
Deckungskreis Personal |
+ 490 |
Deckungskreise Sachkosten |
+ 11 |
Ergebnishaushalt gesamt
|
+
1.423 |
Hinweis zu den
Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren
auf Auswertungen von Ende Juni 2017.
Ergänzend
ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere
Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B.
Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen,
etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen
dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen
nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen
Buchungsstellen nehmen können.
Mithin
werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der
Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen
Es
folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen
prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in
2017:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich
1. Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01. Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02. Personalrat |
|
+/- 0 |
03. Bürgermeisterbüro |
|
+/- 0 |
10. Zentrale Dienste |
|
- 122 |
14. Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 1. |
- 122 |
|
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Budgetbereich
2. Ordnung und Soziales
|
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33.
Bürgerbüro
|
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+ 614 |
40.
Schulverwaltung, Weiterbildung
und Sport
|
|
+/- 0 |
51. Jugendamt
|
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- 3.000 |
|
Summe Budgetbereich 2. |
- 2.386 |
|
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|
Budgetbereich
3. Finanzen und Kultur
|
|
|
20.
Finanzen und Steuern
|
|
- 4.334 |
30.
Rechtsamt
|
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+ 5 |
41. Kulturreferat
|
|
- 75 |
|
Summe Budgetbereich 3. |
- 4.404
|
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Budgetbereich 4.
Bauen und Wohnen
|
|
|
60.
Bauberatung, Bauordnung und Hochbau
|
|
+/- 0 |
61.
Planung, Tiefbau, Umwelt, Liegenschaften
|
|
+/- 0 |
68.
Baubetriebshof
|
|
- 8 |
|
Summe Budgetbereich
4. |
- 8 |
|
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|
Budgetbereich 9.
Allgemeine Finanzwirtschaft
|
|
|
9.
Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
+ 7.842 |
|
Summe Budgetbereich 9. |
+ 7.842 |
|
Summe aller Budgets |
+ 922 |
Ergebnis der Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+ 501 |
Gesamtprognose:
|
Verbesserung:
|
+ 1.423 |
Bei den oben
ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die
Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der
Zwischenergebnisse vom 30.06.2017, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine
Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten
Ansätzen aufweisen.
Zentrale Dienste Budget 01.10
Durch
die Änderung der Entschädigungsverordnung NRW zum 01.01.2016 mit Erhöhung der
monatlichen Entschädigung um 10 %, die Verordnung eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende zum 01.01.2017 einzuführen sowie
eine Anpassung um weitere 3,4 % zum 01.08.2017 der Aufwandsentschädigungen für
Ratsmitglieder, wird mit Mehraufwendungen in Höhe von 100 T€ zu rechnen sein.
Die dem Stadtarchiv verfügbaren Budgetmittel werden
voraussichtlich bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht verausgabt, da die
geplante Drucklegung und Herausgabe der Chronik der Altgemeinde Heil erst im
Jahre 2018 realisiert werden kann. Es kann mit
einem Minderaufwand von 10 T€ gerechnet werden.
Bedingt durch erhöhte Aufwendungen, die
hauptsächlich durch Beauftragung und Umsetzung eines neuen Sicherheitskonzeptes
zum Hafenfest sowie der Wiederholung der Veranstaltung Marina Hafenfeuer
entstanden sind, werden die Ansätze im Aufwandsbereich voraussichtlich um 35 T€
überschritten. Zudem wird das Reggae Open-Air einen Mehraufwand von ca. 5 T€
verursachen. Davon können 28 T€ durch Mehrerträge aus Veranstaltungen
(Sponsoring u.a.) gedeckt werden. Darüber hinaus können die Mehreinnahmen im
Bereich Städtepartnerschaften in noch unbestimmter Höhe zur Deckung der obigen
Mehraufwendungen eingesetzt werden. Nach jetzigem Planungsstand werden für die
o.a. Aufwandsbuchungsstellen Deckungsmittel in Höhe von mindestens 10 T€
benötigt.
In dem Bereich Aus- und
Fortbildung ist aktuell mit einem Mehraufwand von rund 22 T€ zu rechnen.
Aufgrund von diversen Umsetzungen und Neueinstellungen sowie der Neuwahl des
Personalrates bestand bisher ein deutlich erhöhter Bedarf an Fortbildungen.
Letztendlich
wird das Budget mit Mehraufwendungen
in Höhe von 122 T€ abschließen
Bürgerbüro
Budget 02.33
In diesem Gesamtbereich der sich
aus den Sachgebieten Ordnungsangelegenheiten/Feuerwehr, Bürgerbüro/Standesamt
und Soziales zusammensetzt wird per 30.06.2016 mit einem Mehrertrag von insgesamt rd.
614 T€ gerechnet. Im Budgetbereich Soziales wirkt sich die Umstellung auf eine monatliche
personenbezogene Kostenpauschale positiv aus. Bei gleichbleibender
Entwicklung ist mit einem Mehrertrag von
rd. 1.078 T€ zu rechnen.
Hinzu
kommen Verbesserungen im Bereich der Leistungserbringung nach dem AsylbLG in
Höhe von 64 T€ und ca. 13 T€ im Bereich der vorrangig verpflichteter
Sozialleistungsträger (Jobcenter, Agentur für Arbeit etc.). Dem stehen
Mehraufwendungen für
Unterbringungskosten in Höhe von ca.160 T€ gegenüber, aufgrund höherer
Flüchtlingsströme. Im Bereich Ordnungsangelegenheiten, hier Überwachung des
ruhenden Verkehrs, ist mit Mehrerträgen in Höhe von 20 T€.
Den
vorgenannten Mehrerträgen sind die Mindererträge und Mehraufwendungen in den
Bereichen Feuerwehr- und Rettungswesen von rd. 401 T€ gegenüber zu stellen.
Jugendamt, Budget 02.51
Durch
die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 wird der Kreis der
Bezugsberechtigten erheblich erweitert. Dies führt zu Mehraufwendungen in Höhe
von 740 T€. Im Bereich Tagespflege
werden durch steigende Fallzahlen U3, Anhebung des Stundensatzes für
Tagesmütter Mehraufwendungen von ca. 660
T€ erwartet.
Gleiches
gilt für den Bereich der Kindertageseinrichtungen, wo durch die Verdoppelung
der Kindspauschalen und die notwendige Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze
U3 und Ü3 in Tageseinrichtungen, zur Erfüllung des Rechtsanspruchs sowie eine
weiterhin gestiegene Nachfrage nach Plätzen für Integrationskinder,
Mehraufwendungen von 1.000 T€ entstehen.
Auch im
Bereich der Hilfen zur Erziehung hat die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit
einer seelischen Behinderung zugenommen. In immer mehr Familien werden darüber
hinaus therapeutische Hilfen in einem hohen Stundenumfang notwendig. Zusammen
mit einer wieder ansteigenden Zahl stationär untergebrachten Jugendlichen und
dem steigenden Umfang von Hilfen ergeben sich Mehraufwendungen von ca. 600 T€
Nach
heutigem Stand wird aus o.g. Gründen mit einem Mehraufwand von 3.000 T€
gerechnet.
Finanzen
und Steuern Budget 03.20
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht abgesehen werden, wie hoch die
Ergebnisabführung des SEB an den städtischen Haushalt ausfallen wird. Insofern
wird zunächst keine Ergebnisabführung (Planansatz: 4.118 T€) eingerechnet. Die
Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung
fallen nach erfolgter Abrechnung um 207 T€ niedriger aus. Das tatsächliche
Gestattungsentgelt der GSW für Fernwärme führt zu Mindererträgen in Höhe von 25
T€. Die Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich
Gasversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 158 T€ niedriger aus. Die
Gewinnausschüttung der GSW führt zu Mehrerträgen in Höhe von 168 T€. Die
Konzessionsabgaben der GSW Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung
fallen nach erfolgter Abrechnung um 26 T€ höher aus als eingeplant. Der
tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des
Budgets in Höhe von 6 T€. Die höhere Gewinnausschüttung der GSW führt zu
Mehraufwendungen bei der Kapitalertragsteuer in Höhe von 26 T€.
Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverschlechterung
in Höhe von 4.334 T€.
Kulturreferat
Budget 03.41
Die Ursachen der
voraussichtlichen Budgetabweichungen sind schwerpunktmäßig im Produkt
Musikschule begründet. Durch den Rückgang von Schülerzahlen der Musikschule
kommt es zu Mindererträgen bei den
Benutzungsgebühren und bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten. In diesem Zusammenhang ist aber
auch mit geringeren Ausgaben bei den Honoraren zu rechnen, die aber zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht beziffert werden können. Die Minderaufwendungen stehen zur
Deckung eines Teils der Mindererträge zur Verfügung.
Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von 75
T€ gerechnet
Allgemeine
Finanzwirtschaft Budget 09.20
Bei der Vergnügungssteuer werden Mehrerträge in Höhe von 330 T€ im
Vergleich zur Planung erwartet. Aufgrund der tatsächlich durchgeführten
Veranlagungen ergeben sich bei der Hundesteuer aktuell Mehrerträge in Höhe von
13 T€. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den
Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 56 T€.
Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW verringern sich um 697 T€ gegenüber dem
Planansatz. Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale entstehen
Mindererträge in Höhe von 45 T€. Bei den Erträgen aus der
Gewerbesteuervollverzinsung ergeben sich zurzeit Verbesserungen in Höhe von 249
T€. Bei den Gewerbesteuerumlagen ergeben sich voraussichtlich Mehraufwendungen
in Höhe von 725 T€. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2016
beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 45,41 v.H. festzusetzen.
Gegenüber dem Planansatz ergeben sich Haushaltsverbesserungen in Höhe von 2.671
T€. Aufwendungen aus Forderungsabgängen führen aktuell zu einer
Verschlechterung in Höhe von 220 T€. Bei den Zinsen aus der
Gewerbesteuervollverzinsung ergeben sich zurzeit Verschlechterungen in Höhe von
398 T€. Aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung wird bis zum Jahresende mit
einer voraussichtlichen Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für
Investitionskredite in Höhe von 578 T€ gerechnet. Aufgrund des zurzeit
günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten
können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme
Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 482 T€ erreicht werden.
Letztendlich wird hier insgesamt mit einer
Budgetverbesserung in Höhe von 7.842 T€
gerechnet.
Entwicklung
der Deckungskreise
Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in
ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine
budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis
Personal (1) |
+294 |
Deckungskreis
Personal (3) |
+196 |
|
|
Deckungskreise
Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und - maschinen (100) |
+/- 0 |
Wartung
EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 30 |
Mieten
EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+ 18 |
Unterhaltung
Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+/- 0 |
Betriebsstoffe
(131) |
+ 5 |
Versicherungen
und Schadenfälle (140) |
+/- 0 |
Bürobedarf
(141) |
+/- 0 |
Literatur
(142) |
- 4 |
Porto,
Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
- 17 |
Öffentliche
Bekanntmachungen (144) |
+/- 0 |
Dienstreisen
(145) |
+/- 0 |
Software
(147) |
+/- 0 |
Verfilmung/
Digitalisierung von Schriftgut (148) |
+/- 0 |
Technischer
Sonderbedarf (149) |
+/- 0 |
Zwischensumme
Deckungskreise ZD |
(32) |
|
|
Mieten technische Anlagen (111) |
- 2 |
Grundbesitzabgaben,
Gebäude,
Inventarversicherungen (120) |
+ 39 |
Heizung (121) |
+ 153 |
Reinigungsmittel (122) |
- 15 |
Reinigung öffentlicher Gebäude (123) |
+ 30 |
Strom, Wasser, Kehrgebühren (125) |
- 228 |
Versicherungen (126) |
+ 30 |
Telefongebühren (146) |
- 28 |
Zwischensumme Deckungskreise StA 23 |
(-21) |
|
|
Deckungskreise (nur Sachaufwendungen) |
+11 |
Deckungskreise gesamt |
+ 501 |
|
|
Deckungskreise
der Zentralen Dienste
Deckungskreis
(1) - Personalaufwendungen
Zum Stichtag 30.06.2017 wird
festgestellt, dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwand" mit einem
Minderaufwand von voraussichtlich rund 294 T€ und der Deckungskreis 3
"Personalkostenerstattungen" mit einem Mehrertrag von voraussichtlich
rund 196 T€ abschließen wird.
Stellungnahme zu der Entwicklung
des Deckungskreises 1 für Personalaufwendungen 2017 zum Stichtag 30.06.2017
Nach der Berechnung des
Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis "Personalaufwand" im
Jahr 2017 voraussichtlich mit einem Minderaufwand von ca. 294 T€
abschließen. Dies begründet sich wie folgt:
Minderaufwendungen:
Der Tarifabschluss TVSuE (Sozial-
und Erziehungsdienst) vom 01.07.2015 wurde für das Jahr 2017 mit
Personalausgaben von pauschal 5% kalkuliert (entspricht 190 T€), welche so
nicht eingetreten sind. Die tatsächlichen Aufwendungen belaufen sich
voraussichtlich auf rund 147 T€ im Jahr 2017, sodass sich ein voraussichtlicher
Minderaufwand von rund 43 T€ darstellen lässt.
Zusätzlich zu den Minderausgaben
für den Tarifabschluss TVSuE fallen im Bereich der städtischen Familienzentren
im Jahr 2017 voraussichtlich weitere Minderaufwendungen in Höhe von rund 79
T€ an.
Basis für die Kalkulation der
Personalkosten in den Familienzentren für das Jahr 2017 war das
Buchungsverhalten der Eltern im Jahr 2015.
Der Minderaufwand resultiert zum
einen aus dem verringerten Buchungsverhalten der Eltern und zum anderen auch
daraus, dass in den vergangenen Jahren eine höhere Belegung der Familienzentren
erfolgte, als eigentlich an Kapazitäten möglich war. Aufgrund einer strengeren
Aufsicht seitens des Landesjugendamtes ist diese Überbelegung zukünftig nicht
mehr zulässig. Darüber hinaus werden im Bereich der Sonderprogramme die
Programme "Delfin 4" sowie "Sprache & Integration" ab
dem Kindergartenjahr 2016/2017 nicht mehr angeboten.
Zusätzlich gab es vor allem zu
Beginn des Jahres 2017 eine hohe Fluktuation des Personals (Kündigungen),
wodurch zeitweise Stellen vakant waren bzw. mit den vorhandenen Springerinnen
besetzt wurden. Weiterhin konnten die bisher angefallenen Mehraufwendungen für
kurzfristig eingestellte Vertretungskräfte bei krankheitsbedingten Ausfällen
bisher größtenteils über die Minderausgaben, die durch den Wegfall der
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei den zu Vertretenden entstanden sind,
kompensiert werden. Dies führte dazu, dass die für die Vertretungskräfte und
Springer kalkulierten Aufwendungen bisher nicht erforderlich waren.
Weitere Minderaufwendungen in
Höhe von rund 23 T€ entstehen anlässlich von Mandantenwechseln zwischen
dem Mandanten "Stadt" und "EBB" und umgekehrt. Zusätzlich
ist mit Minderaufwendungen in Höhe von rund 80 T€ bedingt durch die
Reduzierung des Bemessungssatzes der Jahressonderzahlung der Tarifbeschäftigten
um 4 % sowie der Festschreibung der Bemessungsgrundlage auf den Stand der
Tabellenentgelte des Jahres 2015 zu rechnen. Diesem Minderaufwand stehen jedoch
voraussichtliche Mehraufwendungen in derselben Höhe anlässlich der Einführung
der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 entgegen.
Personalpolitisch konnten die
Personalkosten zusätzlich durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände, wie z.B.
·Altersteilzeit-Arbeitsphasen
·unerwartetes Ausscheiden von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
·krankheitsbedingte Ausfälle ohne bzw.
mit geringerwertigen Vertretungen (mehrere Fälle - tlw. mehrere Monate)
·ausgesprochene Beschäftigungsverbote
·Verlängerung / Gewährung von
Teilzeitbeschäftigungen / Beurlaubungen
·kontinuierliche Nichtbesetzung von
Stellen oder Stellenanteilen (Wiederbesetzungssperre)
·Änderung von Stellenausweisungen
um rund
699 T€ vermindert werden.
Den o.g. Minderaufwendungen
stehen teilweise Mehraufwendungen entgegen:
Mehraufwendungen:
Nach Vorgabe des StA 20 musste
aus dem Deckungskreis Personalaufwand ein pauschaler Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung in Höhe von 150 T€ geleistet werden.
Auch der enorme Zufluss an
Geflüchteten im Jahr 2016 hat zu diversen nicht kalkulierten Neueinstellungen
und zusätzlichen Stundenerhöhungen geführt. Allein hierfür ist in 2017 ein
Mehraufwand in Höhe von rund 133 T€ (2,17 Stellen Sozialarbeiter, 1
Stelle Hauswart und 0,3 Stelle VHS) entstanden. Anzumerken ist hier jedoch,
dass diesem Mehraufwand Personalkostenerstattungen im Deckungskreis 3 (s. Punkt
2) gegenüber stehen.
Das vom Land geförderte Projekt
zur musikalischen Früherziehung "JeKITS" wurde für das Jahr 2017 wie
auch bereits in 2016 im Ansatz auf Basis des Buchungsverhaltens der Eltern im
Jahre 2015 kalkuliert. Im Vergleich zum Jahr 2015 ergeben sich für das Jahr
2017 wie auch bereits in 2015 Veränderungen aufgrund von ca. 12,5 wöchentlichen
Mehrstunden seit dem 01.08.2016 als Ergebnis aus dem Buchungsverhalten der
Eltern. Die Mehraufwendungen liegen bei rund 10 T€. Die
Personalaufwendungen sind teilweise durch entsprechende Erstattungen im
Deckungskreis 3 gedeckt.
Weiterhin werden sich im
Kalenderjahr 2017 noch Mehraufwendungen infolge des Inkrafttretens der neuen
Entgeltordnung zum 01.01.2017 ergeben. Die Überprüfung der Personalfälle ist
zwar noch nicht abgeschlossen, jedoch zeigt eine vorläufige Prognose, dass in
diesem Bereich mit Mehraufwendungen anlässlich der Möglichkeit der
Antragstellung auf Höhergruppierung von rund 80 T€ zu rechnen ist.
Diesen Mehraufwendungen stehen, wie bereits oben erläutert, Minderaufwendungen
in derselben Höhe bei der Jahressonderzahlungen entgegen.
Zudem entsteht durch die
Tariferhöhungen im TVöD und TVSuE zum 01.03.2016 sowie zum 01.02.2017 ein
voraussichtlicher Mehraufwand in Höhe von rund 70 T€.
Anlässlich des
arbeitsmarktpolitischen Programms "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt"
werden im Jahr 2017 noch Mehrausgaben in Höhe von rund 20 T€ anfallen.
Im Bereich der Beihilfen für die aktiven Beamtinnen und Beamten wurden im
Ansatz 140 T€ kalkuliert. Jedoch wurden bereits bis zum 30.06.2017 rund 100,5
T€ ausgezahlt. Für die zweite Jahreshälfte ist davon auszugehen, dass erneut
Aufwendungen in derselben Höhe entstehen werden, sodass es in diesem Bereich zu
Mehraufwendungen von rund 61 T€ kommen wird.
Auch im Bereich der
Versorgungsumlage sind Mehraufwendungen festzustellen. Die Mehrausgaben sind
insbesondere damit zu begründen, dass mittlerweile bei einem Dienstherrenwechsel
die Abfindungszahlung im Landesbeamtenversorgungsgesetz vorgeschrieben ist. Die
Abwicklung der Versorgungslastenverteilung erfolgt über die Kommunale
Versorgungskasse Westfalen-Lippe (KVW), welche die entsprechenden Aufwendungen
- umlagebasiert - von den Mitgliedern der Umlagegemeinschaft
zurückfordert. Dadurch bedingt sind die
(Nach-)Forderungen der KVW gegen die Stadt Bergkamen in den letzten Jahren von
rund 0,8 T€ im Jahr 2013 auf rund 57,5 T€ in 2016 merklich angestiegen. Da sich
prognostisch nicht berechnen lässt, inwieweit sich die Leistungen nach dem VLVG
im Jahr 2017 auf die (Nach-)Forderung auswirken wird, sollte - unter
Berücksichtigung der aufgezeigten Anstiege in den Vorjahren - mit
Mehraufwendungen i.H.v. rund 53 T€ gerechnet werden.
Deckungskreis
(3) – Personalkostenerstattungen
Für den Doppelhaushalt 2016/2017
wurde erstmalig ein Deckungskreis für Personalkostenerstattungen (Deckungskreis
3) eingerichtet. Ziel ist es, im Abschlussbericht zum jeweiligen Haushaltsjahr
das tatsächliche Ergebnis der Personalaufwendungen sowie bestehende
Eigenanteile der Stadt Bergkamen insbesondere für die großen Bereiche JeKITS
und städtische Familienzentren transparent darstellen zu können.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird der
Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" nach der Berechnung des
Sachgebietes Personal im Jahr 2017 voraussichtlich mit einem Mehrertrag von ca.
196 T€ abschließen.
Eine genaue Prognose der
tatsächlichen Erträge ist zum Stichtag 30.06.2017 allerdings schwierig. Viele
Förderbescheide werden erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt. Daher
können einige Beträge noch nicht vereinnahmt beziehungsweise Differenzen zum
Ansatz noch nicht beziffert werden.
Die aktuelle Entwicklung zeigt
folgendes Bild:
Mehrerträge:
Der Hauptanteil der Mehrerträge
wird durch die Personalkostenerstattungen für die Hilfe für Geflüchtete
erwirtschaftet. Diese führen insgesamt zu einem Mehrertrag in Höhe von rund
161 T€.
Einen weiteren Mehrertrag machen
die zusätzlichen Personalkostenerstattungen des Entsorgungsbetriebs Bergkamen
aus, die dadurch entstehen, dass städtisches Personal des Baubetriebshofes (StA
68) ausgeliehen wird. Kalkuliert wurde hier mit einem Wert in Höhe von 87,8 T€.
Laut Auskunft des Fachamtes (StA 68) sind jedoch Erträge von ca. 102 T€ zu
erwarten. Der Mehrertrag beläuft sich demnach auf rund 14 T€.
Deckungskreis
(101) – Wartung EDV-Anlagen/ Büromaschinen
Gemeinsamer Deckungskreis von ZD
(10) und ZD (16) Im Deckungskreis sind noch etwa 90 % der veranschlagten Mittel
für den Bereich der Büromaschinen (z. Zt. Kopierer, Großformatdrucker,
elektrisch betriebene Paternoster und die Lautsprechertechnik des Ratssaals)
vorhanden. Daher kann mit einem Minderaufwand
von bis zu 12 T€ gerechnet werden.
Auch im
Bereich Wartung EDV - Anlagen werden seit Jahren kontinuierlich Einsparungen
durch den Abschluss neuer günstiger Verträge erzielt. Es deutet darauf hin,
dass in diesem Bereich ein Minderaufwand
erzielt werden kann. Die Minderaufwendungen werden zur Kompensierung des
Deckungskreises 147 benötigt und werden zurzeit auf ca. 18 T€ beziffert.
Insgesamt
entsteht in den Bereichen Wartung EDV –
Anlagen - und Wartung von Büromaschinen ein Minderaufwand von rd. 30 T€.
Deckungskreis
(110) – Mieten EDV-Anlagen/ Büromaschinen
-
Gemeinsamer Deckungskreis von ZD (10) und ZD (16/EDV) –
Die
Mietaufwendungen für die Bürogeräte sind konstant geblieben, obwohl heute viel
mehr Geräte angemietet werden als noch vor einigen Jahren. Es kann hier mit einem Minderaufwand von ca. 3 T€
gerechnet werden.
Im
Bereich EDV – Anlagen ist es gelungen, trotz einer gestiegenen Anzahl an
Peripheriegeräten, die Aufwendungen ebenfalls weiter zu reduzieren. Die reduzierten Aufwendungen von ca. 15 T€ werden ebenfalls für die
steigenden Aufwendungen im Deckungskreis 147 benötigt.
In 2017
kann daher voraussichtlich mit einem Minderaufwand
in Höhe von insgesamt rd. 18 T€
gerechnet werden.
Deckungskreis (143) - Porto,
Frachtkosten und Mobilfunkgebühr
Im Jahre 2017 stehen für Porto-
und Mobilfunkgebühren 110 T€ zur Verfügung.
Mit Ablauf des Monats Juni 2017
wurden rund 71 T€ verausgabt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln
verbleiben somit rund 35 %. Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung
stehenden Mittel im Deckungskreis 143 für die Monate Juli bis Dezember nicht ausreichend sind. Obwohl auf
Grund der Vergabe an private Postzusteller erneut Portokosten eingespart werden
können entsteht im Jahr 2017 ein Mehraufwand.
Die Mehraufwendungen ergeben sich
aus den zwei durchzuführenden Wahlen im Jahr 2017 (Landtagswahl und
Bundestagswahl). Durch die Landtagswahl sind bereits zusätzliche Portokosten in
Höhe von rund 15 T€ angefallen. Da die Anzahl der Briefwähler bei den
vergangenen Wahlen stetig angestiegen ist und die Wahlbeteiligung bei den
Bundestagswahlen höher als bei anderen Wahlen ist, ist davon auszugehen, dass
die Portokosten höher als bei der Landtagswahl ausfallen werden.Der Mehrbedarf
im Deckungskreis 143 beläuft sich im Jahr 2017 auf rund 17 T€.
Fazit
zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste
Insgesamt
ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns,
d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln ein Minderaufwand von voraussichtlich
insgesamt 522 T€ (196 T€
Personalkostenerstattungen + 32 T€ Sachaufwand + 294 T€ Personalaufwendungen)
zu verzeichnen ist.
Deckungskreis
Stadtamt Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 65 – Grundbesitzabgaben
Der
Deckungskreis Grundbesitzabgaben wird voraussichtlich mit einem Minderaufwand von ca. 39 T€ abschließen.
Zurzeit kann keine Einschätzung erfolgen, inwieweit bis zum Ende des Jahres
noch Abweichungen eintreten können, da es sich bei diesem Deckungskreis um
unvorhersehbare Gebühren für Entsorgungskosten in Abhängigkeit mit dem
Verbrauch für Müll und Abwasser handelt.
Deckungskreis 65 -
Heizung
Zum jetzigen
Stand kann möglicherweise von einem Minderaufwand
der veranschlagten Mittel in Höhe von rd. 153
T€ ausgegangen werden. Zum einen ist der Winter 2016/2017 verhältnismäßig
mild verlaufen, so dass es in dem ersten Halbjahr zu Einsparungen kam und zum
anderen machen sich die energetischen Sanierungen der vergangenen Jahre
bemerkbar. Ein weiterer Grund liegt in
der Nutzungsänderung einiger Gebäude. Da sowohl in der Albert-Schweitzer-Schule
als auch in der ehemaligen Pestalozzischule kein Schulbetrieb durchgeführt
wird, wirkt sich dies auf die Verbrauchszahlen aus. Allerdings ist die
Entwicklung dieses Deckungskreises sehr stark von der Witterung abhängig und daher Schwankungen unterworfen. Da die
Heizperiode noch nicht begonnen hat, ist zurzeit eine exakte Prognose nicht
möglich.
Deckungskreis 65 - Reinigungsmittel
Derzeit kann
davon ausgegangen werden, dass die bereitgestellten Mittel nicht ausreichen
werden. Es wird voraussichtlich ein Mehrbedarf
von ca. 15 T€ erwartet. Zurückzuführen ist dies u.a
auf gestiegene Hygienevorschriften in den KiTa´s und den Offenen
Ganztagsgrundschulen und die Auswirkungen der Preissteigerungen.
Deckungskreis 65 – Strom, Wasser, Kehrgebühren
Bei dem
vorgenannten Deckungskreis wird ein Mehraufwand
zum Jahresende 2017 in Höhe von rd. 228
T€ erwartet. Die Ermittlung der
voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten erfolgte auf der Grundlage der
Zahlungen der Vorjahre. Zu diesem Zeitpunkt war nicht absehbar, dass die Stadt
Bergkamen zur Unterbringung von Asylanten ca. 100 Wohnungen zusätzlich anmieten
muss und somit entsprechende zusätzliche Kosten für Strom, Wasser und
Kehrgebühren entstehen.
Deckungskreis 65 - Fremdreinigung
Zum jetzigen
Zeitpunkt wird mit einen Minderaufwand
in Höhe von rd. 30 T€ gerechnet.
Diese Prognose resultiert aus der europaweiten Ausschreibung von
Reinigungsleistungen sämtlicher Gebäude im Stadtgebiet, die im vergangenen Jahr
durchgeführt wurden.
Deckungskreis 65 - Versicherung
Es ist davon
auszugehen, dass ein Minderaufwand
von 30 T€ am Jahresende zu
verzeichnen ist. Bei der Beantragung der Mittel war nicht ersichtlich, ob ein
Prämienrabatt gewährleistet würde. Daher konnte bei der Mittelbeantragung
lediglich von einem Ansatz mit entsprechender Preisanpassung ausgegangen
werden. Der Rabatt ist in Höhe von 25 % eingeräumt worden. Ein weiterer Grund
für die voraussichtlichen Einsparungen ist die Anpassung der
Inventarversicherungen aufgrund der Beendigung einiger Schulnutzungen.
Fazit
zu dem Deckungskreis Stadtamt Immobilienwirtschaft
Im
Haushaltsjahr 2017 stehen für die Bewirtschaftung der vorgenannten
Deckungskreise Gesamtmittel in Höhe von 4.493 T€ zur Verfügung.
Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die
bereitgestellten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden. Der voraussichtliche Mehraufwand beläuft sich auf ca. 21 T€.
Fazit zum Ergebnis aller Deckungskreise
Die Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer
Verbesserung von insgesamt 522 T€
und die Deckungskreise des Sachgebietes 65 mit einer Verschlechterung in Höhe von
21 T€ abschließen. Mithin ist nach
aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 501
T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
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