Betreff
Verkehrssituation Celler Straße in Bergkamen-Oberaden
Vorlage
11/0961
Aktenzeichen
66 mö-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr beschließt, die Celler Straße in die eingeschränkte Haltverbotszone der Helmstedter Straße zu integrieren und die Celler Straße zusätzlich zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süd – Nord auszuweisen (siehe Anlage).

Sachdarstellung:

 

 

Die Celler Straße im Ortsteil Oberaden ist eine schmale Anliegerstraße, die schon seit längerem für Probleme im Parkverkehr sorgt. So hatten sich Anlieger, z. B. im letzten Jahr, an den Bürgermeister gewandt und auf die ständigen Probleme hingewiesen. Die Celler Straße wird am Straßenrand von durchschnittlich 5 – 10 Pkw beparkt. Dadurch werden häufig Grundstücks- und Garagenzufahrten eingeschränkt. Darüber hinaus lässt es der vorhandene Straßenquerschnitt nicht zu, dass bei parkenden Fahrzeugen eine Restbreite von 3,05 m, wie in der StVO gefordert, zur Verfügung bleibt. Dies hat in der Vergangenheit die Müllabfuhr erheblich beeinträchtigt. Daher wurde zwischenzeitlich eine Beschilderung aufgestellt, die an Tagen der Müllabfuhr das Parken verbietet.

 

Diese Maßnahme hat sich jedoch als nicht ausreichend erwiesen. Denn es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass bei parkenden Pkw am Straßenrand die verbleibende Fahrbahnbreite auch für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu schmal ist.

 

Da der Gehweg in der Celler Straße ebenfalls sehr schmal ist, kommt ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg hier nicht in Frage.

 

Die benachbarte Helmstedter Straße als Haupterschließungsstraße ist als eingeschränkte Haltverbotszone mit dem Zusatz "Parken nur in gekennzeichneten Flächen" ausgewiesen. Die Celler Straße ist von dieser Regelung bislang ausgenommen.

 

StA 61 schlägt nunmehr vor, die vorhandene Beschilderung in der Celler Straße zu entfernen und die Celler Straße in die eingeschränkte Haltverbotszone der Helmstedter Straße einzubeziehen. Da die Celler Straße über keine eingezeichneten Parkplätze verfügt, bedeutet dies ein automatisches Haltverbot im gesamten Straßenzug.

 

Zusätzlich soll die Celler Straße als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Ein Begegnungsverkehr ist in der Straße aufgrund fehlender Breite nur beschränkt möglich. Die Fahrtrichtung der Einbahnstraße sollte von Süd nach Nord erfolgen, weil die Müllabfuhr als "Rechtslader" die Straße nicht anders an die Müllentsorgung anschließen kann. Die vorhandenen Stichwege werden außerdem mit vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts beschildert.

 

Sowohl die Einbeziehung der Celler Straße in die eingeschränkte Halteverbotszone der Helmstedter Straße als auch die Ausweisung der Celler Straße als Einbahnstraße wurden mit dem Bürgerbüro – Ordnungsangelegenheiten – und der Polizei besprochen und von beiden befürwortet.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möcklinghoff