Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr beschließt, die Celler Straße in die eingeschränkte Haltverbotszone der Helmstedter Straße zu integrieren und die Celler Straße zusätzlich zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süd – Nord auszuweisen (siehe Anlage).
Sachdarstellung:
Die Celler Straße im Ortsteil Oberaden ist eine schmale Anliegerstraße,
die schon seit längerem für Probleme im Parkverkehr sorgt. So hatten sich Anlieger,
z. B. im letzten Jahr, an den Bürgermeister gewandt und auf die ständigen
Probleme hingewiesen. Die Celler Straße wird am Straßenrand von durchschnittlich
5 – 10 Pkw beparkt. Dadurch werden häufig Grundstücks- und Garagenzufahrten
eingeschränkt. Darüber hinaus lässt es der vorhandene Straßenquerschnitt nicht
zu, dass bei parkenden Fahrzeugen eine Restbreite von 3,05 m, wie in der StVO
gefordert, zur Verfügung bleibt. Dies hat in der Vergangenheit die Müllabfuhr
erheblich beeinträchtigt. Daher wurde zwischenzeitlich eine Beschilderung
aufgestellt, die an Tagen der Müllabfuhr das Parken verbietet.
Diese Maßnahme hat sich jedoch als nicht ausreichend
erwiesen. Denn es darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass bei parkenden Pkw
am Straßenrand die verbleibende Fahrbahnbreite auch für Feuerwehr und
Rettungsfahrzeuge zu schmal ist.
Da der Gehweg in der Celler Straße ebenfalls sehr schmal
ist, kommt ein halbseitiges Parken auf dem Gehweg hier nicht in Frage.
Die benachbarte Helmstedter Straße als
Haupterschließungsstraße ist als eingeschränkte Haltverbotszone mit dem Zusatz
"Parken nur in gekennzeichneten Flächen" ausgewiesen. Die Celler
Straße ist von dieser Regelung bislang ausgenommen.
StA 61 schlägt nunmehr vor, die vorhandene Beschilderung in
der Celler Straße zu entfernen und die Celler Straße in die eingeschränkte
Haltverbotszone der Helmstedter Straße einzubeziehen. Da die Celler Straße über
keine eingezeichneten Parkplätze verfügt, bedeutet dies ein automatisches
Haltverbot im gesamten Straßenzug.
Zusätzlich soll die Celler Straße als Einbahnstraße
ausgewiesen werden. Ein Begegnungsverkehr ist in der Straße aufgrund fehlender
Breite nur beschränkt möglich. Die Fahrtrichtung der Einbahnstraße sollte von
Süd nach Nord erfolgen, weil die Müllabfuhr als "Rechtslader" die
Straße nicht anders an die Müllentsorgung anschließen kann. Die vorhandenen
Stichwege werden außerdem mit vorgeschriebener Fahrtrichtung rechts
beschildert.
Sowohl die Einbeziehung der Celler Straße in die
eingeschränkte Halteverbotszone der Helmstedter Straße als auch die Ausweisung
der Celler Straße als Einbahnstraße wurden mit dem Bürgerbüro –
Ordnungsangelegenheiten – und der Polizei besprochen und von beiden
befürwortet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Möcklinghoff |
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