Betreff
Bericht zum Kreistierheim in Unna
Vorlage
11/0957
Aktenzeichen
32.70.03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren im Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage und Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Das Kreistierheim an der Hammer Str. 117 in Unna wurde in den Jahren 1980/81 errichtet und am 16.02.1981 in Betrieb genommen. Seitdem wurde das Tierheim mehrfach ausgebaut bzw. bedarfsabhängig erweitert. Träger sind aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Städte und Gemeinden Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne. Der Kreis Unna übt die Betriebsführung aus. In Schwerte besteht ein eigenes Tierheim, das vom örtlichen Tierschutzverein geführt wird.

 

Aufgabe und Zweck des Tierheims des Kreises Unna ist die vorübergehende Aufnahme von Kleintieren (Hunde, Katzen, Kaninchen, Vögel usw.), welche als Fundtiere, Abgabetiere oder Verfügungstiere zum Tierheim kommen.

 

Als Fundtiere werden Tiere bezeichnet, die dem Besitzer entlaufen sind und somit jemanden gehören. Abgabetiere hingegen sind Tiere, die aus den verschiedensten Gründen (z. B. Krankheit des Besitzers, Umzug) vom Besitzer an das Tierheim abgegeben werden. Bei den sogenannten Verfügungstieren handelt es sich um Tiere, die ihrem Besitzer durch eine Behörde aus tierschutzrechtlichen oder ordnungsbehördlichen Gründen weggenommen werden mussten.

 

Tierheime sind von der Aufgabenstellung her grundsätzlich Durchgangsstationen. Den hier abgelieferten Tieren soll kein Aufenthalt auf Dauer gewährt werden. Sie sollen vielmehr möglichst kurzfristig versorgt und untergebracht werden, um dann entweder schnellstens an den Eigentümer zurückgegeben oder, wenn dieser sich nicht meldet bzw. nicht ausfindig gemacht werden kann, einem interessierten neuen Halter vermittelt werden.

 

Fund- und Abgabentiere werden nur aus den Bereichen der an der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligten Städte und Gemeinden aufgenommen. Tiere, die aufgrund des Tierschutzgesetzes sichergestellt wurden, können hingegen aus dem gesamten Kreisgebiet, aufgenommen werden.

 

Für die Unterbringung, die Abgabe und die Vermittlung der Tiere des Tierheims werden Entgelte nach einer Entgeltregelung des Kreises Unna erhoben. Diese Entgelte sollen den Zuschussbetrag der beteiligten Städte und Gemeinden verringern. Kostendeckende Entgelte scheiden für den Tierheimbetrieb aus, da zu befürchten ist, dass durch zu hohe Entgelte Besitzer ihre entlaufenen Tiere nicht mehr abholen, Tiere in verstärktem Maße auch nicht mehr im Tierheim abgegeben, sondern vielmehr ausgesetzt würden, um schließlich als Fundtier im Tierheim Aufnahme zu finden, und letztlich auch die Vermittlung von Tieren an interessierte Dritte nicht erfolgreich verlaufen würde. Steigende Pflegekosten durch eine längere Verweildauer und Platzmangel wären die Folge. Die zu erhebenden Entgelte werden daher unter Berücksichtigung der Forderung einer angemessenen Kostendeckung erhoben.

 

Die Gesamtkosten für das Tierheim werden jährlich vom Kreis Unna neu abgerechnet und gemäß § 3 Abs. 2 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von den beteiligten Städten und Gemeinden zur Erstattung angefordert. Die Betriebskosten werden den Trägergemeinden nach Abzug der Einnahmebeträge (u.a. Entgelte) im Verhältnis je zur Hälfte nach der Bevölkerungszahl und nach der Zahl der untergebrachten Tiere berechnet.

 

In den letzten fünf Jahren hatte die Stadt Bergkamen folgende Kosten zu tragen:

 

Jahr

Zuschussbetrag

2012

37.923,45 €

2013

51.567,48 €

2014

45.976,50 €

2015

40.389,49 €

2016

45.043,00 €

 

Im Durchschnitt entspricht das ca. 12,8 % der vom Kreis Unna festgestellten Gesamtkosten für das Kreistierheim.


In diesen Zeiträumen wurden folgende Tiere aus dem Stadtgebiet Bergkamen dem Tierheim zugeführt:

 

Jahr

Hunde

Katzen

Kleintiere

Tierschutz

Summe

2012

34

21

14

0

69

2013

27

36

33

0

96

2014

23

20

22

0

65

2015

37

25

8

0

70

2016

27

25

18

0

70

 

Zahlenmäßig und auch bei den Anforderungen an die Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Pflege fallen Hunde kostenmäßig besonders ins Gewicht. So werden aktuell für Hunde pro Tag 10,00 € fällig, während bei Katzen 8,00 € und bei Kleintieren nur 5,00 € vom Kreis Unna für Fundtiere berechnet wurden. Bei Abgabe eines Tieres im Tierheim sind einmalig Abgabebeträge von 50,00 € für Hunde, 40,00 € für Katzen und 15,00 € für andere Kleintiere vom bisherigen Tierhalter zu leisten.

 

Einfluss auf die Kosten hat u.a. die Verweildauer der Tiere im Kreistierheim. In der Regel verweilen jedoch nur entlaufene Fundtiere nicht längerfristig im Tierheim, da die Besitzer an einer baldigen Rückgabe interessiert sind. Es sind vielmehr die Abgabetiere und ausgesetzten Fundtiere, welche die Anzahl der Aufenthaltstage und damit die Kosten erhöhen. Normale Fundtiere (Hunde, Katzen, Kleintiere) verbringen durchschnittlich 3 Tage im Tierheim, Abgabetiere und ausgesetzte Fundtiere hingegen 67 Tage.

 

Maßnahmen, die Aufenthaltsdauer der Tiere im Tierheim zu reduzieren, sind begrenzt und immer auch von der Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger abhängig, ein Tier aus dem Tierheim aufzunehmen.

 

Eine Möglichkeit Einfluss auf die Verweildauer zu nehmen könnte darin bestehen, über die Hundesteuersatzung einen Anreiz zu bieten. Die Stadt Kamen sowie die Stadt Schwerte haben entsprechende Regelungen in ihren Hundesteuersatzungen verankert und gewähren Hundehaltern, die Hunde aus dem Tierheim aufnehmen, eine zeitlich begrenzte Steuerbefreiung.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Höll