Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Jugendhlfeplanung gem. §19 Abs. 3 KiBiz festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2017/2018, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Gemäß § 18 Abs. 2
Abs. 2 KiBiz setzt die finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen die
Bedarfsfeststellung auf Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Im Rahmen der
Jugendhilfeplanung wird nach § 19 Abs. 3 KiBiz entschieden, welche der in der
Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den
Einrichtungen angeboten werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantragung
der Zuschüsse zum 15. März eine jeden Jahres an das Landesjugendamt.
Das Ministerium für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport stellt in seinem Schreiben vom 9.
April 2014 an die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe fest, dass
das KiBiz eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung fordert und insoweit ein
formeller Beschluss bei Abgabe der verbindlichen Mitteilung im Sinne des § 21
Abs. 1 KiBiz vorliegen muss. Ohne diesen Beschluss ist die elektronische
Meldung der Daten an das Land über KiBiz-web nicht möglich.
Das
Anmeldeverfahren in Bergkamen folgt seit Jahren einem bestimmten zeitlichen
Ablauf und ist mit den Fachberatungen und KiTa-Leitungen abgesprochen. Es
beginnt im Oktober und endet Mitte Januar mit der Abgabe der Anmelde-, Ummelde-
und Wartelisten der Kindertageseinrichtungen beim Jugendamt. In
Einzelgesprächen mit den Trägern wird dann bis Anfang März die
einrichtungsscharfe Gruppenzuordnung besprochen.
Da An- und
Ummeldungen bis kurz vor dem Stichtag zu berücksichtigen sind, liegt die
endgültige Verteilung der Gruppenformen und Betreuungsstunden frühestens in der
10. Kalenderwoche vor. Aufgrund dieser zeitlichen Abläufe muss die Übersicht
der Platzbelegung in den Bergkamener Kindertageseinrichtungen zum
Kindergartenjahr 2017/2018, die dem Landesjugendamt am 15.03.2017 gemeldet
wird, dem Jugendhilfeausschuss als Tischvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt
werden.
In dieser
Aufstellung ist die für Weddinghofen vorgesehene Kindertageseinrichtung nicht
enthalten, weil die hier eingeplanten 65 zusätzlichen Plätze möglicherweise
erst zum Kindergartenjahr 2018/19 zur Verfügung stehen.
Die Anzahl der zu
vergebenden Plätze in den Kindertageseinrichtungen richtet sich nach der
jeweiligen Betriebserlaubnis und ist durch das Landesjugendamt reglementiert.
Aufgrund der Einwohnerdaten zum 01.01.2017 ergibt sich in Bergkamen zurzeit ein
rechnerischer Fehlbedarf von 67 Plätzen für Kinder von 3 bis 6 und von 96
Plätzen für Kinder von 2 bis3 Jahren. Für die Altersgruppe U3 stehen zurzeit
210 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 130 Plätze in Tagespflege, für
Kinder 3 bis6 Jahre rund 1.255 Plätze in Kindertageseinrichtungen zur
Verfügung.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Hörstrup |
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