Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die
in den Betriebsabrechnungen 2015 dargestellten Unter- bzw. Überdeckungen bis
zum Kalkulationszeitraum 2019 in die entsprechenden Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß
den Vorschriften des § 6 KAG NRW sind Gewinne/Verluste aus kostenrechnenden
Einrichtungen innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes
Gebühren erhöhend bzw. mindernd zu berücksichtigen.
Folgende
Gewinne/Verluste wurden unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen
Grundsätzen für die unterschiedlichen kostenrechnenden Einrichtungen
festgestellt:
Einrichtung |
Jahr |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
Friedhöfe |
2015 |
23.177,00 € |
106,26 % |
Märkte |
2015 |
-
28.271,90
€ |
80,16 % |
Dieser
Vorlage sind folgende Betriebsabrechnungen beigefügt:
Anlage 1: Friedhöfe
2015
Anlage 2: Märkte 2015
Abweichungen
zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu
entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |
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