für die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik im Rathaus der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Umrüstung der Beleuchtung auf LED-Technik im Rathaus der Stadt Bergkamen (Buchungsstelle 01.11.15.521500) in Höhe von 182.000 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus
der Veräußerung von Grundstücken bei der Buchungsstelle 13.55.03.454100.
Sachdarstellung:
Die Notwendigkeit
mit Energie verantwortungsvoll umzugehen, ist nicht nur im Hinblick auf die
ständig abnehmenden und nicht vermehrbaren Ressourcen geboten, sondern trägt
auch und insbesondere dazu bei, der drohenden Klimaveränderung sowie den stetig
steigenden Energie- und Betriebsmittelkosten entgegenzuwirken. Die Umsetzung
von sinnvollen Energiesparmaßnahmen ist daher für jeden Einzelnen mehr denn je
geprägt durch ökonomische und ökologische Notwendigkeiten. Darüber hinaus gilt
es das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Städten und Gemeinden bis zum
Jahr 2020 um 40 % - im Vergleich zu 1990
– zu senken und somit den Aktionsplan Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zu
stärken.
Das Rathaus der Stadt Bergkamen (Baujahr 1974) ist innerhalb des kommunalen
Gebäudebestandes ein absoluter Großverbraucher. Insbesondere die
Beleuchtungsanlage des Rathauses stammt teilweise noch aus dem Bauzeitraum und
ist abgängig. Die zwischenzeitlich nachgerüsteten Leuchten entsprechen
ebenfalls nicht mehr dem Stand der Technik und müssen dringend erneuert werden.
Um zu prüfen, wie groß die Energieeinsparpotentiale durch die Umrüstung
der Beleuchtung auf LED-Technik tatsächlich sind, wurde ein Musterraum
eingerichtet. Durch separate Zähler wurden daraufhin die Stromverbräuche des
neuen Musterraums sowie dem angrenzenden Büro mit alter Technik über einen
Zeitraum von sechs Wochen erfasst.
Die Messergebnisse
sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:
Neu Alt
Raum |
102 |
103 |
Verbrauch (kWh) |
8,52 |
59,96 |
Einsparpotential |
85,79 % |
Gemeinsam mit einem
Elektrofachbetrieb (Laschinski Redeker GmbH & Co. KG) und einem Ausrüster
(ETAP) wurde eine Kostenermittlung für die Umrüstung der Bürobeleuchtung des
Rathauses der Stadt Bergkamen auf hocheffiziente LED-Beleuchtungs-, Steuer- und
Regeltechnik durchgeführt.
Die Kostenschätzung
schließt insgesamt mit:
174.000 € (brutto) è Beleuchtung
7.100 € (brutto) è Lichtregelsystem
-----------------------------
182.000
€ (brutto)
Bei der Betrachtung
bzw. der Berechnung der Amortisationszeiten wurden nur die Beleuchtungsanlagen
in 142 Büroräumen berücksichtigt.
Die Beleuchtung in den Sanitärräumen, Lager- und Technikräumen sowie den Räumen
des Kellergeschosses, des Ratstraktes und teilweise des Erdgeschosses wurden
wegen der niedrigen Betriebszeiten bei der Betrachtung nicht berücksichtigt.
Aus energetischer Sicht ist ein Austausch der Beleuchtungsanlagen in diesen
Räumen wirtschaftlich derzeit nicht sinnvoll.
Legt man das
Einsparpotential der selbst durchgeführten Messung sowie die hohe Lebensdauer
der LED-Beleuchtung (Ø 50.000 Stunden è ca. 25 Jahre) zugrunde, ergibt sich eine
potentielle Einsparung in Höhe von ca.
17.000 €/Jahr und somit eine Amortisationszeit
von ca. 10 Jahren.
Obschon die
Entlastung des kommunalen Haushaltes sowie die Reduzierung der Emissionen
wichtige Aspekte darstellen, sollten die darüber hinaus als lokal regional
wirksamen Investitionen für die Wertschöpfung und positive
Beschäftigungseffekte vor Ort nicht außer Acht gelassen werden. Die Aktivitäten
der Stadt haben eine nicht zu unterschätzende Bedeutung als Vorbildfunktion für
die Bürgerinnen und Bürger. Gerade in stark frequentierten Gebäuden wie dem
Rathaus können vorbildlich umgesetzte energiesparende Maßnahmen dazu beitragen,
die Öffentlichkeit zu ermutigen ebenfalls in Energiesparmaßnahmen zu investieren.
Somit ist die vorgeschlagene Maßnahme ein wesentlicher Baustein des gerade vom
Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr gefassten Beschlusses zur Erarbeitung eines
Klimaschutzkonzeptes.
Abschließend wird
darauf hingewiesen, dass es sich bei der Berechnung der Amortisationszeit um
eine Schätzung handelt, da die Entwicklung des Strompreises sowie das Nutzerverhalten
maßgeblichen Einfluss auf die Amortisationsdauer haben kann.
Durch die Umsetzung
der Maßnahme könnte eine Reduzierung der CO2-Emission um ca. 62t
erreicht werden. Obschon der Anteil der CO2-Emissionen des
kommunalen Gebäudebestandes an den Gesamtemissionen relativ gering ist, sollte
die Stadtverwaltung mit gutem Beispiel (Vorbildfunktion) vorangehen.
Die zeitliche und
sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der v.g. Sachdarstellung, insbesondere
aus der dargestellten Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
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Produkt-/Sachkonto:
01.11.15.521500 Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
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Folgekosten pro Jahr:
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Deckungsvorschlag: |
Mehrerträge aus
der Veräußerung von Grundstücken (Buchungsstelle 13.55.03.454100) |
Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Kämmerer |
Amtsleiter Stankowski |
Sachbearbeiter Becker |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |