hier: Vorstellung einer Betreibergesellschaft und Zuschussgewährung
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
entsprechenden Nutzungsvertrag zwischen der Spiel- und Eissport GmbH auf der
einen bzw. den GSW und/oder der Stadt Bergkamen auf der anderen Seite
abzuschließen bzw. zu unterstützen.
Die Verwaltung mietet wie in der Vergangenheit
Zeiten für die Bergkamener Schulen und Vereine zu marktüblichen Konditionen an.
Die Stadt Bergkamen gewährt der
Betreibergesellschaft einen jährlichen Zuschuss von maximal € 65.000,-
befristet auf 5 Jahre.
Sachdarstellung:
Mit Ratsbeschluss vom 23.03.1995 (Drucksache
Nr. 7/211) wurde die Freizeiteinrichtung „Eissporthalle Bergkamen-Weddinghofen,
Häupenweg 29“ an die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW)
übertragen.
Inzwischen hat für den Betrieb der Eissporthalle
die GSW Verluste in Höhe von jährlich ca. 498.000 T€ (Prognose 2018 des
Altenburg Gutachten vom 26. Juni 2014, Seite 299) abzudecken, die sich negativ
auf die Gewinnausschüttung an die Stadt Bergkamen auswirken und mittelfristig
den Unternehmenswert der GSW gefährden.
Somit ist es notwendig die Verluste auch
dieser Freizeiteinrichtung zu reduzieren. Das kann im Wege einer Vermarktung
der Halle auch für andere Zwecke erreicht werden. Gleichzeitig besteht aber das
Interesse am Erhalt der Eishalle in Bergkamen für diesen Zweck, um den
Vereinssport sowie ein attraktives Angebot für Schulen und die
Freizeitgestaltung zu erhalten.
Im Laufe des Jahres hat sich aufgrund der
Presseveröffentlichungen und der Aktivitäten der Eissportvereine eine
Privatperson bei den GSW und der Verwaltung gemeldet und Interesse an der
Übernahme und dem Betrieb der Eishalle bekundet mit dem Ziel, den Eissport in
Bergkamen zu sichern.
Daneben wurden von Seiten der Verwaltung
weitere Vermarktungsmöglichkeiten geprüft und die Eishalle in den einschlägigen
Internetforen angeboten. In der Objekt- und Nutzungsbeschreibung wurde außer
dem Eissport eine mögliche alternative (Freizeit-) Nutzung zugelassen.
Interessenten haben sich daraufhin gemeldet, allerdings mit dem Ziel, dort eine
Eventhalle betreiben zu wollen z.B. für VoFi-Feten u.ä.. Solche Nutzungen sind
planungsrechtlich ausgeschlossen; andere Bewerber gab es nicht.
Zwischenzeitlich hat der Interessent
gemeinsam mit den Eissportvereinen eine Konzeption entwickelt, wie er in einer Gesellschaft
die Eishalle betreiben kann. Als Grundlage liegen diesem Interesse alle
relevanten Daten vor, die von Seiten der GSW mit der notwendigen
Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt wurden. Im Ergebnis stellt
der mögliche Betreiber fest, dass die Eishalle entwicklungsfähig ist und schon
durch Renovierungsarbeiten, weitere Freizeitangebote und veränderte
Öffnungszeiten deutlich attraktiver wird.
Dabei unterstellt er eine unveränderte
Anmietung von Eiszeiten durch die Stadt Bergkamen für die Bergkamener Schulen
und Vereine im Wert von ca. 34.000 bis 39.000 € (Schwankung resultiert aus
unterschiedlichem Nachfrageverhalten der Bergkamener Schulen).
Auf der Grundlage der jetzigen
Kostenschätzung und der jetzigen Besucherzahlen benötigt die Betreibergesellschaft
einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 65.000 EUR pro Jahr. Die Mittelgewährung
soll in 2017 zunächst außerplanmäßig erfolgen.
In der gemeinsamen Sitzung der Fachausschüsse
SSW/STEP wird sich der Betreiber mit seiner Konzeption vorstellen. Damit wird
der inhaltliche Beratungsprozess eröffnet; eine Beschlussfassung wird für die
Sitzung des Rates am 17.11.2016 angestrebt. Mit dieser zeitlichen Abfolge ist
einerseits die Beratung in den Fraktionen gewährleistet, andererseits wird mit
der Beschlussfassung im November den Vereinen Planungssicherheit für die
nächste Saison gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
Amtsleiter (StA 40) Kray |
Stv. Amtsleiterin (StA 20) Mölle |
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