hier: Empfehlungen für die Errichtung eines Kombi-Bades am Standort Häupenweg und für die Nachfolgenutzungen des Standortes Lessingstraße
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung in Kooperation mit
den GSW die Errichtung eines Kombibades am Standort Häupenweg zu projektieren.
Die (Zwischen-) Ergebnisse der standortbezogenen Planungen und entsprechende
Finanzierungsmodelle sind in den GSW-Aufsichtsrat und in die politischen
Gremien zur Entscheidung einzubringen. In dieser Prüfung ist auch die
Weiternutzung von Teilen des heutigen Wellenbades durch das zukünftige Kombibad
zu untersuchen.
Die Szenarien B und C zur Nachfolgenutzung am Hallenbadstandort Lessingstraße
sind durch die Verwaltung mit - sofern notwendig - externer Unterstützung zu
konkretisieren. Dabei sind die finanziellen Auswirkungen und Rahmenbedingungen
mit darzustellen; die Chancen der Inanspruchnahme von Fördermitteln sind
auszuloten.
Finale Entscheidungen zu einzelnen Freizeiteinrichtungen bedürfen eines
gesonderten Ratsbeschlusses.
Sachdarstellung:
Bei den Freizeiteinrichtungen der
Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen (GSW) kommt es in den
jeweiligen Städten zu einem jährlichen Defizit in Höhe von mehreren Millionen
Euro. Dieses Defizit inkl. der notwendigen Modernisierungsarbeiten in die
jetzige Struktur der Freizeiteinrichtungen übersteigt die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit der GSW. Vor diesem Hintergrund ist im Auftrag der GSW ein
Konzept zur Optimierung der Bäderlandschaft in Kamen, Bergkamen und Bönen durch
einen externen Gutachter erarbeitet worden. Das Anfang September 2015 in den
zuständigen politischen Gremien der Stadt Bergkamen bzw. Kamen öffentlich
vorgestellte Konzept favorisiert, die bisherigen Bäderstandorte in Kamen und
Bergkamen aufzugeben. Für die beiden Städte wird eine gemeinsame
Zentralbadlösung empfohlen. Diese wird allerdings von Teilen der Ratsfraktionen
der beiden Städte derzeit nicht mitgetragen. Um Alternativen zur Sicherung
eines zeitgemäßen Angebots insbesondere für den Schul- und Vereinssport in
Bergkamen zu entwickeln, müssen demnach das Wellenbad und die Eissporthalle in
Weddinghofen sowie das Hallenbad in Mitte näher analysiert werden.
Zur Vorbereitung
und Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung hat die Verwaltung eine
Studie erarbeitet, die als Entscheidungsgrundlage für die politischen Gremien
dienen soll. In dieser Studie werden folgende Szenarien geprüft (s. Anlage 1):
· Entwicklung des heutigen Hallenbades zum Kombi-Bad bei
gleichzeitiger Aufgabe des heutigen Wellenbades, so dass für den Standort
Häupenweg städtebauliche und planungsrechtliche denkbare Folgenutzungen
aufzuzeigen sind.
· Errichtung eines neuen Kombi-Bades am Standort
Häupenweg, so dass nach dessen Fertigstellung eine Nachfolgenutzung für den
heutigen Hallenbad-Standort unter Beachtung der städtebaulichen bzw.
planungsrechtlichen Gegebenheiten zu entwickeln ist.
· Entwicklung von ergänzenden Nutzungsvorschlägen für
die Eissporthalle, die eine möglichst ganzjährige und betriebswirtschaftlich vertretbare
Gesamtnutzung ermöglichen. Alternativ sind auch hier die Möglichkeiten einer Nachfolgenutzung entweder für die Halle selbst
oder für den Standort zu untersuchen, für den Fall, dass eine Schließung der
Eissporthalle unvermeidbar ist.
Als Ergebnis soll ein Standort für ein Kombi-Bad
in und für Bergkamen präferiert und dementsprechend Ideen für mögliche
Nachnutzungen des anderen Badstandortes gesammelt werden. Auch in Zukunft soll
in Bergkamen ein zeitgemäßes, attraktives und nachhaltiges Bäderangebot –
insbesondere für das Schulschwimmen und den Vereinssport – garantiert werden.
Die Studie stellt keine ergänzende Bedarfsanalyse und
Entwicklungsempfehlung für den eigentlichen Freibad- bzw. Hallenbadbetrieb und
auch nicht für den Eissport dar. Sie dient ausschließlich dazu, den geeignetsten
Standort für ein Kombi-Bad zu empfehlen und städtebaulich sowie baurechtlich
fundierte Empfehlungen zur Nachnutzung auszusprechen, wenn die Entscheidung des
Rates zur Schließung der einen oder anderen Einrichtung führt.
Nach umfangreicher Analyse der einzelnen Szenarien lässt sich das
Ergebnis der Studie wie folgt zusammenfassen:
1. Neues Kombi-Bad
am Standort Häupenweg
Der Standort Häupenweg ist für den Neubau
eines Kombi-Bades am besten geeignet. Die Flächengröße und die gute
Erreichbarkeit sowohl mit dem Auto / Bus also auch mit Fahrrad und zu Fuß
zeichnen den Standort aus. Darüber hinaus ist er durch die bestehende Nutzung
als Freibad ein etablierter Standort für ein Kombi-Bad. Es sind nur geringe
Konflikte hinsichtlich der Lärmimmissionen zu erwarten aufgrund des Abstandes
zu lärmempfindlichen Nutzungen in der Umgebung und der Vorprägung des
Standortes. Er bietet ein ausreichendes Parkplatzangebot an.
Bis zur Fertigstellung (Planung / Bauzeit ca. 2 bis 3 Jahre) kann das
heutige Hallenbad die Grundversorgung insbesondere für das Schul- und
Vereinsschwimmen sicherstellen. Das Risiko kleinerer oder größerer
Reparaturmaßnahmen während dieser überschaubaren Restnutzungsdauer ist
vertretbar und in Kauf zu nehmen.
Um die Attraktivität des Hallenbades auch in der Übergangsphase zu
erhöhen, sollte die vorhandene Liegewiese einschl. Volleyballfeld den
Schwimmbadbesuchern in den Sommermonaten zur Verfügung gestellt werden. Die
Schaffung eines neuen Ausgangs auf der Nordseite des Hallenbades ist
bautechnisch möglich und wird einschl. eines notwendigen Fuß-/Hygienebeckens im
Übergangsbereich mit ca. 36.000 € veranschlagt. Eine Einfriedung des
Außengeländes ist bereits vorhanden. Darüber hinaus besteht mit dem
Naturfreibad Heil ein weiteres attraktives Schwimmangebot in den Sommermonaten.
2. Standort Lessingstraße
mit multifunktionalem Angebot
Der Standort ist für eine multifunktionale Nutzung mit Sport, Freizeit,
Soziales und innerstädtischem Wohnen gut geeignet, da dieser Standort im
Stadtgefüge für diese Nutzungen bereits etabliert ist und akzeptiert wird. Es
handelt sich hierbei um innenstadtrelevante und standortgerechte Nutzungen. Für
eine Ergänzung dieses Angebotes und eine Entwicklung des Standortes ist der
Bedarf vorhanden.
Es sind drei Varianten für denkbare
Nachfolgenutzungen zu unterscheiden:
A. Umbau des heutigen Gebäudes zur
„Kleinsporthalle“ mit 3 Übungsräumen
B. Abbruch des Hallenbades inkl.
DRK-/TuRa-Nebentrakt, anschließend Nachfolgenutzung Wohnen und ggf. Neubau DRK,
sofern DRK zwingend an diesem Standort verbleiben muss.
C. Abbruch Hallenbad,
Sporthalle Lessingstraße, AWO-Gebrauchtmöbellager, Streetwork-Pavillon,
Kindergarten und Umsetzung DRK-Garagen, um eine umfassende städtebauliche Neuordnung
zu ermöglichen.
Zu Szenario A:
Dieses Szenario ist mit einem erheblichen Kostenaufwand mit am Ende nur
geringfügigem Nutzungsmehrwert verbunden. Die Gebäude wären weiterhin
energietechnisch nicht auf dem aktuellen Stand der Technik und die Defiziteinrichtung
Hallenbad würde durch neue völlig unrentierliche städtische Nutzungseinheit
ersetzt und bliebe damit eine kaum zu vermarktende Spezialimmobilie. Somit
würde keine Chance zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände am Standort
selbst bzw. in dessen Umfeld bestehen.
.
Zu
Szenario B:
Die Abbruchkosten des Hallenbades von ca. 180.000 € werden durch
Verkaufserlöse für das ca. 5.500 m² große, für die Wohnnutzung zur Verfügung
stehende Grundstück bei einem zu erzielenden Quadratmeterpreis von mind. 120 €
kompensiert (insgesamt ca. 660.000 €). Die Wohnnutzung ist trotz Nachbarschaft
zum Sportplatz bei Süd-West-Ausrichtung der Grundstücke möglich, da die
Lärmquellen im Norden und Osten liegen. Für die DRK-Nutzungen könnte ein neues
Gebäude wesentlicher Bestandteil der aufgewerteten städtebaulichen Situation
werden. Sofern möglich soll Rücksicht auf besondere Solitärbäume genommen
werden.
Zu
Szenario C:
Die heutigen Bau- und Nutzungsstrukturen weisen erhebliche
städtebauliche Mängel auf und tragen der besonderen Lage der städt. Grundstücke
am Innenstadtrand in keiner Weise Rechnung.
Der Abbruch von Hallenbad, Sporthalle etc. ermöglicht die einmalige Chance für
eine umfassende dringend notwendige städtebauliche Neuordnung. Die Einnahmen
aus der Veräußerung größerer Wohnbauflächen können dazu dienen, einen modernen
neuen zukunftsorientierten Gebäudetrakt mit erheblicher Qualitätssteigerung für
folgende Nutzungen zu errichten:
·
Einfachturnhalle
in Kombination mit Übungsräumen Sport / Gesundheit
·
Kindergarten,
·
Räumlichkeiten
für Streetwork-Arbeit
·
Ggf.
DRK (Küche, Lager, Garagen …)
Die Variante A ist
aus den o. g. Gründen zu verwerfen.
Zur Entscheidungsfindung, ob Variante B oder Variante C vorzuziehen ist,
ist mit externer Unterstützung eine Kosten-Nutzen-Analyse für beide Varianten
zu erstellen, da auch bei Variante C Abbruchkosten, Restbuchwerte,
Grundstückserlöse und Neubauaufwendungen in ihrer Gesamtheit zu betrachten
sind. Dies kann zeitglich mit der Planung / Errichtung des neuen Kombibades am
Häupenweg geschehen, da der Abbruch des Hallenbades ohnehin erst nach
Fertigstellung des neuen Bades möglich ist. Die Varianten B und C können also
in Ruhe sorgfältig geprüft werden, nicht zuletzt auch unter Beteiligung der
heutigen und künftigen Nutzer. Außerdem kann in dieser Übergangsphase eine
Akzeptanzprüfung erfolgen, inwieweit für die freiwerdenden städt.
Wohngrundstücke tatsächlich Kaufinteressenten vorhanden sind, da die
Finanzierung des neuen Gebäudes von der Realisierung entsprechender Grunderlöse
abhängt.
3. Nachfolgenutzung Eissporthalle
Eine Ganzjahresnutzung scheidet für viele
Nutzungsideen aus, da das Gebäude weder wärmegedämmt noch beheizbar ist. Ferner
schließt der fehlende Schallschutz viele weitere Nutzungsarten aus. Um eine
nachhaltige Qualitäts- bzw. Attraktivitätssteigerung zu erreichen (unabhängig
für welche Art der Folgenutzung), sind neben der Beseitigung der o. g.
bauphysikalischen Mängel erhebliche weitere Investitionen notwendig. Diese
fangen beim Erscheinungsbild der überalterten Außenanlagen an, gehen weiter über
die völlig desolate und abgewirtschaftete gastronomische Vorzone, betreffen
völlig unzumutbare Umkleideeinrichtungen bis hin zur mangelhaften Gestaltung
des Innenraums (Decken etc.). Bisherige Interessenbekundungen führen eher zu
der Annahme, dass Nachfolgenutzungen lediglich auf ähnlich niedrigem Niveau wie
beim Schacht III wahrscheinlich sind. Paintball oder ähnliche Nutzungen führen
nicht zu einer nachhaltigen Aufwertung der Halle und dürften sich auf Dauer
nicht tragen.
Es hängt von der Akquise und der Gesamtkonzeption
eines „echten“ privaten Investors ab, ob die Eishalle zu erhalten oder besser
abzubrechen ist. Die planungsrechtlich optimalen Rahmenbedingungen und die Nähe
zur BAB 2 ermöglichen die Realisierung verschiedener privat-gewerblicher
Freizeitnutzungen in Nachbarschaft zu dem durch das neue Kombi-Bad
aufgewerteten Standort. Moderne und zeitgemäße gastronomische Angebote könnten
ein sinnvolles Bindeglied zwischen der neuen GSW-Einrichtung und dem privaten
Freizeitangebot bilden. Eine Miteinbeziehung des heutigen Tennisareals ist
dabei zu empfehlen.
Insofern ist eine Neustrukturierung sowie Integration der Flächen in das
Konzept des Gesamtstandortes anzustreben.
Der wirtschaftliche Zusammenhang der neuen Struktur der
Freizeiteinrichtungen inklusive der notwendigen Investitionen mit der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Stadt und GSW ist zu beachten.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Filip |
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