Betreff
Kenntnisnahme der im IV. Quartal 2015 geleisteten über- /außerplanmäßigen Aufwendungen aufgrund der Ermächtigung gemäß § 8 der Haushaltssatzung
Vorlage
11/0566
Aktenzeichen
kr-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die im IV. Quartal 2015 gemäß der Ermächtigung des § 8 der Haushaltssatzung geleisteten über – und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Kenntnis.

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt nachträglich die in der Anlage 3 a bereitgestellten Mittel.

 

Sachdarstellung:

 

In der Zeit vom  01.10.2015 bis zum 31.12.2015 wurden die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen nach vorheriger Zustimmung durch den Kämmerer geleistet.

 

Zur gleichen Zeit (IV. Quartal 2015) wurde die in der Anlage 3 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen durch den Rat beschlossen.

 

Die in Anlage 3 a aufgeführten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen bedürfen der Zustimmung des Rates (§ 60 Abs. 1 GO).

 

Gemäß Verwaltungsvorschriften zu § 83 GO NRW sind alle Haushaltsüberschreitungen mindestens vierteljährlich dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3.4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Krause