Beschlussvorschlag:
Den in der Anlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Bergkamen in den Gremien der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH werden ermächtigt, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Sachdarstellung:
Die Änderungen hatte die Stadt Lünen im Vorfeld mit dem Kreis Unna abgestimmt. Im Verlauf des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens hat die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Aufsichtsbehörde zwar die inhaltlichen Änderungen (aufgrund der erweiterten Aufgabenstellungen) als unkritisch beurteilt, jedoch (weiteren) Änderungsbedarf gesehen, um die gesetzlich geforderten kommunalen Einflussmöglichkeiten noch stärker im Gesellschaftsvertrag zu verankern. Die gemeindewirtschaftsrechtliche Bestätigung des Anzeigeverfahrens erfolgte daher unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Passagen zur kommunalen Einflussnahme noch einmal überarbeitet werden.
Aufgrund dieses Umstandes erfolgte zunächst eine Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags der WZL-GmbH in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Lünen und dem Kreis Unna, in Abstimmung mit der Gesellschaft und der Bezirksregierung Arnsberg, welche zu der nun aktuell im Anhang befindlichen Fassung ihr Einverständnis signalisierte. Zu einem späteren Zeitpunkt ist darüber hinaus auch eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der WFG erforderlich, um die kommunale Einflussnahme bis hinein in die WZL-GmbH zu sichern.
Der geänderte Gesellschaftsvertrag der WZL-GmbH sowie eine Synopse der Änderungen sind als Anlagen beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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