Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom
Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2016/2017
(einschl. der Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes) nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur
Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu
verweisen. In der Ratssitzung am 10.12.2015 soll über den Erlass der Haushaltssatzung
2016/2017 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) beraten
und beschlossen werden.
Sachdarstellung:
Der am
28.10.2015 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf
der Haushaltssatzung 2016/2017 (einschl. Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes) wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem
Rat mit der Bitte zugeleitet,
a) ihn an den
Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,
b) in der
Ratssitzung am 10.12.2015 über den Erlass der Haushaltssatzung 2016/2017
(einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) gemäß § 80 Abs. 4 GO
NRW zu beschließen.
Gemäß § 75 Abs.
2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge
müssen mindestens genauso hoch sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte
Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Die
Ausgleichsrücklage der Stadt Bergkamen in Höhe von 20,3 Mio. € wurde
bereits im Haushaltsjahr 2009 vollständig aufgezehrt.
Aufgrund der
weiterhin notwendigen Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in den
Folgejahren bedingt durch die zu erwartenden Jahresfehlbedarfe wurde das
Haushaltssicherungskonzept im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014/2015
fortgeschrieben. Zieljahr zum Haushaltsausgleich ist demnach das Jahr 2016.
Die Aufstellung
des Ergebnisplanes 2016 und 2017 führt ebenfalls zu Defiziten, die es
erforderlich machen, das bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung
2014/2015 aufgestellte und von der Kommunalaufsicht genehmigte
Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW fortzuschreiben. Die
Fehlbedarfe belaufen sich ohne Umsetzung von HSK-Maßnahmen auf:
Haushaltsjahr
2016 |
- 4.820 T€ |
Haushaltsjahr
2017 |
- 4.384 T€ |
Auch in den
Jahren 2018 bis 2020 ist es erforderlich, die Allgemeine Rücklage in Anspruch
zu nehmen.
Gemäß Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres
und Kommunales des Landes NRW vom 07.03.2013 zur Haushaltskonsolidierung bleibt
ein bereits genehmigter Konsolidierungszeitraum für die vorzulegende
Fortschreibung des HSK verbindlich. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist
nicht zulässig.
Das auf der
Finanzplanung aufgesetzte Haushaltssicherungskonzept beinhaltet 9
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 25,7 Mio. €. Zusammengefasst
ergeben sich jahresbezogen nachfolgende Überschüsse:
|
2016 T€ |
2017 T€ |
2018 T€ |
2019 T€ |
2020 T€ |
Ergebnisplanung
Haushalt 2016/2017 |
-
4.820 |
-
4.384 |
-
4.189 |
-
2.728 |
-
1.399 |
+ HSK-Maßnahmen |
+
5.036 |
+
5.042 |
+
5.111 |
+
5.200 |
+
5.292 |
Überschüsse |
+
216 |
+
658 |
+
922 |
+
2.472 |
+
3.893 |
Aus der obigen
Tabelle ist ersichtlich, dass nach Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des
Haushaltssicherungskonzeptes ab dem Jahr
2016 die Erträge die Aufwendungen übersteigen und somit kein
Eigenkapitalverzehr mehr stattfindet.
Außerdem sieht
der Teilfinanzplan Investitionen im Planungszeitraum von 36,7 Mio. € vor. Den
hierfür erforderlichen Kreditaufnahmen in Höhe von 8,6 Mio. € stehen planmäßige
Tilgungen von 10,3 Mio. € gegenüber, sodass eine Reduzierung der Verschuldung im Finanzplanungszeitraum 2016 - 2020 von
1,7 Mio. € erfolgt. Die Umsetzung der HSK-Maßnahmen der Jahre 2016/2017 ist
buchungsstellenscharf in den Entwurf 2016/2017 eingearbeitet und somit auch in
der Haushaltssatzung enthalten.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes)
nebst Anlagen liegt ab dem 19.11.2015 im Rathaus der Stadt Bergkamen,
Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen
haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist
Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in
öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
Mitunterzeichnung: Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|