Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Satzung über die
Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer der Stadt
Bergkamen in der Form, wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes und des
Grundsteuergesetzes sind die Hebesätze für ein oder mehrere Jahre durch die
hebeberechtigen Kommunen festzusetzen. Die Hebesätze werden deklaratorisch auch
in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres genannt.
Die Höhe des hiesigen Gewerbesteuersatzes beläuft sich seit
dem 01.01.2015 auf 480 %.
Seit dem 01.01.2015 beläuft sich der Hebesatz für die
Grundsteuer A auf 350 % und für die Grundsteuer B auf 670 %.
Eine erneute Veränderung der vorgenannten Hebesätze mit
Wirkung zum 01.01.2016 ist nicht vorgesehen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Zschau |
StA 30 Roreger |