Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht
„Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in Bergkamen – 2011 bis 2014“ zur
Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der Hilfen zur Erziehung in
Bergkamen – 2011 bis 2014
Aufgrund der
gestiegenen Heimunterbringungszahlen zwischen 2007 und 2009 wurde die
Gemeinde-Prüfungsanstalt (GPA) beauftragt, eine Personal- und
Organisationsuntersuchung im Bereich Jugend durchzuführen. Ergebnisse und
Empfehlungen waren u.a.:
-
ein
verstärkter Handlungsbedarf in der zukunftsorientierten Gegensteuerung, um
einen weiteren Anstieg der stationären Fallzahlen zu vermeiden
-
den Anteil
der ambulanten Hilfen zu erhöhen, mit dem Ziel, Familie zu stabilisieren und
sie in die Lage zu versetzen, ihren Erziehungsauftrag wieder wahrzunehmen
-
Kinder in
den Familien zu belassen und durch geeignete ambulante Hilfen einer
Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken
-
Kindern und
Jugendlichen, die zeitlich befristet fremduntergebracht werden müssen, die
Rückführung in die Ursprungsfamilie zu ermöglichen
-
die
Intensivierung eines Fachcontrollings im Sinne eines kennzahlengestützten
Frühwarnsystems mit EDV unterstützter Begleitung eines Programmes (ProSoz)
-
die Vollzeitpflege
zu intensivieren
-
die
Evaluation der Kinderschutzmeldungen, um neben wichtigen Erkenntnissen für die
Steuerung der Hilfen auch den Arbeitsaufwand dauerhaft ermitteln zu können,
dieses halbjährlich
-
eine der
Fallbelastung entsprechende ausreichende Personalausstattung im ASD
-
Entwicklung
und Aktualisierung einheitlicher Standards der Prozesse im ASD
Als Konsequenz
aus der Untersuchung und den Empfehlungen der GPA wurde im Jugendamt darüber
hinaus 2010 ein Rückführungsmanagement eingerichtet.
Das
Rückführungsmanagement sollte u. a.
-
Rückführungen
gezielt begleiten
-
die
Unterbringung von Kindern und Jugendlichen durch den Einsatz von passgenauen
Hilfen in den Familien verhindern
-
die Abläufe
der stationären Hilfen beobachten und evaluieren
-
die
Hilfeplanverläufe im Jugendamt
überprüfen, insbesondere Dauer, Rückführung und Wirksamkeit
1. Entwicklung
der stationären erzieherischen Hilfen
Die Zahl der
stationären Hilfen konnte von 2010 bis 2014 um rund 35 % und die Zahl der
Betreuungstage sogar um 45 % gesenkt werden. Ermöglicht wurde diese positive
Entwicklung durch einen massiven Ausbau der ambulanten Hilfen qualitativ und
quantitativ. Durch neue Hilfeformen wie Aufsuchende
Familientherapie (AFT), Soziale
Gruppenarbeit und Gastfamilien
konnte das Spektrum der ambulanten Hilfen zur Erziehung ausgeweitet werden, so
dass Familien zurzeit ein breiteres Angebot an passgenauen Hilfen zur Verfügung
steht. Ziel der ambulanten Hilfen ist, Eltern und ihren Kindern eine passgenaue
Hilfe anzubieten und so den Verbleib der Kinder in der Familie sicherzustellen.
Insbesondere die
systemische Familientherapie in Verbindung mit therapeutischen Gruppen für
Eltern und Kinder hat sich bei der Vermeidung von Fremdunterbringung als gutes
Hilfsangebot für Familien herausgestellt.
Wichtige
Voraussetzung ist nach wie vor, die Bereitschaft und Motivation der Familie,
aktiv am Erfolg der Hilfe mitzuwirken. Da dies nach wie vor nicht immer der
Fall ist, werden stationäre Hilfen zur Erziehung auch zukünftig nicht immer
vermeidbar sein.
Jahr |
Fälle insgesamt |
Fälle 01.01. |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
Betreuungs- tage |
2010 |
126 |
101 |
94 |
24 |
34 |
34.839 |
2011 |
117 |
99 |
70 |
18 |
47 |
28.449 |
2012 |
88 |
70 |
63 |
20 |
27 |
23.805 |
2013 |
82 |
63 |
56 |
19 |
24 |
19.175 |
2014 |
82 |
56 |
52 |
33 |
30 |
19.052 |
In den
Gesamtfallzahlen sind auch Fälle enthalten, die gem. SGB VIII keine „Hilfen zur
Erziehung“ sind, aber kostenmäßig mit diesen vergleichbar sind, wie z. B.
Unterbringungen in Mutter-Kind-Einrichtungen oder Jugendliche, die gem. § 35 a
SGB VIII (seelische Behinderung) untergebracht waren.
So sind
beispielsweise 2014 in den 82 Gesamtfällen 17
Mutter-Kind-Unterbringungen (davon 10 Kinder) enthalten.
Von 33 stationären Neuzugängen 2014 waren:
-
15
Mutter-Kinder-Unterbringungen, davon 9 Kinder
-
5 Kinder zur Diagnose zeitlich befristet
untergebracht
-
4 Kinder in Wohngruppen familienähnlich
untergebracht
-
9 Übernahmen von anderen Jugendämtern
Abzüglich der
Mutter-Kind-Betreuungen sind 2014 tatsächlich nur 18 neue stationäre HzE-Fälle
entstanden, davon 50 % durch eine Übernahme von anderen Jugendämtern
(Zuständigkeitswechsel), auf die das Jugendamt keinerlei Einfluss hat.
Von 30 Abgängen 2014 wurden rund 70 % durch
Rückführung in die Familie bzw. Verselbständigung erfolgreich beendet:
-
12 Rückführungen
-
9 Verselbständigungen
-
1 Vermittlung (aus einer Diagnosegruppe in
eine Pflegefamilie )
-
4 Abgaben an andere Jugendämter / LWL
-
4 Sonstige
Die 12
Rückführungen beinhalten sowohl Kinder, die nur für eine kurze Zeit
untergebracht waren wie auch Kinder bzw. Jugendliche, die über Jahre schon in
Jugendhilfeeinrichtungen leben. Das Konzept der Rückführungsmanagerin sieht
vor, regelmäßig zu überprüfen, ob ein Kind/ein Jugendlicher in den elterlichen
Haushalt zurückkehren kann. Im Vorfeld werden mit allen Beteiligten Gespräche
geführt und ggf. eine weitere Hilfe eingesetzt, um die Rückführung gut gelingen
zu lassen. Voraussetzung ist die Mitwirkung und Bereitschaft der ganzen
Familie.
Betreutes Wohnen
Nicht enthalten
in den Gesamtfallzahlen 2014 sind 9
Jugendliche, die im kostengünstigen Betreuten
Wohnen der Stadt Bergkamen untergebracht waren. 2 der Jugendlichen blieben das ganze Jahr, 2 Jugendliche wurden
Anfang 2014 in die eigene Wohnung entlassen. 5 Jugendliche kamen im Laufe des
Jahres und blieben zwischen 2 und 9
Monaten, 3 Jugendliche brachen die Maßnahme vorzeitig ab bzw. mussten das
Betreute Wohnen verlassen.
|
Fälle
insgesamt |
Fälle 01.01 |
Fälle 31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
2014 |
9 |
5 |
4 |
5 |
5 |
Gründe für die Fremdunterbringung
Seit Jahren sind
eine eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern, physische und psychische
Kindeswohlgefährdungen und eine steigende Zahl von psychisch kranken Eltern die
Hauptgründe für die stationäre Fremdunterbringung von Kindern:
Eingeschränkte
Erziehungskompetenz |
23 |
Gefährdung des
Kindeswohls
|
13 |
Belastung des
Kindes durch Problemlagen der Eltern |
11 |
Übernahme von
anderen JÄ
|
9 |
Entwicklungsauffälligkeiten/seelische
Probleme |
6 |
Vernachlässigung |
1 |
Unzureichende
Förderung
|
1 |
Schulische
Probleme |
1 |
Von 82 stationären Hilfen 2014 waren:
-
11 Familien
(Vater, Mutter)
-
71
Alleinerziehende/mit neuem Partner
Erzieherische
Hilfen (stationäre oder ambulante) richten sich nach wie vor schwerpunktmäßig
an alleinerziehende Elternteile oder Elternteile mit wechselnden
Partnerschaften, die aufgrund ihrer eigenen instabilen Lebenssituation auch
ihren Kindern keine verlässlichen personellen Beziehungen anbieten können.
2. Entwicklung
der ambulante Hilfen zur Erziehung
Gemäß der
Empfehlungen der GPA wurden die ambulanten Hilfen in Bergkamen in den letzten
10 Jahren qualitativ und quantitativ deutlich ausgebaut, mit dem Ziel, einen
weiteren Anstieg der stationären Hilfen zu vermeiden.
2014 wurden 262 Familien (305 Kinder/Jugendliche)
mit einem ambulanten Hilfsangebot betreut. Eine Reihe von Familien bekommen
aufgrund der Komplexität ihrer Problemlagen zeitgleich mehrere Hilfen und hier
insbesondere das Angebot der sozialen Gruppenarbeit (49 betreute Kinder und
Jugendliche).
Jahr |
Fallzahlen |
01.01. |
31.12. |
Zugänge |
Abgänge |
Betroffene
Personen |
2011 |
263 |
177 |
220 |
85 |
63 |
311 |
2012 |
316 |
183 |
209 |
100 |
66 |
325 |
2013 |
290 |
196 |
182 |
92 |
77 |
343 |
2014 |
262 |
186 |
193 |
59 |
48 |
305 |
Dauer der Hilfen.
Am 31.12.2014
wurden länger als 2 Jahre (Langzeitfall) betreut:
|
Jugendhilfe Bergkamen |
Schwerter Netz |
Fairbindung |
Sonstige Anbieter |
Länger als 2 Jahre |
31 Fälle SPFH und Ebei |
10 SPFH und
Ebei |
20 AFT und
Einzelcoach |
5 SPFH/Ebei und AFT |
In 2014
beendet |
20 Fälle |
17 Fälle |
26 Fälle |
5 Fälle |
Von den 262
Familien wurden 66 als Langzeitfälle dokumentiert,
d. h. sie liefen 2014 schon mindestens 2 Jahre. Vereinzelt laufen ambulante,
niederschwellige Hilfen auch 10 Jahre und länger als eine Art Lebenshilfe, um
Fremdunterbringungen zu verhindern. Im Berichtsjahr konnten insgesamt 68
ambulante Fälle erfolgreich beendet werden, 4 Hilfeempfänger bekamen noch
ein Stundenkontingent bis zum Ende des Jahres 2014. Die Langzeit-Hilfen werden
jährlich durch das Rückführungsmanagement evaluiert.
Gründe für ambulante erzieherische
Hilfe 2014 |
|
Eingeschränkte
Erziehungskompetenz |
112 |
Unzureichende
Förderung |
39 |
Auffälligkeiten
im sozialen Verhalten |
37 |
Gefährdung des
Kindeswohls |
19 |
Schulische
Probleme |
19 |
Entwicklungsauffälligkeiten |
16 |
Belastung des
Kindes durch familiäre Konflikte |
11 |
Vernachlässigung |
9 |
Gesamt |
262 |
Auch bei den
ambulanten Hilfen ist der Hauptgrund für die Antragstellung die eingeschränkte
Erziehungskompetenz der Eltern. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die von
einer seelischen Behinderung bedroht sind oder bei denen eine seelische
Behinderung festgestellt wurde, nimmt ebenfalls zu.
Anträge werden
überwiegend durch die Schulen/Förderschulen gestellt, die sich mit der
Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen im Schulalltag überfordert sehen. In
einem sehr differenzierten Verfahren mit mehreren Fachleuten und Ärzten wird
eine seelische Behinderung festgestellt oder ausgeschlossen. Seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe,
wenn ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine
solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Von den 262 ambulanten Fällen 2014 waren
-
65
Familien (Vater und Mutter)
-
195
Alleinstehend/mit neuem Partner
-
2 Eltern verstorben
3. Kooperation
mit Jugendhilfeeinrichtungen und Jugendhilfeträgern
Das Jugendamt
der Stadt Bergkamen arbeitet seit Jahrzehnten mit unterschiedlichen Anbietern
im Bereich der (ambulanten und stationären) Erzieherischen Hilfen zusammen.
Auch wenn immer wieder auch auf „neue“ Anbieter zurückgegriffen wurde, hielt
sich die Zahl der Heime und Träger von stationären Einrichtungen, die
regelmäßig vom Jugendamt belegt wurden, seit Jahren in Grenzen. Mit Einführung
des Rückführungsmanagements erfolgte eine Konzentration auf jene Einrichtungen, die zu einer aktiven
Kooperation mit dem Jugendamt bereit waren und in ihrem Konzept eine
Rückführungsoption vorgesehen hatten.
Im ambulanten
Bereich gibt es seit 2001 eine feste Kooperation im Bereich der SPFH und
Erziehungsbeistandschaft zwischen dem Jugendamt und der Jugendhilfe Bergkamen. Als Folge des Ausbaus der ambulanten Hilfen
haben sich zwei weitere ambulante Jugendhilfeträger in Bergkamen angesiedelt:
-
das Familienstudio des Trägers Fairbindung, der
aufsuchende Familientherapie, Familiendiagnostik, therapeutische Gruppen für
Eltern und Kinder und therapeutisches Einzelcoaching anbietet,
-
das Schwerter Netz, das mit einem Teil
seines Teams nach Bergkamen in eigene Räumlichkeiten gezogen ist und
sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistand und seit 2011 soziale
Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche anbietet.
Darüber hinaus
wird auch mit ambulanten Anbietern in umliegenden Städten kooperiert. Um die
Kooperation zu verbessern und inhaltliche Standards gemeinsam festzulegen,
wurde 2014 eine Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII gegründet, an der zz. 10
Jugendhilfeanbieter aus dem Umkreis teilnehmen.
Die ambulanten
Hilfen verteilen sich wie folgt:
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
2015 Juli |
Jugendhilfe
Bergkamen |
37% |
31% |
29% |
25% |
23% |
Schwerter Netz |
25% |
30% |
32% |
36% |
38% |
Fairbindung |
13% |
19% |
21% |
25% |
25% |
Sonstige
Träger |
25% |
20% |
20% |
22% |
14% |
Die Tabelle
verdeutlicht, dass durch das erweiterte Angebot der Jugendhilfeträger, die sich
in Bergkamen etabliert haben, eine Umverteilung erfolgte, weil Hilfen immer
passgenauer sich an den Bedürfnissen der Familien orientieren.
4. Familienpflege
Die Zahlen der
Vollzeitpflege sind in den letzten Jahren recht konstant geblieben:
Vollzeitpflege
|
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
gesamt, davon: |
103 |
106 |
105 |
97 |
Dauerpflege |
48 |
53 |
46 |
45 |
Verwandtenpflege |
18 |
20 |
17 |
17 |
Junge
Volljährige |
8 |
3 |
5 |
3 |
Sonderpflege/Erziehungsstellen |
11 |
11 |
10 |
14 |
Bereitschaftspflege/Kurzzeitpflege |
7 |
12 |
13 |
5 |
Gastfamilien |
1 |
7 |
14 |
13 |
Sonstige |
10 |
0 |
0 |
0 |
Im Berichtsjahr
2014 wurden 13 Fälle beendet bzw. an andere Jugendämter abgegeben. Von den 97
angelegten Fällen fielen lediglich 71 in die finanzielle Zuständigkeit des
Jugendamts.
Als neues
Angebot sind die Gastfamilien hinzugekommen. Kinder, die zeitlich befristet aus
ihrer Ursprungsfamilie genommen werden müssen, werden in Gastfamilien
untergebracht und dort durch den ASD weiter betreut.
In Gastfamilien
soll auch Kindern und Jugendlichen ein familienanaloges Angebot gemachen
werden, für die bisher nur die Unterbringung in der Psychiatrie oder
Schutzstelle in Frage kam.
5. Frühe
Hilfen
Das Jugendamt
Bergkamen beteiligt sich zusammen mit den kreisangehörigen Kommunen (außer
Schwerte) an dem Landes-Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW
beugen vor“, das 2015 endet. Ziel des Projektes im Kreis Unna war, präventive
Angebote und Leistungen kreisweit und in den einzelnen Kommunen als
Präventionskette zu bündeln und miteinander zu vernetzten. So sollen Kinder,
Jugendliche und ihre Familien von der Schwangerschaft bis zum Berufseinstieg
gezielter unterstützt werden.
Das Familienbüro
hat bereits eine Reihe von Angeboten für Familien entwickelt und ist zu einer
zentralen Anlaufstelle für junge Familien geworden. Ab August wird das Team des Familienbüros durch eine
Familienhebamme unterstützt, die insbesondere am Standort Pestalozzihaus neue
Angebote entwickeln soll. Ziel der „Frühen Hilfen“ ist langfristig, die
Erziehungskompetenz von Familien dauerhaft zu stärken und Kindern ein gesundes
Aufwachsen zu ermöglichen. Die finanzielle Investition in „Frühe Hilfen“ soll
langfristig helfen, Kosten zu sparen.
6. Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Ende 2014 wurde
im Jugendamt ein Spezialdienst für den Bereich § 35 a SGB VIII –
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche -
eingerichtet, da immer mehr Anfragen für die Überprüfung einer
Eingliederungshilfe beim Jugendamt eingingen. Folge waren allein 6
kostenintensive Fälle im Jahr 2014.
Kostenintensiv
ist aber nicht nur die Unterbringung in speziellen Einrichtungen. Eine
Schulassistenz kostet ca. 3.000 € im Monat, weil ein Integrationshelfer nicht
selten bis zu 150 Stunden im Monat
benötigt, um ein Kind oder einen Jugendlichen in der Schule und in der Freizeit
zu begleiten. Preissteigerungen von bis zu 3 % jährlich führten zu einem weiteren Kostenanstieg.
Für diesen
Spezialdienst wurde eine Mitarbeiterin des Jugendamts von der
Bezirkssozialarbeit freigestellt.
7. Kostenentwicklung
|
2014
|
2013
|
2012
|
2011
|
2010
|
Gesamtkosten
|
6.328.605
|
6.297.238
|
6.025.312
|
5.937.371
|
6.285.282
|
Pflegefamilie
|
1.374.039
|
1.314.391
|
1.231.827
|
1.086.249
|
1.041.360
|
Heim
|
2.676.014
|
2.463.215
|
2.564.669
|
2.925.291
|
4.040.041
|
ambulant
|
2.278.552
|
2.419.632
|
2.078.815
|
1.775.831
|
1.103.882
|
Ansatz Pflegef.
|
1.130.000
|
1.130.000
|
1.060.000
|
1.060.000
|
960.000
|
Ansatz Heim und ambulant
|
5.200.000
|
5.200.000
|
5.430.000
|
5.310.000
|
3.705.000
|
Fehlbedarf/Überschuss
|
1.395
|
32.761
|
464.688
|
432.630
|
-1.620.282
|
Prognose 2015
Auch 2015
konnten die stationären Fallzahlen weiter leicht gesenkt werden. Waren im
Januar noch 40 Kinder und Jugendliche untergebracht, konnte die Zahl bis zum Juli auf
32 verringert werden. Die Zahl der ambulanten Hilfen lag im Juli bei
231. Aufgrund einer Gesetzesänderung
werden ab Ende 2015 die Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge in die
Zuständigkeit aller Jugendämter fallen, was zu Mehraufwendungen führen wird,
die zurzeit noch nicht absehbar sind.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiter Latzer-Mühle |
|