a) Feststellung des Jahresabschlusses 2014
b) Genehmigung des Lageberichtes
c) Behandlung des Jahresergebnisses
d) Entlastung der Betriebsleitung
Beschlussvorschlag:
Zu a) und
b)
1.
Der
Jahresabschluss des EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2014 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
2.
Der
Lagebericht wird genehmigt.
Zu c)
Der
Jahresüberschuss 2014 wird in Höhe von 294.650 € an den städt. Haushalt
abgeführt.
Zu d)
Der Rat der
Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.
Sachdarstellung:
Zu a) und
b)
Gemäß § 26
Abs. 1 EigVO hat die Betriebsleitung den Jahresabschluss zusammen mit dem
Jahresbericht aufzustellen und unter Angabe des Datums unterschrieben über den
Bürgermeister dem Betriebsausschuss vorzulegen.
Der
Jahresabschluss ist nach § 106 GO durch die Gemeindeprüfungsanstalt zu prüfen,
die sich zur Durchführung eines Wirtschaftsprüfers bedient.
Der
Prüfbericht ist entsprechend den Bestimmungen des § 106 Abs. 2 Sätze 6 u. 7 i.
V. m.§ 105 Abs. 5 GO dem Rechnungsprüfungsausschuss zuzuleiten und in diesem
Gremium zu beraten.
Der Rat stellt
den Jahresabschluss und den Lagebericht unter Einbeziehung der Beratungen im
örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Betriebsausschuss fest.
Erläuterungen
zum Prüfbericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer.
Zu c)
Der Beschluss
über die Feststellung ist mit einem Beschluss über die Verwendung des
Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes verbunden.
Die Ergebnisrechnung
des EntsorgungsBetriebBergkamen weist einen Jahresüberschuss von 294.650 € aus.
Diese soll in
Abstimmung mit der Kämmerei in Höhe von 294.650 € an den städt. Haushalt
abgeführt werden.
Zu d)
Mit dem
Beschluss über den Jahresabschluss soll in der Regel die Entlastung der
Betriebsleitung verbunden werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
-1- Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
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