Betreff
Bau der L 821n - Beschlussvorlage für die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr zur Aufnahme des Vorhabens in das Jahresbauprogramm sowie Stellungnahme des MBWSV NRW
Vorlage
11/0385
Aktenzeichen
61 thi-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr begrüßt die Beschlussvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster für die RVR-Verbandsversammlung, das Vorhaben „L 821 – OU Bergkamen“ in das Jahresbauprogramm 2016 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans aufzunehmen und nimmt die jüngste Stellungnahme des MBWSV NRW zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf haben für die Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (RVR) am 18. September 2015 und vorberatend im Planungsausschuss am 26. August 2015 und im Verbandsausschuss am 07. September einen „Regionalen Vorschlag zum Jahresbauprogramm 2016 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans (großes Bauprogramm)“ zur Beschlussfassung gegeben. Demnach soll das Vorhaben „L 821 – OU Bergkamen“ (L 821n, OU = Ortsumgehung) in das Jahresbauprogramm 2016 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans aufgenommen werden. Die entsprechende Beschlussvorlage der Bezirksregierungen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Jahresbauprogramm legt die konkrete Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen aus dem Landesstraßenausbauplan für ein Jahr fest. Die Regionalräte bzw. die Verbandsversammlung des RVR können hier Vorschläge einbringen, die dann bei der Verabschiedung des Programms im Landtag entsprechend berücksichtigt werden sollen. Die L 821n war in den Jahresbauprogrammen 2006 bis 2010 enthalten, ab 2011 aufgrund des seinerzeitigen Klageverfahrens allerdings nicht mehr.

Der Landesstraßenausbauplan, aus dem das Jahresbauprogramm erstellt wird, ist als mittelfristige Finanzplanung für mehrere Jahre angelegt. Der letzte Plan hier wurde für die Jahre 2007 bis 2011 aufgestellt; die L 821n war damals mit enthalten. Nach 2011 wurde der Landesstraßenausbauplan allerdings nicht weiter fortgeschrieben.

 

Diesen beiden Plänen bzw. Programmen übergeordnet ist der Landesstraßenbedarfsplan. Der aktuell gültige Plan umfasst den Straßenbau- und -sanierungsbedarf in NRW für den Zeitraum 2007 bis 2015 und hat ein Gesamtfinanzvolumen von einer Milliarde Euro. Er unterscheidet zwei Dringlichkeitsstufen, wobei die L 821n ursprünglich in Stufe 1 eingestuft war. Aufgrund des wachsenden Investitionsbedarfs in den Straßenbau ist im Oktober 2011 eine neue Priorisierungsliste aufgestellt worden für Maßnahmen, die seinerzeit noch nicht fertig oder nicht in Bau waren sowie für solche Projekte, bei denen kein unanfechtbares Baurecht bestand. Die L 821n ist aktuell in der 3. von 4 Stufen als „nachrangig planen“ eingestuft.

 

Die Darstellung des Projekts L 821n in Straßenbauprogramme und -planungen muss vor dem Hintergrund der finanziellen Umsetzbarkeit des Projekts bewertet werden. In Anlage 2 dieser Vorlage ist diesbezüglich ein Schreiben des Ministers für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW), Herrn Michael Groschek, aus Juli 2015 beigefügt, wonach für Neubaumaßnahmen von Straßen nur wenig finanzieller Spielraum bestünde.

 

Sollte die Verbandsversammlung des RVR der o. g. Vorlage zustimmen, wäre eine weitere wichtige Hürde für die Realisierung genommen. Eine automatisch gesicherte Finanzierung oder ein konkreter Baubeginn ist daraus allerdings nicht abzuleiten.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thiede