Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr begrüßt die Beschlussvorlage der
Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster für die
RVR-Verbandsversammlung, das Vorhaben „L 821 – OU Bergkamen“ in das
Jahresbauprogramm 2016 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans
aufzunehmen und nimmt die jüngste Stellungnahme des MBWSV NRW zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die
Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf haben für die Sitzung der
Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr (RVR) am 18. September 2015 und
vorberatend im Planungsausschuss am 26. August 2015 und im Verbandsausschuss am
07. September einen „Regionalen Vorschlag zum Jahresbauprogramm 2016 für die
Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans (großes Bauprogramm)“ zur
Beschlussfassung gegeben. Demnach soll das Vorhaben „L 821 – OU Bergkamen“
(L 821n, OU = Ortsumgehung) in das Jahresbauprogramm 2016 für die
Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans aufgenommen werden. Die entsprechende
Beschlussvorlage der Bezirksregierungen ist als Anlage 1 beigefügt.
Das
Jahresbauprogramm legt die konkrete Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen aus dem
Landesstraßenausbauplan für ein Jahr fest. Die Regionalräte bzw. die
Verbandsversammlung des RVR können hier Vorschläge einbringen, die dann bei der
Verabschiedung des Programms im Landtag entsprechend berücksichtigt werden
sollen. Die L 821n war in den Jahresbauprogrammen 2006 bis 2010 enthalten,
ab 2011 aufgrund des seinerzeitigen Klageverfahrens allerdings nicht mehr.
Der
Landesstraßenausbauplan, aus dem das Jahresbauprogramm erstellt wird, ist als
mittelfristige Finanzplanung für mehrere Jahre angelegt. Der letzte Plan hier
wurde für die Jahre 2007 bis 2011 aufgestellt; die L 821n war damals mit
enthalten. Nach 2011 wurde der Landesstraßenausbauplan allerdings nicht weiter
fortgeschrieben.
Diesen beiden
Plänen bzw. Programmen übergeordnet ist der Landesstraßenbedarfsplan. Der
aktuell gültige Plan umfasst den Straßenbau- und -sanierungsbedarf in NRW für
den Zeitraum 2007 bis 2015 und hat ein Gesamtfinanzvolumen von einer Milliarde
Euro. Er unterscheidet zwei Dringlichkeitsstufen, wobei die L 821n
ursprünglich in Stufe 1 eingestuft war. Aufgrund des wachsenden
Investitionsbedarfs in den Straßenbau ist im Oktober 2011 eine neue
Priorisierungsliste aufgestellt worden für Maßnahmen, die seinerzeit noch nicht
fertig oder nicht in Bau waren sowie für solche Projekte, bei denen kein
unanfechtbares Baurecht bestand. Die L 821n ist aktuell in der 3. von 4 Stufen
als „nachrangig planen“ eingestuft.
Die Darstellung
des Projekts L 821n in Straßenbauprogramme und -planungen muss vor dem
Hintergrund der finanziellen Umsetzbarkeit des Projekts bewertet werden. In Anlage 2 dieser Vorlage ist
diesbezüglich ein Schreiben des Ministers für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW), Herrn Michael Groschek,
aus Juli 2015 beigefügt, wonach für Neubaumaßnahmen von Straßen nur wenig
finanzieller Spielraum bestünde.
Sollte die
Verbandsversammlung des RVR der o. g. Vorlage zustimmen, wäre eine weitere
wichtige Hürde für die Realisierung genommen. Eine automatisch gesicherte
Finanzierung oder ein konkreter Baubeginn ist daraus allerdings nicht
abzuleiten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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