Beschlussvorschlag:
Der
Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Abfallmengenentwicklung
Bergkamen 2014 und der Berechnung des Mindestmüllvolumens der
Restmüllentsorgung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Ablauf des
Jahres 2014 haben der Kreis Unna und die Gesellschaft für Wertstoff- und
Abfallwirtschaft Kreis Unna mbH (GWA) dem EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) die
Mengenentwicklung bezogen auf Bergkamen des Jahres 2014 mitgeteilt.
Die detaillierte
Auswertung der verschiedenen Abfallfraktionen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Die
Mengenentwicklung im Bereich der Abfallart Restabfall war im Jahr 2014 relativ
konstant. Erfreulich ist die Verringerung der Umdeklarierung von Bio- in
Restabfall im vg. Jahr mit lediglich 9,55 Tonnen (im Vorjahr noch 213,63
Tonnen). Auch der Anteil Restabfall in der Wertstofftonne ist gesunken (422,74
statt 528,85 Tonnen).
Weiter auf hohem
Niveau liegt die Entsorgungsmenge aus der Andienung an den Wertstoffhof
Bergkamen durch die hiesige Bevölkerung.
Aufgrund des vg.
Abfallmengengerüstes erfolgte die Neuberechnung des Restmüllvolumens pro Einwohner
und Woche. Berücksichtigt wurde wiederum das Urteil des Verwaltungsgerichtes
Arnsberg zum Schüttverdichtungsfaktor als auch ein Abzug von Restmüll aus
anderen Herkunftsbereichen, z. B. Industrie, Gewerbebetriebe, Schulen etc.
gemäß Empfehlung des INFA Institutes aus Ahlen. Die Literzahl pro Einwohner und
Woche beläuft sich auf 15,27 Liter. Einbezogen wurden hier die Restabfallmenge
aus der Umdeklarierung von Bioabfall als auch Restabfall aus der
Wertstofftonne. Ohne diese Faktoren würde sich ein Ergebnis von 14,46 Liter pro
Woche ergeben. Im Jahr 2013 betrug diese 14,71 Liter. Die Berechnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Keiner Änderung
bedarf daraus resultierend die vierte Änderungssatzung vom 16.12.2013 zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bergkamen vom 13.12.2006; gem. §
12 Absatz 1 ist ein Pflichtrestmüllvolumen von 10 Litern pro Einwohner und
Woche vorgesehen. Das rechnerisch nachgewiesene Restabfallaufkommen von 15,27
Liter pro Einwohner und Woche stellt insofern weiterhin eine Besserstellung für
den Gebührenzahler dar.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Erster Beigeordneter |
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Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiter Heinemann |
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