Betreff
Einwohneranregungen gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen,
hier: Schließung des Lindenweges (westlicher Teil) zwischen Schulstraße und Pfalzstraße in Höhe der Kreuzung zur Pfalzstraße
Vorlage
11/0240
Aktenzeichen
66 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einwendungen der Eheleute Burkert und der Unterschriftsleistenden sowie den Gegenantrag von Herrn Dirk Tomaszewski zur Abbindung des westlichen Lindenweges in Bergkamen-Weddinghofen zur Kenntnis. Er beschließt:

 

Von einer Abbindung des westlichen Lindenweges im Bereich der Pfalzstraße ist abzusehen.

Mit der Polizeibehörde ist zu erörtern, inwieweit häufigere Geschwindigkeits- bzw. Durchfahrtskontrollen im Bereich westlicher Lindenweg möglich sind.

Der Lindenweg wird von der Töddinghauser Straße bis zur Schulstraße durchgängig in beiden Richtungen mit der Verkehrsregelung „Durchfahrt verboten/Anlieger frei“ ausgewiesen.

Sachdarstellung:

 

Antrag 1

 

Im Antragschreiben vom 10.10.2014, eingegangen beim Bürgermeister der Stadt Bergkamen am 13.11.2014, regt das Ehepaar Burkert, Lindenweg 7, 59192 Bergkamen-Weddinghofen, an, den westlichen Teil des Lindenweges vor der Zufahrt zur Pfalzstraße zu schließen.

 

Darüber hinaus soll der Lindenweg im gesamten Verlauf von der Töddinghauser Straße bis zur Schulstraße mit der Verkehrsregelung „Durchfahrt verboten/Anlieger frei“ ausgewiesen werden.

Zudem soll der westliche Lindenweg mit Markierungen auf der Fahrbahn, größere „Hinweisschilder oder Blinklichter“, die auf zu schnelle Fahrweise hindeuten, versehen werden.

 

Als Begründung führen die Antragsteller an, dass die Anwohner der umliegenden Wohngebiete den westlichen Lindenweg als Abkürzung zur Schulstraße in Richtung Autobahn nutzen würden. Es stünden genügend alternative Verkehrswege über die Schulstraße, Töddinghauser Straße, östlicher Lindenweg und die Pfalzstraße zur Verfügung, die aufgrund ihres Fahrbahnbelages besser geeignet wären, die zusätzlich entstehenden Verkehre aufzunehmen.

 

Eine weitere Beschädigung der Betonsteinpflasterfläche des westlichen Lindenweges durch die geringeren Verkehrsmengen würde verhindert, da dieser ohnehin nicht für die derzeitigen Verkehrsmengen ausgelegt wäre.

Die erhöhten Verkehrsmengen würden auf dem losen Oberflächenbelag eine unzumutbare Lärmbelästigung verursachen.

 

Weiterhin führen die Antragsteller an, dass die Durchgangsverkehrsteilnehmer die Höchstgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich (Schrittgeschwindigkeit/7 km/h) nicht einhalten würden und - darauf hingewiesen - ein sehr aggressives Verhalten an den Tag legen würden.

 

Im Antragschreiben werden einerseits die zu geringen Geschwindigkeitskontrollen der Polizei bemängelt und andererseits, dass die straßenverkehrsrechtliche Ausweisung „Durchfahrt verboten/Anlieger frei“ nur am östlichen Ende im Einmündungsbereich der Töddinghauser Straße angebracht wäre und somit keine eindeutige Verkehrsregelung für den gesamten Lindenweg bestünde.

Letztendlich wird darauf hingewiesen, dass drei Kindergärten im Umfeld des westlichen Lindenweges liegen und die dort untergebrachten Kinder vor Personenschäden geschützt werden müssten.

 

Antrag 2

 

Am 15.01.2015 ging ein Gegenantrag des Herrn Dirk Tomaszewski, Lindenweg 19, Bergkamen-Weddinghofen, beim Bürgermeister der Stadt Bergkamen ein. Herr Tomaszewski spricht sich gegen eine Abbindung des westlichen Lindenweges im Bereich der Pfalzstraße aus, da sein im Lindenweg 19 ansässiger Betrieb mehrmals täglich von Lastkraftwagen beliefert und dieses zu erheblichen verkehrstechnischen Beeinträchtigungen im Bereich seines Firmensitzes führen würde. Er merkt an, dass die ihn andienenden Lieferfahrzeuge aus Richtung Osten (Töddinghauser Straße) sein Grundstück nicht befahren könnten und somit eine Entladung auf der Fahrbahn notwendig würde. Ein Wenden von Lkw im Bereich seines Firmensitzes sei nicht möglich und eine Abfahrt in Richtung Häupenweg bzw. nördliche Schulstraße aufgrund der verkehrsberuhigten Einbauten in der Pfalzstraße (Aufpflasterung) ebenfalls nicht möglich. Daher sei auf eine Abbindung des westlichen Lindenweges im Bereich der Pfalzstraße dringend zu verzichten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Der westliche Lindenweg wurde vor einigen Jahren in Kooperation mit dem SEB überplant und saniert. Er wurde durchgängig mit Betonsteinpflaster versehen, Stellplätze und Gehwege von den Fahrbahnrändern mit einer doppelzeiligen Entwässerungsrinne abgetrennt. Das Pflaster und die niveaugleiche Oberfläche sollten den Charakter eines verkehrsberuhigten Bereiches unterstreichen. Allerdings entspricht die gewählte Verkehrscharakteristik insgesamt nicht den Kriterien eines verkehrsberuhigten Bereiches. Darauf wies zwischenzeitlich auch die Polizeibehörde im Zusammenhang mit der Erörterung über häufigere Verkehrskontrollen hin.

 

Mittlerweile weist die Betonsteinpflasterdecke zwischen den doppelzeiligen Entwässerungsrinnen erhebliche Beschädigungen in Form von Absackungen auf. Gemäß gutachtlicher Feststellung muss zur Schadensbeseitigung die unter dem Betonsteinpflaster liegende Schottertragschicht mit einem Kostenpunkt von rd. 140.000 € erneuert werden. Das Tiefbauamt der Stadt Bergkamen wird diesen Betrag zu den Haushaltsplanberatungen 2016/2017 anmelden. Bis auf weiteres wird die Verkehrssicherheit aus Mitteln der Straßenunterhaltung sichergestellt.

 

Seit der Umgestaltung des westlichen Lindenweges hat sich das Verkehrsaufkommen hier nicht wesentlich verändert. Auf seiner gesamten Länge – von der Schulstraße bis zur Töddinghauser Straße in Ostwestrichtung ist er - ebenso wie die Pfalzstraße in Nordsüdrichtung – als Hauptsammelstraße mehrerer Wohnquartiere zu den umliegenden Hauptverkehrsstraßen Schulstraße/L 664, Häupenweg/K 9 und der Töddinghauser Straße anzusehen (s. Anlage). Genannt seien hier z. B. die dem östlichen Lindenweg anliegenden Wohnstraßen Akazienweg, Im Sonneneck oder Espenweg. Weiterhin gehören zu diesen Wohnbereichen Teilbereiche der Wiesenstraße und weiter im Norden die ECA-Siedlung.

Die weitaus überwiegenden Verkehre, die der Lindenweg bzw. die Pfalzstraße aufnehmen, sind die Ziel- und Quellverkehre zu diesen Wohnquartieren sowie die Anlieger zu den im Antrag 1 genannten drei Kindergärten und dem Gebäude der Katholischen Kirchengemeinde Weddinghofen im Einmündungsbereich der Straße Im Sonneneck.

 

Eine Abbindung des westlichen Lindenweges würde die derzeit gleichmäßige Verteilung der Anliegerverkehre zu den umliegenden Hauptverbindungsstraßen stören und diese auf die verbleibenden Bereiche konzentrieren. Dies wäre gegenüber den Anliegern der Pfalzstraße und des östlichen Lindenweges nicht zu vertreten. Darüber hinaus ist die Lkw-Erreichbarkeit des Antragstellers 2 zu berücksichtigen.

 

Aufgreifen wird die Verwaltung die Forderungen nach häufigeren Verkehrs- bzw. Durchfahrtskontrollen und diesbezüglich mit der zuständigen Polizeibehörde Kontakt aufnehmen. Vorsorglich macht die Verwaltung jedoch darauf aufmerksam, dass die Polizeibehörde bereits Geschwindigkeitskontrollen im westlichen Lindenweg im Vergleich zu anderen Wohngebieten vermehrt durchführt und weitere Geschwindigkeitskontrollen aus Kapazitätsgründen nur bedingt möglich seien.

 

Das An- bzw. Aufbringen von zusätzlichen verkehrsrechtlichen Hinweisen zur Geschwindigkeitsreduzierung wird von der Verwaltung überprüft.

 

Kurzfristig nachgekommen werden sollte aus Sicht der Verwaltung hingegen der Anregung, den Lindenweg durchgängig – von der Töddinghauser Straße bis zur Schulstraße – mit der Verkehrsregelung „Durchfahrt verboten/Anlieger frei“ auszuweisen. Dazu ist es notwendig, diese Ausschilderung aus verkehrsrechtlichen Gründen und zur jeweiligen Neuorientierung der Verkehrsteilnehmer in Kreuzungsbereichen ebenfalls einzurichten. Die Kosten für diese zusätzliche Beschilderung belaufen sich auf ca. 800 €.

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 ca. 800,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02/524100

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach