Betreff
Neufassung der Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0237
Aktenzeichen
ra-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die überarbeiteten Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Bergkamen zur Kenntnis und beschließt, die Richtlinien ab 01.03.2015 in Kraft zu setzen.

 

Sachdarstellung:

 

Das SGB VIII wurde mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 um Regelungen ergänzt, die sicherstellen sollen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen ehrenamtlich bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.

 

Das Landesjugendamt Westfalen-Lippe hat eine kreisweit abgestimmte Praxis empfohlen, durch die eine Arbeitsgruppe der Jugendämter des Kreises Unna eine Mustervereinbarung entworfen hat. Die Mustervereinbarung wurde mit dem Dekanat Unna und dem Evangelischen Kirchenkreis Unna – als große Träger der Jugendarbeit im Kreis Unna – abgestimmt.

 

Das Jugendamt der Stadt Bergkamen hat in Abstimmung mit dem Stadtjugendring Bergkamen und der Stadtsportgemeinschaft Bergkamen damit begonnen, mit den Sportvereinen, die Jugendarbeit betreiben, eine entsprechende Vereinbarung zu schließen, in denen festgelegt wird, für welche Tätigkeiten die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erweiterte Führungszeugnisse beim freien Träger vorlegen müssen.

 

Die Sportvereine arbeiten mit dieser Vereinbarung überwiegend seit Frühjahr 2014 und kommen ihrer Verpflichtung zur Einforderung eines erweiterten Führungszeugnisses nach.

 

In den Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Bergkamen sollen daher die Voraussetzungen des Kreises der Förderungsberechtigten unter 3.1.8 "…mit der Stadt Bergkamen die Vereinbarungen nach § 72 a Abs. 4 SGB VIII abgeschlossen haben" erweitert werden.

 

Sportvereine, die diese Vereinbarung mit der Stadt Bergkamen nicht abschließen, haben keinen Anspruch auf Förderung nach den geltenden Richtlinien.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Rahn