Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 20. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
11/0209
Aktenzeichen
70.09.01 pol-gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.

 

 

 

 

1.                       Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist festzustellen, dass insbesondere der Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie ein erhöhter Aufwand in der Fahrzeugunterhaltung bzw. der neuen Vollservice-Wartungs­verträge zu berücksichtigen sind.


2.                       Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Der Kreistag hat für 2015 folgende Gebührensätze beschlossen:


 

3.                                Veränderungen gegenüber 2014

Neben der vg. Gebührenfestsetzung des Kreises Unna sind folgende Verände­rungen gegenüber der Gebührenkalkulation 2015 zu berücksichtigen:

Ø      Erheblich geringere Erlöse aus dem Bereich der kommunalen Papierverwertung aufgrund der neuen Ausschreibung der GWA / AKU von 90,43 € auf 57,33 € je Gewichtstonne


 

 

4.                                Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1                            Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2012 sieht einen Gewinn­vortrag für Restabfall von rd. 37.196  € und einen Verlustvortrag für Bioabfall von rd. 8.024 € vor. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2013 sieht einen Gewinnvortrag für Restabfall von rd. 9.632 € und für Bioabfall von rd. 3.266 € vor. In der Kalkulation für 2015 werden diese Vorträge in voller Höhe berücksichtigt.
In der Gebührenkalkulation 2014 konnte noch ein Gewinnvortrag von 199.857 € beim Restabfall berücksichtigt werden.

4.2                            Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

4.3                            Ergebnis

4.3.1                        Gesamtveränderung 2015

Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich Mehrbelastungen in Höhe von 7,65% erwartet.

Im Bereich Bioabfall ist eine Gebührenerhöhung um 2,87% unumgänglich

 

4.3.2                        Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 folgende Gebührensätze (1,7915 €/l – gerundet 1,79 €/l):

 

Rund 2/3 der Gebührenzahler verfügen über 60 Liter Bioabfallgefäße; die Jahres­veränderung von 1,50 € beträgt daher 0,12 € pro Monat bzw. 0,02 € je Woche.

 

4.3.3                        Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,9369 € je Liter des wöchentlich zur Verfügung gestellten Volumens. Der Gebührensatz sollte auf 3,94 €/l festgesetzt werden.


4.3.4                        Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2014 folgende Änderungen:



Ca. die Hälfte der Gebührenpflichtigen im Restabfallbereich verfügt über 60 Liter Gefäße. Die um 8,40 € erhöhte Jahresgebühr bedeutet eine Mehrbelastung von 0,70 € pro Monat oder 0,16 Cent je Woche.

 

 

Gebührenbedarfsermittlung

4.3.5                        Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.3.5.1                  Personalkosten

4.3.5.1.1             Personalkosten der Einsatzplanung                                                             61.772 €

Für die Planung und Überwachung der Touren sowie die Auslieferung von auszutauschenden Gefäßen und allen Fuhrparkaufgaben wird ein Disponent benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf vom Baubetriebshof abgedeckt.

4.3.5.1.2           Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                       9.215 €

Gemäß KGSt-Bericht 4/2011 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-     Sachkostenpauschale                                                                                6.250 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-    Allgemeine informationstechnische Unterstützung                                   3.450 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 


 

4.3.5.1.3             Personalkosten Fahrer/Lader                                                                     501.233 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von insgesamt 11 Mitarbeitern, die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geplanten Arbeitsstunden.

4.3.5.1.4             Kosten des Arbeitsplatzes                                                                            50.123 €

Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.3.5.1.5             Vertretung Urlaub/Krankheit                                                                            2.800 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 24 Personalstunden benötigt, die nicht mit den elf Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.

4.3.5.2                  Kalkulatorische Abschreibungen

 

                   Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.3.5.2.1           Fahrzeuge                                                                                                    156.761 €

4.3.5.2.2           Halle und Fahrzeugtore                                                                                    4.858 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.5.2.3           Gefäße Neukauf                                                                                             31.235 €

Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschrei­bungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.                                                                                                

4.3.5.2.4           Sonstiges                                                                                                       12.564 €

Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.3.5.3                  Kalkulatorische Zinsen                                                                                  77.869 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalku­latorischen Zinssatz von 6,5 %.


 

 

4.3.5.4                  Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                       331.881 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge. Die Kostensteigerung ergibt sich unter anderem aufgrund der Neukalkulation der Vollservice-Wartungsverträge als Ergebnis der Fahrzeugausschreibung in 2014.

4.3.5.5                  Personalkosten Verwaltung EBB                                                                145.253 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpau­schalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

4.3.6                        Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.3.6.1                  Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.

                   Es wird davon ausgegangen, dass für 2015 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a) Restabfall

-    aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2013 bis September 2014 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2014 rd. 8.087 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                  

                   -    Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen.

 

                   b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,62 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 86,36 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen.

Für 2015 wird von einer Menge von 3.395 t ausgegangen.

 

                   c) Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2013 bis September 2014 kann für 2015 von einer Sammelmenge von 2.513 t ausgegangen werden.

                   d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 2.405 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 85 t zugrunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:


 

 

4.3.6.2                  Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                           124.100 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrecht­erhaltung des Betriebes dienen.

4.3.6.3                  Entsorgung Sonderabfälle                                                                              3.000 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle (Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.3.6.4                  Containergestellung                                                                                        7.354 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.3.6.5                  Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                         4.100 €

Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der o. g. Betrag benötigt.

4.3.6.6                  Kosten für Gebührenmarken                                                                          1.000 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.3.6.7                  Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                            11.526 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

4.3.6.8                  Leistungen des Baubetriebshofes                                                                47.000 €

Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten eingeplant.

4.3.6.9                  Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -                109.921 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.3.6.10               Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -                   34.019 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

4.3.6.11               Kostenerstattung an Produkt 2                                                                       7.155 €

Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.

4.3.7                        Zu erwartende Erlöse

4.3.7.1                  Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                           168.550 €

                   Der Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2015 eine Vergütung von 57,33 € je Tonne.

                  

                   Als kommunale Gesamtjahresmenge werden 2.940 t zugrunde gelegt.

 

Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.


 

4.3.7.2                  Erlöse Sperrmüllkarten                                                                                 60.768 €

4.3.7.3                  Erlöse Grünschnittkarten                                                                                   976 €

4.3.7.4                  Erlöse Wertstoffhof                                                                                     279.816 €

4.3.7.5                  Erlöse Restabfallsäcke                                                                                   1.579 €

4.3.7.6                  Erlöse „Müllitüten“ (Papiersäcke für die Bioabfallsammlung)                                   150 €

4.3.7.7                  Erlöse Behältertausch                                                                                    5.880 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.

4.3.7.8                  Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2)                      10.999€

 

Der Einsatz des Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich Winterdienst. 

 

4.3.6.8        Kostenerstattung DSD (Produkt 3)                                                               10.380 €

                   Der Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnen­abfuhr erfolgen.

 

4.3.8                        Durch Gebühren zu deckende Kosten

                   Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-    Restabfall                                                                                            4.143.179 €
-    Bioabfall                                                                                                  532.697 €

4.3.9                        Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2012/2013

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in die Kalkulation einbezogen.

4.3.10                    Ermittlung des Gebührensatzes

 

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restabfall und Bioabfall wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.  

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung EBB

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Erster Beigeordneter

 

 

Stv. Betriebsleiter

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger