hier: 20. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung
für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen
gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als
Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde in Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) sind
die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern. Im Ergebnis ist festzustellen, dass insbesondere der
Tarifabschluss für den Öffentlichen Dienst (TVöD) sowie ein erhöhter Aufwand in
der Fahrzeugunterhaltung bzw. der neuen Vollservice-Wartungsverträge zu
berücksichtigen sind.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Der Kreistag hat für 2015 folgende Gebührensätze beschlossen:
3.
Veränderungen
gegenüber 2014
Neben der vg. Gebührenfestsetzung
des Kreises Unna sind folgende Veränderungen gegenüber der Gebührenkalkulation
2015 zu berücksichtigen:
Ø
Erheblich geringere Erlöse aus dem Bereich der
kommunalen Papierverwertung aufgrund der neuen Ausschreibung der GWA / AKU von
90,43 € auf 57,33 € je Gewichtstonne
4.
Gebührenfestsetzung
der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2012 sieht einen Gewinnvortrag
für Restabfall von rd. 37.196 € und
einen Verlustvortrag für Bioabfall von rd. 8.024 € vor. Das Ergebnis der
Betriebsabrechnung für das Jahr 2013 sieht einen Gewinnvortrag für Restabfall
von rd. 9.632 € und für Bioabfall von rd. 3.266 € vor. In der Kalkulation für
2015 werden diese Vorträge in voller Höhe berücksichtigt.
In der Gebührenkalkulation 2014 konnte noch ein Gewinnvortrag von 199.857 €
beim Restabfall berücksichtigt werden.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als
Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung 2015
Bedingt durch die oben genannten Einflussfaktoren werden im Vergleich zum Vorjahr im Restabfallbereich Mehrbelastungen in Höhe von 7,65% erwartet.
Im Bereich Bioabfall ist eine Gebührenerhöhung um 2,87% unumgänglich
4.3.2
Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall
Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das
Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 folgende Gebührensätze (1,7915 €/l – gerundet
1,79 €/l):
Rund 2/3 der Gebührenzahler verfügen über 60 Liter Bioabfallgefäße; die Jahresveränderung von 1,50 € beträgt daher 0,12 € pro Monat bzw. 0,02 € je Woche.
4.3.3
Gebühren für die Beseitigung von Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 3,9369 € je Liter des
wöchentlich zur Verfügung gestellten Volumens. Der Gebührensatz sollte auf 3,94
€/l festgesetzt werden.
4.3.4
Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2014 folgende
Änderungen:
Ca. die Hälfte der
Gebührenpflichtigen im Restabfallbereich verfügt über 60 Liter Gefäße. Die um
8,40 € erhöhte Jahresgebühr bedeutet eine Mehrbelastung von 0,70 € pro Monat
oder 0,16 Cent je Woche.
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.5
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.5.1
Personalkosten
4.3.5.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 61.772
€
Für die Planung und Überwachung der Touren sowie die Auslieferung von
auszutauschenden Gefäßen und allen Fuhrparkaufgaben wird ein Disponent
benötigt; notwendige Vertretungsregelungen werden über einen Personaleinkauf
vom Baubetriebshof abgedeckt.
4.3.5.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 9.215 €
Gemäß KGSt-Bericht 4/2011 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 6.250
€
Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 3.450
€
Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.5.1.3
Personalkosten Fahrer/Lader 501.233
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von insgesamt 11 Mitarbeitern, die
Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten
geplanten Arbeitsstunden.
4.3.5.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 50.123
€
Laut KGSt-Bericht 4/2011 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten
(Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.5.1.5
Vertretung Urlaub/Krankheit 2.800
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 24 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
elf Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.5.2 Kalkulatorische Abschreibungen
Als Basis der Abschreibungen
dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.5.2.1
Fahrzeuge 156.761
€
4.3.5.2.2
Halle und Fahrzeugtore 4.858
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.5.2.3
Gefäße Neukauf 31.235
€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
4.3.5.2.4
Sonstiges 12.564
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.5.3
Kalkulatorische Zinsen 77.869
€
Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen
Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem unveränderten kalkulatorischen
Zinssatz von 6,5 %.
4.3.5.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 331.881
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge. Die Kostensteigerung ergibt
sich unter anderem aufgrund der Neukalkulation der Vollservice-Wartungsverträge
als Ergebnis der Fahrzeugausschreibung in 2014.
4.3.5.5
Personalkosten Verwaltung EBB 145.253
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.6
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.6.1
Kosten der Verbrennung und Verwertung/Abrechnung mit
dem Kreis Unna
Wie oben bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Gebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen teilweise angehoben.
Es wird davon ausgegangen,
dass für 2015 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2013 bis September 2014 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2014 rd. 8.087 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind. |
- Wilder Müll
Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,62 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 86,36 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2015 wird von einer Menge von 3.395 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate Oktober 2013 bis September 2014 kann
für 2015 von einer Sammelmenge von 2.513 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden 2.405 t
und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr 85 t
zugrunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung
der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt.) auszugehen:
4.3.6.2
Betreiberkosten
Wertstoffhof 124.100
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen.
4.3.6.3
Entsorgung Sonderabfälle 3.000
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die von Bürgern verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle
(Autobatterien, Ölkanister) gelagert werden sowie deren Entsorgung.
4.3.6.4
Containergestellung 7.354
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt. Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung
aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über
einen Presscontainer zu entsorgen.
4.3.6.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 4.100 €
Für die Beschaffung und Aufstellung von Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird
der o. g. Betrag benötigt.
4.3.6.6
Kosten für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.6.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung der
Abfallkalender 11.526
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.6.8
Leistungen des Baubetriebshofes 47.000
€
Für die Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie die Leerung
der Straßenpapierkörbe werden Leistungen des Baubetriebshofes benötigt. Hierfür
werden die vg. Kosten eingeplant.
4.3.6.9
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung -
Personal - 109.921 €
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.6.10
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich - 34.019 €
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.6.11
Kostenerstattung an Produkt 2 7.155
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.3.7
Zu erwartende Erlöse
4.3.7.1
Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen 168.550
€
Der
Kreis Unna zahlt für 84,04 % der gesammelten Menge in 2015 eine Vergütung von
57,33 € je Tonne.
Als
kommunale Gesamtjahresmenge werden 2.940 t zugrunde gelegt.
Der DSD-Anteil in der
Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.
4.3.7.2
Erlöse Sperrmüllkarten 60.768
€
4.3.7.3
Erlöse Grünschnittkarten 976
€
4.3.7.4
Erlöse Wertstoffhof 279.816
€
4.3.7.5
Erlöse Restabfallsäcke 1.579
€
4.3.7.6
Erlöse „Müllitüten“ (Papiersäcke für die Bioabfallsammlung) 150 €
4.3.7.7
Erlöse Behältertausch 5.880
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird seit 2008 eine Tauschgebühr erhoben.
4.3.7.8
Kostenerstattung Straßenreinigung/Winterdienst (Produkt 2) 10.999€
Der Einsatz des
Abrollkipperfahrzeuges erfolgt zu 40 % im Bereich Winterdienst.
4.3.6.8 Kostenerstattung
DSD (Produkt 3) 10.380
€
Der
Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr
erfolgen.
4.3.8
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach
der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und
Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall
ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 4.143.179
€
- Bioabfall 532.697
€
4.3.9
Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2012/2013
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.10
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz für die Beseitigung
von Restabfall und Bioabfall wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden
Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung EBB Dr.-Ing.
Peters Betriebsleiter
u. Erster Beigeordneter |
|
Stv.
Betriebsleiter Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |