Betreff
Abwasserbeseitigung 2015,
hier: 2. Änderungssatzung vom .....2014 zur Gebührensatzung vom 20.12.2012 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 07.04.2014
Vorlage
11/0207
Aktenzeichen
bdt-ev
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gebührensatzung vom 20.12.2012 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom …. 2014 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 07.04.2014, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlagebeigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

1.       Entwicklung der Lippeverbandsumlage und der Abwasserabgabe


1.1      Verbandsumlage

Der Kostenanteil für das Sesekeprogramm ist weiter rückläufig (- 116 T€), die Kosten für die Entwässerungspumpwerke des Lippeverbandes sind ebenfalls rückläufig (- 33 T€). Bei den übrigen Kosten der Lippeverbandsumlage gibt es nur geringe Veränderungen; insgesamt wird die Verbandsumlage um 127 T€ sinken.

1.2      Abwasserabgabe

Die Abwasserabgabe ist relativ stabil geblieben und sinkt um 1 T€ auf 142 T € im Jahr 2015.


2.       Öffentlicher Anteil

In der Vergangenheit wurden die Entwässerungsgebühren für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen aus dem städtischen Haushalt an den SEB beglichen und waren nicht Bestandteil der durch Gebühren zu deckenden Kosten.

Für die Bundes- und Landstraßen wurde in der Vergangenheit eine pauschale Vereinbarung getroffen, deren finanzielle Mittel dem städt. Haushalt zugeflossen sind. Daher sind die Kosten für die Entwässerung der Straßenoberflächen weiter aus dem städt. Haushalt zu begleichen.

Für die Kreisstraßen auf dem Bergkamener Stadtgebiet wird der Kreis Unna zu Gebühren herangezogen. Dadurch verringert sich der öffentliche Anteil, der aus dem städtischen Haushalt zu begleichen ist.


3.      Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kosten

3.1      Kalkulatorische Abschreibungen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex für Ortskanäle NRW hochgerechnet.
Nach Mitteilung des IT.NRW stieg der Baupreisindex für das Jahr 2012 um 2,10 %, die Steigerung für das Jahr 2013 betrug 1,40 %.
Tendenzen für 2013 zeigen relativ konstante Baupreise, so dass für 2014 und 2015 keine Preissteigerungen berücksichtigt werden. Die Preisindizes für die Bauwirtschaft werden wie alle anderen Preisindizes der amtlichen deutschen Preisstatistik etwa alle fünf Jahre auf ein neues Basisjahr umgestellt. Hierbei werden die Berechnungsgrundlagen  - insbesondere die Gewichtungsstrukturen, die den Berechnungen der Preisindizes zugrunde liegen - aktualisiert, indem sie den aktuellen Bauverfahren und Bauweisen angepasst werden. Zu diesem Zeitpunkt werden jeweils auch die Nachweisungen neu festgelegt und gegebenenfalls methodische Verbesserungen eingeführt. Ab dem Berichtsmonat August 2013 erfolgt die Berechnung der Preisindizes für die Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen auf der Basis 2010 = 100.

Kalkulatorische Zinsen


Die Verwaltung schlägt vor, die kalkulatorische Verzinsung gegenüber dem Vorjahreswert entsprechend der derzeit gültigen Rechtssprechung von 4,35 % auf 6,5 % zu erhöhen. 



3.3      Gewinn- und Verlusterträge

In der Kalkulation der Entwässerungsgebühren für das Jahr 2014 wurde das Ergebnis aus der Betriebsabrechnung 2012 nicht berücksichtigt. Daher werden die Unterdeckungen und Überschüsse in der Kalkulation 2015 eingerechnet.
Hierbei handelt es sich um:

Unterdeckungen

Schmutzwasser Kanalbetrieb                          129.619,11 €
Niederschlagswasser                                             87.598,50 €

                                                                  217.217,61 €

 

Überschüsse

Schmutzwasser Lippeverband                                  47.735,45 €

Niederschlagswasser Lippeverband                        6.657,41 €

                                                                          54.392,86 €

 

Die Betriebsabrechnung 2012 endet mit einem

negativen Ergebnis in Höhe von                                    162.824,76 €

 

In der Gebührenkalkulation 2014 wurde der Verlustvortrag aus dem Jahr 2011 für den Bereich Schmutzwasser Kanalbetrieb in Höhe von 249.422,60 nicht berücksichtigt.

Grund hierfür war die Änderung des KAG NRW mit Wirkung zum 21.12.2011. Nach Auskunft der Kommunal Agentur NRW (Gesellschaft des Städte- und Gemeindebundes) bestand schon für die Ergebnisse des Jahres 2011 die Möglichkeit, Gewinn- und Verlustvorträge auf 4 Jahre nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes vorzutragen. Mit Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 20.12.2014 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 26.09.2008 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 20.12.2011 wurde gleichzeitig abweichend vom Ratsbeschluss vom 13.12.2012 (Drucksache Nr. 10/1049) beschlossen, die Unterdeckung aus dem Bereich Schmutzwasser Kanalbetrieb soweit wie rechtlich zulässig und kalkulatorisch vertretbar erst im Jahr 2015 zu berücksichtigen.

 

Betriebsabrechung 2011

 

Unterdeckung

Schmutzwasser Kanalbetrieb                  249.422,60 €

 

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2013 endete mit einem Ergebnis in Höhe

von  - 149.459,64 €.

Dieses teilt sich wie folgt auf:

 

Schmutzwasser Lippeverband                    -             52.242,61 €

Schmutzwasser Kanalbetrieb                    -             42.393,60 €

Niederschlagswasser Kanalbetrieb        -             60.117,11 €

 

           

      Niederschlagswasser Lippeverband        +        5.293,68 €

 

     

      Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 13.11.2014, Drucksache Nr.       11/0055, sind die in der Betriebsabrechnung 2013 dargestellten Unter- bzw. Über-

      deckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2017 in die entsprechenden Kalkulationen vor zutragen. 

 


 

4.   Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

 

      Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2015 folgende       fest-      zusetzende Gebührenansätze:

 

 

Gebührenart

2015

2014

Schmutzwasser

4,38 €/m³

3,80 €/m³

Niederschlagswasser

1,76 €/m²

1,51 €/m²

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

2,69 €/m³

 

 

2,03 €/m³

Niederschlagswasser Verbandsmitglieder

 

1,38 m²

 

1,12 m²

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

 

 

 

1,69 €/m³

 

 

 

1,76 €/m³

Niederschlagswasser Lippeverband

 

0,38 €/m²

 

0,39 €/m²


     

      Die Belastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes steigt im Jahr 2015 im  
      Bereich Schmutzwasserbeseitigung um 8,70 € im Monat, die Gebührenbelastung im Be-    
      reich Niederschlagswasser steigt um 2,50 €.

 

 

5.      Ermittlung des Gebührenbedarfs

      Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe definiert,       die       nicht als eine wirtschaftliche Betätigung i. S. des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist.       Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW).

      Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG       NRW)
      ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach       betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.

      Die als Anlage beigefügte tabellarische Form der Gebührenkalkulation ist dem Konten-      rahmen nach NKF-Richtlinien angepasst. Dieses erleichtert die Ableitung der gebühren-      relevanten Kosten aus dem Ergebnisplan des SEB.

      Bei vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die       Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
      Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanal-      system an.
      Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 216.011,84 m.
      Davon entfallen auf:

      - reine Regenwasserkanäle               17.930,47 m
      - reine Schmutzwasserkanäle            13.487,88 m
      - Mischwasserkanäle      184.593,49 m

      Mischwasserkanäle dienen sowohl zur  Aufnahme von Niederschlagswasser als auch       von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf       Nie-      derschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
      Somit ergibt sich eine fiktive Länge
      - der Niederschlagswasserkanäle von                    110.227,22 m = 51,03 %
      - der Schmutzwasserkanäle von     105.784,63 m = 48,97 %.

     

      Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig       zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 51,03 % für Niederschlagswasser und       48,97 % für Schmutzwasser aufgeteilt.

      Die kalkulatorischen Kosten für Mischwasserkanäle (Abschreibungen und Zinsen)       wer-      den nach einem Verhältnis 53,86 % für Schmutzwasser und 46,14 % für Niederschlags-     wasser aufgeteilt. Dieses Verhältnis wurde im Jahr 2013 neu ermittelt; diesem lag eine       fiktive Kostenermittlung eines Schmutzwasser- und Niederschlagswassersystems an-      hand eines Mengenmodells zur Kostenberechnung zugrunde. Die Einheitspreise sowie       Nebenleistungen wurden in den dem Modell zugrunde liegenden Preistabellen geprüft       und verifiziert. Die Berechnung wurde auf der Grundlage des Kanalbestandes zum       31.12.2013 vorgenommen.

 

      Ermittlung der Erlöse und Kosten

5.1      Kostenerstattungen und –umlagen
                 180.000,00 €

 

      Es ist davon auszugehen, dass sich der Bergbau an den Unterhaltungsarbeiten für funk-      tionsgestörte Kanäle sowie für Pumpwerke mit einem Betrag von 175.000,00 € beteiligt.       Des Weiteren werden Erlöse in der Höhe von 5.000,00 € erwartet für Leistungen, die das       Personal des SEB für die Stadt erbringt. 

 

5.2 Sonstige ordentliche Erträge                         54.393,00 €

      Hierbei handelt es sich um die Überdeckung
      aus dem Jahr 2012.

      Diese setzt sich zusammen aus den Beträgen

      für Schmutzwasser Lippeverband:           + 47.735,45 €

      für Niederschlagswasser Lippeverband   +  6.657,41 €.

  

 

5.3 Aktivierte Eigenleistungen                         307.284,00 €
      Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal

      ausgestattet ist, das nicht nur im Rahmen der

      laufenden Unterhaltung des Kanalnetzes tätig ist,

      sondern auch die Planung und Bauleitung der

      Baumaßnahmen übernimmt, sind die Personal-

      kosten zuzügl. eines pauschalen Fertigungsge-

      meinkostenzuschlages in der Kalkulation der

      Gebühren mindernd zu berücksichtigen.

 

5.4 Summe ordentliche Erträge                   541.677,00 €

      (Summe 5.1 bis 5.3)

 

5.5      Personalaufwendungen                        597.886,00 €
      Hierbei handelt es sich um die Personalkosten

      der im SEB tätigen Mitarbeiter abzüglich der

      Personalkostenanteile, die anderen Gebühren

      (Klärschlamm) zuzuordnen sind. Als Berech-

      nungsgrundlage dienen die voraussichtlichen

      Personalkosten 2015.

 

5.6      Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen      6.338.394,00 €

      Der Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus
      Kosten für die Kanalunterhaltung                          834.000,00 €

     

      Unterhaltung der Sonderbauwerke, Kanal-

      Reinigung, TV-Inspektionen sowie technische

      Kleinteile  

    

 

 

      Kostenerstattungen an die Stadt Bergkamen               284.283,00 €

      Die Kostenerstattung teilt sich wie folgt auf:

      - Personalleistungen im Rathaus (Erstellen der

        Bescheide, Einziehung Entwässerungsge-

        bühren etc., sonstige Beratungsleistungen)                214.185,00 €

 

      - Sachkosten für die Inanspruchnahme von

        z. B. Reinigungsleistungen, Heizkosten,

        Miete und Wartung der ADV-Anlage etc.                       65.098,00 €

 

      - Inanspruchnahme von Baubetriebshofleis-

        tungen für die Instandsetzung und Pflege

        der Außenanlagen an den Bauwerken des

        SEB               5.000,00 €

 

      Sonstiger Betrieblicher Aufwand                     164.850,00 €

      Hierunter fallen z. B. die Strom- und Wasser-

      kosten für die Pumpwerke (50.000 €),

      Kosten für die Wartungsverträge (100.000 €),

      Kosten für die Archivierung (10.000 €) sowie

      Haltung und Reparaturen der Kfz (3.500 €)

      Sonstiges (1.000 €)

 

      Lippeverbandsumlage            4.913.244,00 €

      Die Aufteilung auf die unterschiedlichen

      Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

      Abwasserabgabe                     142.017,00 €
      Auch hier ist die Aufteilung der Anlage 3

      zu entnehmen.

 

 

5.7      Kalkulatorische Abschreibungen                       4.425.446,00 €
      Auf der Basis der Wiederbeschaffungs-

      kosten ergeben sich folgende Abschrei-

      bungsbeträge:

      - Schmutzwasserkanäle             168.786,00 €

      - Niederschlagswasserkanäle    312.204,00 €

      - Mischwasserkanäle      3.851.990,00 €

 

      Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird entsprechend der ortsspezifisch zu verteilen-      den Kostenanteilen am Mischsystem aufgeteilt; ebenso werden die Abschreibungen für       
      das Betriebsgebäude (18.833 €), sonstiges Technisches Gerät (24.542 €) sowie die Kfz 
      (1.993 €) aufgeteilt.

 

      Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung

      Kosten für die Beseitigung von

      - Schmutzwasser in Höhe von      2.267.902,00 €

      - Niederschlagswasser in Höhe von       2.110.446,00 €.

 

      Für die Verwaltung (Büroeinrichtung, Software)

      des Stadtbetriebes werden Abschreibungen

      in Höhe von        47.098,00 €

      erwartet.

     

5.8       Sonstige ordentliche Aufwendungen           866.641,00 €

         Diese teilen sich auf in

§         Kosten für Gutachten und Beratung,
Jahresabschlussprüfung sowie die
erneute Substanzwertermittlung des
Kanalvermögens        295.000,00 €

§         Sonstige Kosten        105.000,00 €

Hierunter sind zusammengefasst die Kosten

für Fortbildung, Fahrtkosten, Mieten, Leasing,

Gestattungsverträge, Büromaterial etc.

 

In den sonstigen ordentlichen Aufwendungen

sind die Unterdeckungen aus dem

Jahr 2012 in Höhe von insgesamt           217.217,61€

berücksichtigt.

Dieser Verlustvortrag setzt sich zusammen aus:

Schmutzwasser Kanalbetrieb        129.619,11 €

Niederschlagswasser Kanalbetrieb          87.598,50 €

 

Weiterhin ist die Unterdeckung

aus dem Jahre 2011 in Höhe von                        249.422,60 €

zu berücksichtigen

 

5.9    Summe ordentliche Aufwendungen      12.228.425,00 €

         (Summe 5.5 bis 5.8)

 

5.10  Kosten der laufenden Verwaltungs-

          tätigkeiten      11.686.748,00 €

        (Summe 5.9 ./. Summe 5.4)

 

5.11      Kalkulatorische Zinsen    5.231.963,00 €

 

         Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der          Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugs-

         kapitals.

 

         Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

         - für Mischwasserentsorgung      66.556.987,00 € 82,69 %

         - für Schmutzwasserentsorgung    4.459.789,00 €        5,54 %

         - für Niederschlagswasserentsorgung   9.409.461,00 €   11,69 %

         - für Verwaltung             65.500,00        0,08 %

                                         Gesamt:          80.491.737,00 €

 

         Als kalkulatorischer Zinssatz werden 6,5 % berechnet.

         Der o. g. Zinsbetrag wird nach den dargestellten Prozentzahlen auf die unterschied-
         lichen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung erge-                  bende Zinsbetrag wird im Verhältnis der ortsspezifischen zu verteilenden Kostenanteile          verteilt.

 


5.12      Gesamtkosten      16.918.711,00 €

 

5.13      Kostenstellenumlage       623.807,00 €

 

         Die unter Verwaltung ausgewiesenen Kosten werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die                      unterschiedlichen Gebührenarten verteilt. Als Grundlage werden die Veranlagungen          am Jahresanfang herangezogen.

 

5.14 Öffentlicher Anteil              2.179.613,00 €

 

         Die o. a. Kosten enthalten auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswas-                   sers von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die nicht durch die gebührenpflichti-         gen Grundstückseigentümer auszugleichen, sondern dem städt. Haushalt zuzuordnen              sind.

         Der Prozentsatz des Abzugsbetrages für den öffentlichen Anteil ergibt sich aus § 5           

         Abs. 4 der Satzung und ist anzuwenden auf die Kosten für Niederschlagsentwässerung             (Lippeverband und Kanalbetrieb), bereinigt um die Gewinn- und Verlustvorträge.

 

5.15  Durch Gebühren zu deckende Kosten:      14.739.097,00 €

 

 

6.         Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

            befestigten Flächen

 

6.1         Schmutzwasser


6.1.1         Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die          Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen wer-  den
         (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 a) der Satzung)                  2.224.294 m³

 

6.1.2         Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die          Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden

         (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 b) der Satzung                         2.557 m³

6.1.3         Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt          werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Ver-         bandslasten herangezogen werden
         (Gebühr gemäß § 4 Abs. 8 c) der Satzung)                       2.766 m³


6.2         Niederschlagswasser

 

6.2.1 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische          Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband          zu Verbandslasten herangezogen werden
         ((Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 a ) der Satzung)                  2.800.254 m²

6.2.2 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische          Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippe-         verband zu Verbandslasten herangezogen werden

         (Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 b) der Satzung)                       23.100 m²
 

6.2.3 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und          Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen          nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden

         (Gebühr gemäß § 5 Abs. 5 c) der Satzung                        26.847 m²

6.2.4         Öffentliche Straßen, Wege und Plätze

         (§ 5 Abs. 4 der Satzung)                  1.265.862 m²

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Brandt