Betreff
Klärschlammentsorgung des SEB,
5. Änderung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 17.12.2010
Vorlage
11/0202
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 5. Änderung zur Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

Sachdarstellung:

 

 

I.                   Allgemeines

 

 

In § 53 LWG NRW ist geregelt, dass die Gemeinden die Pflicht haben, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.

 

In den vergangenen Jahren ist die Abfuhrmenge stetig gesunken. Gründe hierfür sind zum einen die Ertüchtigung der jeweiligen Kleinkläranlage sowie die Aufnahme der bedarfsgerechten Abfuhr in die Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen. Weiterhin ist die Anzahl der Kleinkläranlagen im Stadtgebiet durch den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz (Waldstraße/ Südliche Lippestraße) gesunken.

 

Unter diesem Gesichtspunkt wurde auf Basis des letzten Ausschreibungsergebnisses zuzüglich eines Preisindexes ein Einjahresvertrag für die Entleerung der Kleinkläranlagen für 2015 i.H.v. 5.941,08 € erteilt.

 

Der sich lt. Nachkalkulation für das Jahr 2013 ergebende Fehlbedarf in Höhe von 4.922,38 € wird auf die folgenden 3 Jahre aufgeteilt. Unter Berücksichtigung dieses anteiligen Fehlbedarfes und der nachfolgenden kalkulierten Kosten für 2015 ergibt sich ein Gebührensatz von 124,92 €/m³.

 

 

 

II.                Gebührenbedarfsermittlung

 

 

1.                  Kosten der Grubenentleerung

 

Entsorgungskosten gem. Einjahresvertrag                    5.941,08 €

 

 

2.                  Personalkosten

 

Anteilige Personalkosten ( 4 % ) der Mitarbeiter

des SEB, welche mit der Organisation der Grubenent-

leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist.                2.877,31 €

 


 

3.                  Kosten eines Büroarbeitsplatzes

 

Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind für einen

Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von

9.700,00 € jährlich anzusetzen:

 

4 % von 9.700,00 €/à                                       388,00 €

 

    4.          Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen

 

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind

20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten

und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen

anzusetzen:

 

20 % von 2.877,31 €                                          575,46 €

 

5.        Entsorgungskosten Lippeverband

 

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in

der Lippeverbandsumlage enthalten.                         7.315,00 €

 

 

Zuzüglich:

 

1/3 Fehlbedarf 2013                                        1.640,79 €

 

 

III.             Gebührenkalkulation

 

1. Grubenentleerung                           5.941,08 €

 

2. Personalkosten                       2.877,31 €

 

3. Büroarbeitsplatz                          388,00 €

 

4. Sachkosten                               575,46 €   

 

5. Lippeverband                                 7.315,00 €

 

Zuzüglich:

 

1/3 Fehlbetrag 2013                      1.640,79 €

 

 

                                                                                                  18.737,65 €

 

 

            18.737,65 € : 150 m³ = 124,92 €/m³

 

 

Lt. SEB wird für das Jahr 2015 eine Abfuhrmenge von 150 m³ erwartet.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Staschat

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Groß

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger