Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die
Verwaltung, Standortvorschläge für die weitere Entwicklung gewerblicher Bauflächen
zu entwickeln in Kooperation mit dem RVR als Regionalplanungsbehörde. Suchraum
soll das gesamte Stadtgebiet sein, bei der Suche sind insbesondere die Belange
des Wohnens, der Landwirtschaft und des Naturschutzes zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
In seiner
Sitzung am 16. September 2014 hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung mit der Ermittlung der
gewerblich-industriellen Flächenkontingente für den neuen Regionalplan befasst
und hierzu eine Stellungnahme an den Regionalverband Ruhr (RVR) als zuständige
Regionalplanungsbehörde beschlossen (vgl. Drucksache Nr. 11/0084).
Bezüglich des
Verfahrens und der Berechnungsmethodik hatte die Stellungnahme unter anderem
zum Inhalt
§
dass die
Entwicklung neuer Gewerbestandorte aufgrund der mehrjährigen Dauer der
Bauleitplanverfahren unabhängig von der Vermarktung aller Reserveflächen sein
soll. Die Stichtagsregelung für die Meldung von Flächeninanspruchnahmen sollte
aufgegeben werden,
§
dass
betriebsgebundene Reserven nicht in der Gewerbeflächenbilanz angerechnet werden
sollen,
§
dass in das
Berechnungsverfahren auch Arbeitslosenzahlen einbezogen werden sollen
und
§
dass für
die geplanten Kooperationsstandorte Kriterien definiert werden, welche
Anforderungen an solche Standorte gestellt werden.
Aktueller Gewerbeflächenbedarf in Bergkamen
Aufgrund der
o. g. und weiterer Stellungnahmen und zwischenzeitlich stattgefundener
Gespräche hat der RVR seine Berechnungsmethodik geändert.
Bei der Berechnung findet nun ein Einbezug von Arbeitslosenzahlen statt.
Außerdem erhalten Städte einen Zuschlag, die besonders am Wachstum der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beteiligt waren.
In Summe erhöht sich für Bergkamen nach diesem geänderten Berechnungsmodell der
Bedarf.
Hinsichtlich der
Reserven ist abweichend von der starren Stichtagsregelung nunmehr auch möglich,
stichtagsunabhängig Flächenvermarktungen an den RVR melden zu können, um so
einen Bedarf für zusätzliche Gewerbeflächen geltend zu machen.
Die Vermarktung
von Gewerbeflächen nach dem Stichtag 31.12.2013, insbesondere im Logistikpark
A 2, aber auch in den Gewerbegebieten Monopol, Am Schlagbaum und im
Gewerbepark Rünthe führt dazu, dass in Bergkamen ein Bedarf an zusätzlichen
kommunalen Gewerbeflächen besteht.
Kooperationsstandorte / Gewerbliche Großstandorte
Neben
gewerblichen und industriellen Bauflächen für den kommunalen Bedarf soll es im
Verbandsgebiet des RVR auch größere Standorte geben, die als so genannte
Kooperationsstandorte entwickelt werden. Insgesamt sind im RVR-Gebiet knapp 700
bis 1000 ha Fläche für diese Standorte vorgesehen.
Ihre
Flächengröße soll mindestens 10-30 ha betragen.
Gemäß Nachfrage
der Stadt Bergkamen beim RVR werden voraussichtlich auch solche Standorte als
Kooperationsstandorte angesehen, die durch einen interkommunalen Partner wie
die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Unna (WFG) betreut werden.
Die Verwaltung
wird in jetzt anstehenden bilateralen Abstimmungsgesprächen mit dem RVR die
Bedarfsermittlung für Bergkamen abschließen und dem Fachausschuss entsprechend
berichten.
Entwicklung weiterer gewerblicher Bauflächen
Im neuen
Flächennutzungsplan wurden, da entgegen der Auffassung der Wirtschaftsförderung
regionalplanerisch kein Bedarf begründbar war, nicht über den damaligen Bestand
hinaus gewerbliche Bauflächen dargestellt. Insbesondere der Logistikpark an der
A 2 war zur Zeit der FNP-Neuaufstellung noch komplett verfügbar. Durch die
Vermarktung großer Reserveflächen in Bergkamen und die RVR-weite Nachfrage nach
weiteren gewerblichen und industriellen Bauflächen ist es notwendig, das Thema
zusätzlicher Gewerbe- und Industriestandorte neu zu bearbeiten. Es besteht
dabei die Möglichkeit, Flächen für so genannte interkommunale
Kooperationsstandorte auszuweisen.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, zu untersuchen, ob die Entwicklung weiterer gewerblicher
Bauflächen möglich ist. Potenzielle Standorte sollen ermittelt und bewertet
werden, um so eine eventuelle Neuausweisung gewerblicher und ggf. industrieller
Bauflächen im Flächennutzungsplan vorzubereiten.
Im Zuge der
Flächennutzungsplan-Neuaufstellung wurde bisher nur das östliche Stadtgebiet
entlang der A 1 artenschutzrechtlich untersucht. Um eine objektive und
offene Bewertung zu ermöglichen, sollte allerdings das gesamte Stadtgebiet
einer neuen Beurteilung unterzogen werden. Neben Lage, Flächengröße und
Erschließung sowie Eigentümerstruktur sollten insbesondere die Belange des
Wohnens, der Landwirtschaft und des Naturschutzes in die Bewertung einfließen.
Eine aktive Bürgerbeteiligung nach dem Vorbild der FNP-Werkstätten ist
ebenfalls von der Verwaltung vorgesehen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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