Der Behindertenbeirat wählt Herrn/Frau
______________________________ als Vorschlag für den stellvertretenden Vorsitz
des Gremiums für die Wahl durch den Rat der Stadt Bergkamen.
Gem. § 6 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Behindertenbeirates der Stadt Bergkamen, die der Rat der Stadt Bergkamen in
seiner Sitzung am 25.09.2014 beschlossen hat, wird „auf Vorschlag des
Behindertenbeirates der/die stellv. Vorsitzende aus dem Kreis des
Behindertenbeirates durch den Rat gewählt.“ Vorzugsweise ist dem Rat ein
Vertreter der „Betroffenengruppen“ zu benennen (§ 6 Satz 3 der Geschäftsordnung
des Behindertenbeirates).
Gem. § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung und Bekanntmachung vom
14.07.1994 wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige
Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen
den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine
engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen
auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
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