Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport
und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung,
Drucksache Nr. 11/0160 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der 2009 beschlossenen
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichten sich
die Unterzeichnerstaaten, das Recht auf Bildung in einem inklusiven
Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten, d. h. ein Bildungssystem zu
errichten, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülern mit und ohne
Behinderung der Regelfall ist.
Die allgemeinen Schulen sollen
demnach der Regelförderort für alle Schülerinnen und Schüler werden, wobei die
Betroffenen bzw. ihre Eltern aber auch die Möglichkeit haben sollen, spezielle
Einrichtungen (Förderschulen) zu besuchen.
Wie im ganzen Land
Nordrhein-Westfalen stehen auch im Kreis Unna der Rückgang von Schülerzahlen,
ein verändertes Auswahlverhalten vorhandener Systeme und der Weg zu einem
inklusiven Schulsystem als zentrale Herausforderung im Raum. So hat zum
Beispiel die Albert-Schweitzer-Förderschule in Bergkamen-Oberaden in den
vergangenen zehn Jahren rund 50 % ihrer Schülerinnen und Schüler verloren. Im aktuellen
Schuljahr besuchen noch 105 Schülerinnen und Schüler die Schule.
Die Schulträger im Kreis Unna
haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, um auf diesen Prozess im
Kreis Unna gestaltend einwirken zu können.
Für die weitere Planung der sonderpädagogischen
Förderung im Kreis Unna ist daher eine externe Begleitung gesucht worden;
daraus hat sich der Auftrag für eine gutachterliche Begleitung der kommunalen
Schulträger der Förderschulen im Kreis Unna ergeben.
Seit Dezember 2013 hat der beauftragte
Gutachter Dr. Heinfried Habeck vom Institut für Schulentwicklungsforschung der
Technischen Universität Dortmund in den Schuldezernentenkonferenzen im Kreis
Unna im Rahmen von vier Zwischenberichten über die jeweiligen Ergebnisse seiner
Arbeit bzw. über die von ihm entwickelten Vorschläge referiert.
Das Gutachten ist unter
Beteiligung der Unteren und Oberen Schulaufsicht in zwei Veranstaltungen am
24.09.2014 zum einen den jeweiligen Schulausschussvorsitzenden und
Vertretern/-innen, weiteren politischen Vertreter/-innen, zum Beispiel
Sprecher/-innen der Fraktionen/Gruppen, sowie den Vertreterinnen und Vertretern
der Verwaltung und zum anderen den Leitungen der Förderschulen im Kreis Unna
vorgestellt worden.
Nach der abgesprochenen
Terminplanung wird der Gutachter Herr Dr. Heinfried Habeck im Laufe der Monate
November und Dezember das Gutachten in den jeweiligen Schulausschüssen der
Städte und Gemeinden bzw. des Kreises Unna vorstellen.
Dies wird in der Sitzung des
Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen am
11.11.2014 erfolgen.
Im Frühjahr 2015 sollen
gegebenenfalls die im Zusammenhang mit der Veränderung der
Förderschullandschaft im Kreis Unna zum 01.08.2016 notwendigen Beschlüsse und
Entscheidungen in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg
herbeigeführt werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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