Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss wählt die Stadtverordnete bzw. den Stadtverordneten
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zur stellvertretenden Vorsitzenden bzw.
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses des Rates
der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 57 Abs.
3 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
zurzeit gültigen Fassung wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte
eine oder mehrere Vertreterinnen bzw. einen oder mehrere Vertreter des
Vorsitzenden. Vorsitzender ist gem. § 57 Abs. 3 Satz 1 GO NRW der
Bürgermeister.
Gemäß § 50 Abs.
2 GO NRW wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn
niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die
Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige
Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen
den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine
engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen
auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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