Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss bestellt folgende Schriftführer:
1. Schriftführer Stadtverwaltungsrat
Thomas
Hartl
1. stellv.
Schriftführer Stadtamtmann
Patrick
Seyffert
2. stellv.
Schriftführer Verwaltungsangestellter
Dieter
Heuer
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs.
1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
zurzeit gültigen Fassung wird die Niederschrift über die im Rat gefassten
Beschlüsse vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer
unterzeichnet. Gem. § 52 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO
NRW findet das Verfahren für den Rat in den Fachausschüssen entsprechend
Anwendung. Die Bestellung des Schriftführers und der Vertreter erfolgt
notwendigerweise vor Antritt in die Beratung der Tagesordnung.
Von der
Verwaltung werden vorgeschlagen:
1. Schriftführer Stadtverwaltungsrat
Thomas
Hartl
1. stellv.
Schriftführer Stadtamtmann
Patrick
Seyffert
2. stellv.
Schriftführer Verwaltungsangestellter
Dieter
Heuer
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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