Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage
Drucksache Nr. 11/0108 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Haupt- und
Finanzausschuss als Nachfolger des ehemaligen Ausschusses für Personal und
Kommunikationstechnologie erhält jährlich einen Überblick über die aktuelle
Personalsituation bei der Stadt Bergkamen.
Ziel dieser Personalanalyse ist die
Darstellung des zukünftigen Personalbedarfs, der in der Regel durch die
Einstellung von Auszubildenden aufgefangen werden kann.
Um eine
Tendenz für die Folgejahre erkennen zu können, werden die Jahre bis 2019
dargestellt.
Personalanalyse
1.
Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung
Zum Stichtag
30.06.2014 waren 97,98 % der Stellen besetzt. Anhand dieser
„Stellenbesetzungsquote“ kann einerseits erkannt werden, dass sich die
Stellenbewirtschaftung im Rahmen des genehmigten Stellenplanes bewegt.
Andererseits zeigt die Quote aber auch, dass kontinuierlich Stellen nicht
besetzt sind. Dies ist durch die besonderen Sparbemühungen der Stadt Bergkamen
begründet, da laufend geprüft wird, ob eine Stellenbesetzung tatsächlich erforderlich
ist.
2. Personalwirtschaftliche
Einsparungsmaßnahmen
Mit Verweis
auf das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bergkamen werden folgende
personalwirtschaftliche Maßnahmen zur Reduzierung der Personalkosten
berücksichtigt:
Wiederbesetzungssperre:
Frei
werdende Stellen werden im Regelfall für die Dauer von 12 Monaten vorübergehend
nicht besetzt.
Stelleneinsparung / Stellenumwandlung:
Vor einer Wiederbesetzung wird geprüft,
ob die Stelle überhaupt noch notwendig ist oder in eine solche mit niedrigerer
Besoldungs- bzw. Tarifgruppe umgewandelt werden kann. Im Stellenplan werden
diese Stellen mit einem „ku-Vermerk“ (ku = künftig umzuwandeln) oder einem
„kw-Vermerk“ (kw = künftig wegfallend) versehen.
Vorrang für interne Stellenbesetzungen:
Vor einer Neueinstellung wird geprüft, ob
eine Besetzung durch hausinterne Umsetzung, ggf. nach entsprechenden
Fortbildungs- / Qualifizierungsmaßnahmen, erfolgen kann.
Teilzeitbeschäftigung:
In Einzelfällen werden durch
Arbeitsumverteilung Teilzeitanträge von vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern genehmigt.
Im Rahmen des Stellenplans werden
Vollzeit-Stellen, die nicht zu 100% besetzt waren, in Teilzeitstellen
umgewandelt, wenn die Praxis gezeigt hat, dass die Aufgabenerledigung keine
Vollzeit-Stelle erfordert. Dadurch soll langfristig ein reduziertes
Stellenvolumen gesichert werden.
Wartezeiten vor Beförderungen:
Gemäß § 11 Abs. 4 der Laufbahnverordnung
NRW dürfen Beamte vor Feststellung der Eignung für einen höherbewerteten
Dienstposten nicht befördert werden. Diese gesetzliche „Erprobungszeit“ dauert
in Laufbahnen
des mittleren Dienstes drei Monate,
des gehobenen Dienstes sechs Monate,
des höheren Dienstes neun Monate.
Insbesondere
bei der Übertragung von Führungspositionen wird diese „Erprobungszeit“ bei der
Stadt Bergkamen auf bis zu ein Jahr (in Einzelfällen auch darüber hinaus)
verlängert.
3. Ausbildungssituation
Um die Leistungsfähigkeit der Verwaltung
auf Dauer zu gewährleisten, ist es erforderlich, kontinuierlich in die
Ausbildung von Nachwuchskräften zu investieren. Die Stadt Bergkamen ist sich
dieser Verantwortung bewusst und hat in den letzten Jahren einer Vielzahl von
Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
Die Ausbildungen erfolgen zum größten
Teil in den typischen Verwaltungsberufen sowohl im Beamten- als auch im
Beschäftigtenbereich (ehemals „Angestellte“). Auch im handwerklichen Bereich
(ehemals „Arbeiter“) kommt die Stadt Bergkamen ihrer Ausbildungsverpflichtung
nach.
Nach erfolgreichem Abschluss der
Ausbildung werden die Nachwuchskräfte in der Regel in ein Beamten- bzw.
Beschäftigungsverhältnis übernommen. Eine Übernahmegarantie wird jedoch nicht
gegeben. In Berufen, die den Jugendlichen auch die Möglichkeit eröffnen, einen
Arbeitsplatz außerhalb der Stadt Bergkamen zu erhalten, bildet die Stadt
derzeit teilweise über den eigenen Bedarf aus.
Auszubildende bei der Stadt
Bergkamen (am 01.09.2014)
Beamtinnen und Beamte = 1
Bereich
ehem. Angestellte = 1
Bereich
ehem. Arbeiterinnen und Arbeiter = 2
insgesamt = 4
Diese Auszubildenden teilen sich auf
folgende Ausbildungsbereiche auf:
Ausbildungsbereich |
Anzahl der Azubis |
Ende der Ausbildungs-zeit |
Gesamtzahl in den
einzelnen Ausbildungs-berufen |
Beamtenlaufbahn
des gehobenen Dienstes |
1 |
31.08.2016 |
1 |
Fachangestellte für
Medien- und Informationsdienste
|
1 |
31.07.2017 |
1 |
Gärtnerinnen bzw. Gärtner Fachrichtung: Garten- und
Landschaftsbau |
1 1 |
31.01.2015 31.07.2017 |
2 |
insgesamt: |
4 |
|
4 |
Darüber
hinaus wird das übliche Ausbildungsangebot noch ergänzt durch Jahrespraktika in
den sozialen und erzieherischen Berufen. Hier werden jedes Jahr noch zusätzlich
12 Ausbildungsplätze angeboten (1 Sozialarbeiterin bzw. Sozialarbeiter im
Anerkennungsjahr, 3 Erzieherinnen bzw. Erzieher im Anerkennungsjahr, sowie 8
Vorpraktikantinnen bzw. –praktikanten im erzieherischen Bereich und
Fachoberschulpraktikantinnen bzw. –praktikanten).
Damit umfasst das gesamte
aktuelle Ausbildungsangebot der Stadt Bergkamen insgesamt 16
Ausbildungsstellen.
Außerdem werden über das
gesamte Jahr verteilt in den verschiedensten Fachämtern - zusätzlich zu den
vorhandenen Auszubildenden - Schülerpraktikanten betreut. Im abgeschlossenen
Jahr 2013 erhielten z.B. 94 Praktikantinnen und Praktikanten die Möglichkeit,
Einblicke in diverse Berufsbilder der Stadtverwaltung Bergkamen zu nehmen.
Hinzu kommt ferner das Angebot einer Stelle für das freiwillige soziale Jahr im
Bereich der hiesigen Musikschule und von 7 Plätzen im Bereich des
Bundesfreiwilligendienstes.
4. Berücksichtigte
Faktoren bei der Personalbedarfsplanung für die Jahre 2015 bis 2019
Stellenplan
Die
folgenden Personalberechnungen werden auf der Grundlage des zurzeit gültigen
Stellenplanes
für die Jahre 2014/2015 erstellt.
Altersstrukturanalyse
und Fluktuation
Für
die Abstimmung mit zukünftigen Aufgabenstrukturen sind personalwirtschaftliche
Hintergrundinformationen wie Altersstrukturanalysen und Fluktuationsprognosen
erforderlich.
Daher
werden die individuellen Daten aller städt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(z.B. Alter, Geschlecht, Arbeitszeitvolumen), sowie die Informationen zur
Organisationseinheit, Berufsgruppe und Funktion, jährlich betrachtet und
ausgewertet. Dies bildet die Grundlage für ein mittel- bis langfristiges
Ausbildungskonzept, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung.
Jährlich
wird der Ausbildungsbedarf in Hinblick auf frei werdende Stellen, die es nach
zu besetzen gilt, überprüft.
Neben
der Regelaltersgrenze werden auch die persönlichen Lebensplanungen der
Beschäftigten mit einbezogen. In persönlichen Gesprächen mit allen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das 56. Lebensjahr vollenden, werden die
individuellen Vorstellungen über den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienst
unverbindlich abgefragt. Die geäußerten Absichten werden jährlich aktualisiert.
So entsteht eine über die reine Betrachtung der Regelaltersgrenze
hinausgehende, individuell angepasste Übersicht der Beschäftigten, die
altersbedingt aus dem Dienst ausscheiden werden.
Die
frühzeitige Abfrage der individuellen Rentenabsichten der einzelnen
Beschäftigten führt zu einer großen Planungssicherheit im Hinblick auf die
altersbedingten Personalausfälle. So können diese bei den Personalplanungen für
die nächsten Jahre mit hoher Sicherheit kompensiert werden.
Seitens
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) wurde diese Vorgehensweise als „gute
Basis für strategische Entscheidungen der künftigen Aufgabenausrichtung“
bewertet.
Aktuell
zeichnet sich die Tendenz ab, dass viele Bedienstete zum spätesten Zeitpunkt
aus dem Arbeitsleben ausscheiden wollen.
Altersteilzeit
Wegen des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben ist im Rahmen dieser
Sachdarstellung auch auf eine Möglichkeit eines früheren Ausscheidens
hinzuweisen. Es handelt sich hierbei um die Altersteilzeitregelung, die im
öffentlichen Dienst sowohl den Tarifbereich (Angestellte und Arbeiter) als auch
den Beamtenbereich umfasst. Die im wesentlichen identischen
Altersteilzeitregelungen sehen als Kernstück vor, dass diese sowohl als echtes
Teilzeitmodell mit Verringerung auf die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit
gewährt werden kann, aber auch als Blockmodell. Das Blockmodell bedeutet, dass
die bzw. der Beschäftigte bis zum Beginn des Ruhestandes die zu erbringende
Dienstleistung zunächst vollständig
vorab leistet (Arbeits- und Vorleistungsphase) und nach der Hälfte
dieser Zeit voll vom Dienst freigestellt wird (Freistellungsphase).
Das Blockmodell führt somit zu einem
tatsächlich früheren Ausscheiden aus dem Arbeitsleben, wobei die Beschäftigten
bei Antragstellung sich entscheiden müssen, ob sie mit Erreichen der normalen
Altersgrenze oder schon mit Erreichen der sogenannten (früheren)
versicherungsrechtlichen Antragsaltersgrenze ausscheiden wollen.
Da die gesamte Altersteilzeitregelung zu einer nicht unerheblichen Verminderung
der monatlichen Netto-Dienstbezüge führt und hierbei sicherlich die
individuellen Verhältnisse des Einzelnen eine große Rolle spielen, kann eine
Prognose über mögliche Inanspruchnahmen schwer gestellt werden. Zurzeit
befinden sich 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altersteilzeit bzw. haben
bereits eine Altersteilzeitvereinbarung unterschrieben. Es handelt sich hierbei
um 4 Beamte und 18 tariflich Beschäftigte (15 ehem. Angestellte sowie 3 ehem.
Arbeiter).
Da eine prognostische Einbeziehung aus
den vorgenannten Gründen zu ungewiss ist, werden in den folgenden Berechnungen
lediglich die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter erfasst, denen Altersteilzeit
bereits gewährt worden ist.
Jobcenter des Kreises Unna
Die Berechnung des aktuellen
Personalbedarfs erfolgt auch unter Berücksichtigung des Stellenplanes des
Jobcenters (ehem. ARGE).
In der Vergangenheit sind die städt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kontinuierlich und nachhaltig aus dem
Jobcenter abgezogen worden.
So wurden z.B. im Jahr 2006 noch 28
städt. Beschäftigte im Bereich der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch
II (Hartz IV) eingesetzt. Derzeit sind nur noch zwei Mitarbeiter der Stadt
Bergkamen für den Einsatz im Jobcenter an den Kreis Unna abgeordnet.
Nachdem der Kreis Unna mehrere befristet
Beschäftigte übernommen hat, sind seit Beginn des Jahres 2012 auch sechs
unbefristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Stadt
Bergkamen zum Kreis Unna gewechselt. Derzeit kann noch nicht gesagt werden, ob
weitere Arbeitgeber- bzw. Dienstherrenwechsel zum Kreis Unna vorgenommen werden
können.
Da eine Abordnung von städt. Personal an
den Kreis Unna nicht über den 31.12.2015 hinaus beabsichtigt ist, muss
spätestens zu diesem Zeitpunkt mit der Rückkehr der beiden abgeordneten
Mitarbeiter zur Stadt Bergkamen gerechnet werden.
5. Stellenbesetzungen im allgemeinen
Verwaltungsbereich
5.1 Bereich gehobener / höherer Dienst
bzw. vergleichbare Beschäftigtenstellen
Die Stellen, die bis einschließlich 2017
frei werden, werden mit bereits eingestellten Nachwuchskräften besetzt. Hierbei
wurden die an den Kreis Unna abgeordneten Mitarbeiter bereits berücksichtigt.
Für das Jahr 2018 sieht die
Personalplanung nach heutigem Kenntnisstand keinen tatsächlichen Bedarf im
gehobenen Dienst vor. Dies ist jedoch von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der
Rückkehr von Beschäftigten aus dem unbezahlten Urlaub, abhängig. Da dies von
der Willensbildung der Beschäftigten abhängig ist, birgt eine solche Planung erfahrungsgemäß
ein großes Risiko.
Dieses Risiko kann jedoch aufgrund von
vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vergleichbaren
Qualifikationen (Angestelltenlehrgang II), die bislang noch nicht im Bereich
des gehobenen Dienstes eingesetzt sind, aufgefangen werden.
Daher beabsichtigt die Verwaltung, im
Jahr 2015 im Bereich des gehobenen Dienstes nicht auszubilden.
Im Jahr 2019 wird nach derzeitigem Stand
ebenfalls keine Nachwuchskraft im gehobenen Dienst benötigt. Daher wird zum
jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass auch im Jahr 2016 kein
Ausbildungsplatz im gehobenen Dienst angeboten werden kann.
Ausbildungsbedarf
„gehobener Dienst“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.09.2015 bis 31.08.2018 |
0 |
2015 |
01.09.2016 bis 31.08.2019 |
0 |
2016 |
5.2 Bereich mittlerer Dienst bzw.
vergleichbare Beschäftigtenstellen
Auch hier werden die Stellen, die bis
einschließlich 2017 frei werden, mit bereits eingestellten Nachwuchskräften
besetzt.
Für das Jahr 2018 zeigt die
Personalplanung nach heutigem Kenntnisstand auch hier keinen tatsächlichen
Bedarf auf. Wie unter Punkt 5.1 bereits erwähnt, ist dies jedoch von
verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Rückkehr von Beschäftigten aus dem
unbezahlten Urlaub, abhängig. Da dies von der Willensbildung der Beschäftigten
abhängig ist, birgt eine solche Planung erfahrungsgemäß ein großes Risiko.
Dieses Risiko kann jedoch aufgrund von
vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit vergleichbaren Qualifikationen
(Angestelltenlehrgang I), die bislang noch nicht entsprechende Tätigkeiten
übertragen bekommen haben, aufgefangen werden.
Daher beabsichtigt die Verwaltung, im
Jahr 2015 im Bereich des mittleren Dienstes nicht auszubilden.
Im Jahr 2019 wird nach derzeitigem Stand
ebenfalls keine Nachwuchskraft im mittleren Dienst benötigt. Daher wird zum
jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass auch im Jahr 2016 kein
Ausbildungsplatz im mittleren Dienst angeboten werden kann.
Ausbildungsbedarf
„Verwaltungsfachangestellte/r“
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2015 – 31.07.2018 |
0 |
2015 |
01.08.2016 – 31.07.2019 |
0 |
2016 |
6. Beschäftigungsbereich
„Baubetriebshof“
Die
Personalsituation am hiesigen Baubetriebshof wurde durch die
Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) überprüft. Die GPA empfiehlt eine Konzentration
auf die Erledigung der Kernaufgaben und sieht daher eine Reduzierung im
Personalbereich des Baubetriebshofes vor.
Somit
ist vor einer möglichen Nachbesetzung einer freiwerdenden Stelle stets eine
genaue Überprüfung der Notwendigkeit gegeben. Daher lässt sich zurzeit noch
nicht absehen, ob alle frei werdenden Stellen tatsächlich auch wiederbesetzt
werden.
Sofern
eine Wiederbesetzung der frei werdenden Stellen erfolgen soll und sich die
Auszubildenden während der Ausbildung entsprechend bewährt haben, wird eine
vorrangige Nachbesetzung mit eigenen Nachwuchskräften angestrebt.
„Gärtner/-in Fachrichtung Garten-
und Landschaftsbau“
Da jedoch mehr Auszubildende ihre
Ausbildung beenden werden, als frei werdende Stellen zur Verfügung stehen,
bedarf es aus personalplanerischer Sicht keiner Einstellung von weiteren
Auszubildenden für den Beruf „Gärtner“ in den Jahren 2015 und 2016.
Vor dem Hintergrund des allgemeinen Mangels an Ausbildungsplätzen und durchaus
vorhandenen Vermittlungschancen auf dem freien Arbeitsmarkt, beabsichtigt die
Stadt Bergkamen jedoch, in 2015 in diesem Bereich über Bedarf auszubilden.
Daher werden im nächsten Jahr zwei Auszubildende eingestellt. Der Einsatz
erfolgt im Bereich „Garten- und Landschaftsbau“. Bereits bei Abschluss des
Ausbildungsvertrages ist darauf hinzuweisen, dass nach Beendigung der
Ausbildung nicht mit einer Übernahme gerechnet werden kann.
Ausbildungsdauer
|
Anzahl |
Einstellungsjahr |
01.08.2015 – 31.07.2018 |
2 |
2015 |
01.08.2016 – 31.07.2019 |
0 |
2016 |
7. Sonstige
Bereiche
Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
Wie bereits unter Punkt
3 erwähnt, werden seitens der Stadt Bergkamen jährlich drei Erzieherinnen und
Erzieher im Anerkennungsjahr (jeweils eine pro Tageseinrichtung) beschäftigt.
Diese Anerkennungspraktika stellen den finalen Praxisblock der langjährigen
Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher dar.
Dem vorangestellt nehmen viele angehende Erzieherinnen und Erzieher den
Einstieg über die besonderen Bildungsgänge der Berufsfachschulen (2-jährig,
davon 1 Jahr mit integriertem Fachpraktikum). Hierfür stellt die Stadt
Bergkamen jährlich 6 Praktikumsplätze in den städt. Kindertageseinrichtungen
zur Verfügung.
Soziale Arbeit
Die SRH Hochschule Hamm beabsichtigt zum Wintersemester 2015 das Studium
„Soziale Arbeit“ anzubieten. Eine Besonderheit dieses Studiums ist die
praxisorientierte Studienstruktur.
Die Stadt Bergkamen befindet sich derzeit in Gesprächen mit der SRH
hinsichtlich einer möglichen Kooperation bei der Ausbildung von
Nachwuchskräften in dem Bereich der sozialen Arbeit.
Da in den nächsten Jahren im Bereich der sozialen Arbeit durchaus
Personalbedarf entstehen könnte, wird geprüft, hierfür eigene Nachwuchskräfte
auszubilden und zu fördern, statt externe Einstellungen vorzunehmen.
8. Einstellung
von Auszubildenden - Zusammenfassung
Aufgrund der o. g. Darstellung
beabsichtigt die Stadt Bergkamen in folgenden Bereichen Auszubildende
einzustellen:
zum 01.08.2015:
zwei
Ausbildungsplätze im Beruf
„Gärtner; Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau“
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Rahn |
|