hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.2014
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung
wird beauftragt, insbesondere unter Berücksichtigung der BergGalerie ein
Leitbild für die Weiterentwicklung des Nordbergs zu erarbeiten und ein
umfassendes Konzept einschl. konkreter Maßnahmen zur Umsetzung dieses
Leitbildes zu erstellen. Insofern wird der Antrag der CDU-Fraktion vom
29.08.2014 abgelehnt, da er der vorgenannten Prüfung vorgreift.
Sachdarstellung:
Die
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen beantragt mit Schreiben vom 29.08.2014,
die Verwaltung zu beauftragen, Variante 6 aus dem Ausschuss für Bauen und
Verkehr vom 16.03.2009 – Niederschrift Nr. BAU/9/024 umzusetzen. Diese Variante
beinhaltet die Öffnung der Fußgängerzone in der Präsidentenstraße zum Teil im
Zweibahnenverkehr, wobei die Hochstraße in Richtung Präsidentenstraße als
Einbahnstraße und der nördliche Teil der Präsidentenstraße ab Pestalozzistraße
ebenfalls als Einbahnstraße geführt werden. Der südliche Teil der
Präsidentenstraße bis zur Pestalozzistraße soll dabei in beide Richtungen
befahrbar bleiben. Die Pestalozzistraße soll als Einbahnstraße in
West-Ost-Richtung beschildert werden (s. Anlage 1).
Die
CDU-Fraktion begründet ihren Antrag wie folgt:
Die weitere
Entwicklung des Nordbergs bedarf besonderer Aufmerksamkeit. Die bauliche
Aufwertung der Fußgängerzone auf dem Nordberg hat nicht den gewünschten Effekt
erzielt. Leerstände von Geschäfts- und Ladenlokalen nehmen weiterhin zu. Ein
Zusammenwachsen mit dem Nordberg-Einkaufszentrum ist ausgeblieben. Darüber
hinaus hat sich das Einkaufsverhalten der Menschen grundlegend geändert. Zur
Aktivierung des Nordbergs ist eine Öffnung für den Individualverkehr
unumgänglich.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die
Entwicklung der Fußgängerzone am Nordberg wird u. a. beeinflusst durch lokale,
gesamtstädtische sowie allgemein stattfindende Entwicklungen der
Einzelhandelslandschaft. Insbesondere die Wiederbelebung des im zentralen
Versorgungsbereich „Innenstadt West“ befindlichen Einkaufszentrums BergGalerie
wird den Einzelhandelsstandort am Nordberg auch in seiner Funktion als
zentraler Versorgungsbereich “Innenstadt Ost“ direkt betreffen. Es stellt sich
daher zunächst die grundsätzliche Frage, ob der Nordberg in Zukunft weiterhin
die Funktion eines Haupteinkaufsbereiches ausfüllen kann oder ob sich die
derzeit schon zu beobachtende Entwicklung hin zu einem größeren Anteil von
Dienstleistungen und Wohnnutzungen fortsetzen wird. In diesem Zusammenhang ist
auch die Leerstandsproblematik zu untersuchen und ein Konzept zur Verringerung
des Leerstandes zu entwickeln. Dabei ist ggf. auch der Bereich
Marktplatz/Ebertstraße einzubeziehen. Ein erster wesentlicher Schritt ist dabei
die Entwicklung eines Leitbildes für die Zukunft des Nordbergs.
Bevor über
eine Öffnung der Fußgängerzone endgültig entschieden werden kann, ist aufgrund
der komplexen Zusammenhänge eine Analyse der Bestandsituation vor Ort
(Einzelhandelsbestand, Leerstand, weitere Nutzung, mögliche Auswirkungen der
BergGalerie und weitere Einzelhandelprojekte sowie Schließung der
Pestalozzischule, …). Auf Basis einer Stärken-Schwächen-Analyse können dann die
Potentiale für die Entwicklung des Nordbergs identifiziert werden und somit ein
städtebauliches Leitbild für den gesamten Bereich entwickelt werden. Daraufhin
kann ein Bündel von Maßnahmen entwickelt werden, um diese Ziele zu erreichen.
Ein Baustein dazu kann u. U. auch die Öffnung der Fußgängerzone für den
motorisierten Individualverkehr entsprechend Anlage 1 sein. Dabei ist
allerdings zu beachten, dass – anders als im südlichen Bereich der
Präsidentenstraße – eine Öffnung mit baulichen Veränderungen und damit mit
erheblichen Kosten verbunden ist. So sind Straßenbelag und Unterbau derzeit
nicht auf den Kraftfahrzeugverkehr ausgerichtet, selbst ein Probebetrieb wäre
nicht verträglich. Hinzu kommt, dass vor einer Freigabe für den Kfz-Verkehr
Veränderungen an der Möblierung (Spielgeräte, Bänke usw.) zu prüfen und ggf.
umzusetzen wären. Grundsätzlich sind vor einer möglichen Öffnung der
Fußgängerzone die Auswirkungen auf die verschiedenen Nutzergruppen der
Fußgängerzone zu betrachten. Zu untersuchen sind dabei insbesondere die
Auswirkungen auf Eigentümer, Anwohner, Schüler, Kaufleute, die Feuerwehr, das
Marktwesen und ebenfalls die Parkplatzsituation. Zu prüfen sind auch mögliche
Änderungen der Linienführung des ÖPNVs. Bevor es zu einer endgültigen
Entscheidung kommen kann, ist dann auf Basis des erarbeiteten Leitbildes und
der zu ergreifenden Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Nordbergs eine
umfassende Kostenschätzung vorzulegen. Auf dieser Basis könnte dann über die zu
ergreifenden Maßnahmen und in diesem Zusammenhang über eine mögliche Öffnung
der Fußgängerzone beraten werden.
Da
Präsidentenstraße und Hochstraße im Bebauungsplan Nr. BK 68/II „Alte
Kolonie/Nordberg“ als Fußgängerzone festgesetzt sind, wäre für die Öffnung für
den motorisierten Individualverkehr eine entsprechende Bebauungsplanänderung
durch den Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen. Über weitere Änderungen des
Bebauungsplanes bezüglich zulässiger Nutzungen ist zudem in Abhängigkeit von
dem noch zu entwickelnden Leitbild zu entscheiden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
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