Betreff
Leistung einer/s erheblichen überplanmäßigen Ausgabe/Aufwendung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Vorlage
11/0101
Aktenzeichen
50 mö-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung ohne Deckung zur Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerber-leistungsgesetz (Sachkonto 05.31.04.533900) in Höhe von 381.400 €..

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 1 Abs. 1 Ausführungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz (AG AsylbLG) örtlicher Träger für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Rahmen des AsylbLG werden Leistungen an den leistungsberechtigten Personenkreis als Pflichtaufgabe erbracht, wobei der Umfang der Leistungen durch die einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt wird. Seitens der Stadt Bergkamen besteht nur ein marginaler Ermessensspielraum ob bzw. in welchem Umfang oder in welcher Art (Sach- oder Geldleistung) eine Leistung erbracht wird.

 

Das Produkt 05.31.04 bildet die Leistungen an ausländische Flüchtlinge ab, wobei aus dem Sachkonto 05.31.04.533900 die Leistungen nach dem AsylbLG für den berechtigten Personenkreis erbracht werden. Für das Haushalts-/Budgetjahr 2014 stehen Mittel i.H.v. 706.000 € zur Verfügung.

 

Bereits im laufenden Budgetjahr war absehbar, dass diese Mittel nicht ausreichend sind, um die Leistungserbringung im gesamten Jahr 2014 abzuwickeln. Die Verwaltung geht derzeit von einem Betrag von prognostisch 461.000 € aus, der für o.g. Sachkonto im Haushalts-/Budgetjahr 2014 zusätzlich zum geplanten Ansatz erforderlich sein wird.

 

Diese Steigerung gegenüber der Planung resultiert primär aus einem massiven Anstieg der Personen im Leistungsbezug:

 

Seit ca. Mitte des Jahres 2012 war ein starker Anstieg der Asylbewerberzahlen bundesweit zu verzeichnen. Es waren in der Folge bereits ab November 2012 in Bergkamen Zuweisungen in einem moderaten Umfang zu verzeichnen, denen zu diesem Zeitpunkt noch Abgänge in annähernd gleicher Höhe gegenüberstanden. Trotz einer einkalkulierten Steigerung war in 2014 die Anzahl der Zuweisungen asylbegehrender Personen nach Bergkamen deutlich höher als prognostiziert. Im gesamten Jahr 2013 erfolgten 70 Neuzuweisungen von Asylbegehrenden; in 2014 wurde diese Zahl schon zum Abschluss des Monats August mit 71 Personen übertroffen. Weitere Zuweisungen sind absehbar und durch die Bezirksregierung angekündigt.

 

Daneben erfolgte in 2014 eine erneute Aufnahme von 14 Asylfolgeantragstellern, die bereits in der Vergangenheit der Stadt Bergkamen zugewiesen wurden und zwischenzeitlich erneut in die BRD eingereist sind.

 

Diese Entwicklung spiegelt sich im Ergebnis auch in der Zahl der Leistungsempfänger wieder. Soweit die durchschnittliche Anzahl der monatlichen Empfänger von Leistungen in den Jahren 2010 – 2012 mit ca. 130 - 135 Personen weitgehend stagnierte, konnte bereits in 2013 ein Anstieg auf durchschnittlich 144 Personen verzeichnet werden. Der Durchschnitt im Zeitraum von Januar bis September 2014 liegt jetzt schon bei über 191 Personen. Zur Verdeutlichung des Anstiegs der Leistungsempfänger ist als Anlage 1 eine Übersicht über die Personenzahlen in 2013/2014 beigefügt.

 

Anlage 1:                    Diagramm – Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 09/2012 bis

                   09/2014

 

Im Bereich der Leistungssachbearbeitung ist derzeit auch eine vergleichsweise hohe Fluktuation erkennbar, wobei bis zu einem Viertel des Fallbestandes innerhalb eines Quartals wechselt. Dies verursacht ebenfalls höhere Kosten (Bewilligung von Erstausstattungen, Versorgung mit Wohnraum etc.)

 

Neben den gestiegenen Personenzahlen im Leistungsbezug fielen im Bereich der Krankenhilfe durch Unterbringungen in der LWL-Klinik Dortmund aufgrund psychischer Erkrankungen von Leistungsempfängern nach dem AsylbLG erhebliche Mehrkosten an, die in diesem Umfang nicht absehbar waren. Bei mehrwöchigen Aufenthalten erfolgen regelmäßig Rechnungslegungen von mehreren Tausend Euro. In 2014 sind bis Ende August für diesen stationären Aufenthalte bereits knapp 90.000 € angefallen. Im Vergleich dazu betrugen die Aufwendungen hierfür im gesamten Jahr 2013 nur rund 32.000 €.

 

Ein Teil der höheren Aufwendungen kann durch Minderausgaben/-aufwendungen in anderen Bereichen bzw. durch höhere Einnahmen/Erträge aufgefangen werden.

 

Zunächst wurde aufgrund der bereits im Vorjahr gestiegenen Asylbewerberzahlen durch das Land ein höherer Betrag im Rahmen der Kostenbeteiligung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) für die Kommunen bereitgestellt. Hierdurch ergaben sich bereits höhere Erträge von ca. 72.700 €, die zur Deckung der Mehraufwendungen eingesetzt werden. Daneben wurden Einsparungen in geringem Umfang in anderen Bereichen des Budgets erzielt, die in der Summe 6.900 € betragen und ebenfalls zur Deckung eingesetzt wurden.

 

Weitere Einsparungen oder nicht veranschlagte Erträge sind im restlichen  Budgetjahr 2013 nicht mehr zu erwarten.

 

Unter Berücksichtigung der zur Deckung eingesetzten Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen von 79.600 € verbleibt ein Betrag von 381.400 €, der überplanmäßig bereitgestellt werden muss.

 

Bei diesen Leistungen bestehen unmittelbare Zahlungsverpflichtungen, die nicht aufschiebbar sind, da es sich prinzipiell um Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes des berechtigten Personenkreises handelt.

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung nur dann zulässig, wenn eine Deckung im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendungen/Auszahlungen - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen. Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei der Pflichtaufgabe der Leistungserbringung nach dem AsylbLG  zurzeit nicht erfüllt werden.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem gesetzlichen Leistungsumfang des AsylbLG sowie der gesetzlichen Trägerschaft der Stadt Bergkamen bei Leistungen nach dem AsylbLG aus § 1 AG AsylbLG NRW.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 381.400

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

ohne

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Kämmerer

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Mölle