Die Stadt Bergkamen ist gem. § 1 Abs. 1
Ausführungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz (AG AsylbLG) örtlicher Träger
für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Rahmen des
AsylbLG werden Leistungen an den leistungsberechtigten Personenkreis als
Pflichtaufgabe erbracht, wobei der Umfang der Leistungen durch die
einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmt wird. Seitens der Stadt Bergkamen
besteht nur ein marginaler Ermessensspielraum ob bzw. in welchem Umfang oder in
welcher Art (Sach- oder Geldleistung) eine Leistung erbracht wird.
Das Produkt 05.31.04 bildet die Leistungen an ausländische
Flüchtlinge ab, wobei aus dem Sachkonto 05.31.04.533900 die Leistungen nach dem
AsylbLG für den berechtigten Personenkreis erbracht werden. Für das
Haushalts-/Budgetjahr 2014 stehen Mittel i.H.v. 706.000 € zur Verfügung.
Bereits im laufenden Budgetjahr war absehbar, dass diese Mittel
nicht ausreichend sind, um die Leistungserbringung im gesamten Jahr 2014
abzuwickeln. Die Verwaltung geht
derzeit von einem Betrag von prognostisch 461.000 € aus, der für o.g. Sachkonto
im Haushalts-/Budgetjahr 2014 zusätzlich zum geplanten Ansatz erforderlich sein
wird.
Diese Steigerung gegenüber der Planung resultiert primär aus einem
massiven Anstieg der Personen im Leistungsbezug:
Seit ca. Mitte des Jahres 2012 war ein starker Anstieg der
Asylbewerberzahlen bundesweit zu verzeichnen. Es waren in der Folge bereits ab
November 2012 in Bergkamen Zuweisungen in einem moderaten Umfang zu
verzeichnen, denen zu diesem Zeitpunkt noch Abgänge in annähernd gleicher Höhe
gegenüberstanden. Trotz einer einkalkulierten Steigerung
war in 2014 die Anzahl der Zuweisungen asylbegehrender Personen nach Bergkamen
deutlich höher als prognostiziert. Im gesamten
Jahr 2013 erfolgten 70 Neuzuweisungen von Asylbegehrenden; in 2014 wurde diese
Zahl schon zum Abschluss des Monats August mit 71 Personen übertroffen. Weitere
Zuweisungen sind absehbar und durch die Bezirksregierung angekündigt.
Daneben erfolgte in 2014 eine erneute Aufnahme von 14
Asylfolgeantragstellern, die bereits in der Vergangenheit der Stadt Bergkamen
zugewiesen wurden und zwischenzeitlich erneut in die BRD eingereist sind.
Diese Entwicklung spiegelt sich im Ergebnis auch in der Zahl der
Leistungsempfänger wieder. Soweit die durchschnittliche Anzahl der monatlichen
Empfänger von Leistungen in den Jahren 2010 – 2012 mit ca. 130 - 135 Personen
weitgehend stagnierte, konnte bereits in 2013 ein Anstieg auf durchschnittlich
144 Personen verzeichnet werden. Der Durchschnitt im Zeitraum von Januar bis
September 2014 liegt jetzt schon bei über 191 Personen. Zur Verdeutlichung des
Anstiegs der Leistungsempfänger ist als Anlage 1 eine Übersicht über die
Personenzahlen in 2013/2014 beigefügt.
Anlage 1: Diagramm
– Anzahl der Personen im Leistungsbezug AsylbLG 09/2012 bis
09/2014
Im
Bereich der Leistungssachbearbeitung ist derzeit auch eine vergleichsweise hohe
Fluktuation erkennbar, wobei bis zu einem Viertel des Fallbestandes innerhalb
eines Quartals wechselt. Dies verursacht ebenfalls höhere Kosten (Bewilligung
von Erstausstattungen, Versorgung mit Wohnraum etc.)
Neben den gestiegenen Personenzahlen im Leistungsbezug fielen im
Bereich der Krankenhilfe durch Unterbringungen in der LWL-Klinik Dortmund
aufgrund psychischer Erkrankungen von Leistungsempfängern nach dem AsylbLG
erhebliche Mehrkosten an, die in diesem Umfang nicht absehbar waren. Bei mehrwöchigen
Aufenthalten erfolgen regelmäßig Rechnungslegungen von mehreren Tausend Euro.
In 2014 sind bis Ende August für diesen stationären Aufenthalte bereits knapp
90.000 € angefallen. Im Vergleich dazu betrugen die Aufwendungen hierfür im
gesamten Jahr 2013 nur rund 32.000 €.
Ein Teil der höheren Aufwendungen kann
durch Minderausgaben/-aufwendungen in anderen Bereichen bzw. durch höhere
Einnahmen/Erträge aufgefangen werden.
Zunächst wurde aufgrund der bereits im
Vorjahr gestiegenen Asylbewerberzahlen durch das Land ein höherer Betrag im
Rahmen der Kostenbeteiligung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) für die
Kommunen bereitgestellt. Hierdurch ergaben sich bereits höhere Erträge von ca.
72.700 €, die zur Deckung der Mehraufwendungen eingesetzt werden. Daneben
wurden Einsparungen in geringem Umfang in anderen Bereichen des Budgets
erzielt, die in der Summe 6.900 € betragen und ebenfalls zur Deckung eingesetzt
wurden.
Weitere Einsparungen oder nicht veranschlagte Erträge sind im
restlichen Budgetjahr 2013 nicht mehr
zu erwarten.
Unter Berücksichtigung der zur Deckung eingesetzten Mehrerträge
bzw. Minderaufwendungen von 79.600 € verbleibt ein Betrag von 381.400 €, der
überplanmäßig bereitgestellt werden muss.
Bei diesen Leistungen bestehen unmittelbare
Zahlungsverpflichtungen, die nicht aufschiebbar sind, da es sich prinzipiell um
Leistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes des berechtigten Personenkreises
handelt.
Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung nur
dann zulässig, wenn eine Deckung im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die
Aufwendungen/Auszahlungen - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist die
vorherige Zustimmung des Rates einzuholen. Das Erfordernis einer
notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei der Pflichtaufgabe der
Leistungserbringung nach dem AsylbLG
zurzeit nicht erfüllt werden.
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem gesetzlichen Leistungsumfang des AsylbLG sowie der gesetzlichen Trägerschaft der Stadt Bergkamen bei Leistungen nach dem AsylbLG aus § 1 AG AsylbLG NRW.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Kämmerer |
Amtsleiterin Höchst |
Sachbearbeiter Möllmann |
Sichtvermerk
StA 20 Mölle |